HomDa BÜ Posten 10 - Bautechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54724
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Matthias Körner
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
HomDa BÜ Posten 10 - Bautechnik
HomDa BÜ Posten 10 - Bautechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
HomDa BÜ Posten 10 - Bautechnik
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
HomDa BÜ Posten 10 - Bautechnik
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
LÄ_LW004: Beschaffung und Verlegung eines Kabels zwischen Schalthaus und Postengebäude
Auf Grund der Änderung der Ausführungsplanung PT1 für den Bü Po 10 muss ein neues Kabel zwischen dem Schalthaus und dem Postengebäude beschafft und anschließend verlegt werden.
Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können.
Der AN hat bereits den größten Teil der Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
Folgenden Umständen wird durch die Anordnung der zusätzlichen Leistung als Nachtrag Rechnung getragen:
-Termine
-Abhängigkeit der Gewerke untereinander
-Beträchtliche Zusatzkosten
-Abhängigkeit der Gewerke untereinander
-Die Kosten, die durch eine neue Ausschreibung sowie der daraus entstehenden Folgekosten entstehen würden, übersteigen die angezeigten Mehrkosten