Baubetriebliche Begleitung der Gesamtmaßnahme Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2023-0085
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Odenwaldstraße 6
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611/366-0
Fax: +49 611/366-3435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baubetriebliche Begleitung der Gesamtmaßnahme
Baubetriebliche Begleitung der Gesamtmaßnahme
Auftragsgegenstand: Allgemeines zur Baumaßnahme / zum Projekt
(Beschreibung der Baumaßnahme / des Projektes)
Die Bundesstraße 38 verbindet das Rheintal über das Ried und die Bergstraße mit dem mittleren Odenwald. Sie vernetzt das baden-württembergische Mittelzentrum Weinheim mit den auf hessischem Gebiet liegenden Weschnitztal-Gemeinden Birkenau, Reisen, Mörlenbach, Rimbach, Fürth, den Gemeinden Reichelsheim, Reinheim und dem Oberzentrum Darmstadt. Die B 38 dient dem weiträumigen
regionalen und überregionalen Ziel und Quellverkehr dieser Region.
Die neue B 38 - Trasse der OU Mörlenbach beginnt im Süden an der im Jahre 1999 für den Verkehr freigegebenen B 38 Ortsumgehung Birkenau - Reisen. Nordöstlich der vorhandenen Anschlussstelle Reisen, schwenkt Sie leicht in kurze Dammlage in Richtung Westen ab, um die nötige Entwicklungslänge für die Anschlussstelle Mörlenbach Süd zu bekommen. Im weiteren Verlauf quert sie das Reisener Tal (B
38 alt, die Weschnitz, Mumbach, einen Rad- und Wirtschaftsweg und die Weschnitztalbahn) südlich einer Kläranlage mit Hilfe der ca. 400 m langen Talbrücke Reisen. Nach einer ca. 350 m langen Damm- und Einschnittsstrecke, führt der Trassenverlauf weiter durch den ca. 380 m langen Tunnel Berkersklamm in nördliche Richtung mit anschließender ca. 800 m langen offenen Streckenführung in den Bereichen "Vohberg" und "Tannenbuckel", wobei sie die Panoramastrasse unterführt und die stillgelegte Überwaldbahn mit einem ca. 20 m langem Brückenbauwerk überspannt.
Nach Querung des Weiherer-Tals mit der ca. 300 m langen Talbrücke Mörlenbach im Bereich des vorhandenen Rückhaltebeckens führt die Trasse etwa 200 m durch offene Damm- und Einschnittsstrecke an der Anschlussstelle (Anschlussohr) Mörlenbach Ost vorbei, zum südlichen Tunnelportal des Tunnels "Kisselhöhe".
Von dort führt die OU weiter durch den ca. 500 m langen Tunnel im Bereich der "Kisselhöhe" zwischen der Wohnsiedlung "Frohnacker" und dem Naturschutzgebiet "In der Erbach". Im Anschluss schwenkt die Strecke in einer ca. 500 m langen leichten Einschnittslage westlich des "Ulrichsberg" mit einem Rechtsbogen noch vor dem vorhanden Knotenpunkt B 38/K 9 bei Groß Breitenbach in die vorhandene B 38 in Richtung Rimbach/Fürth ein. Die Anschlussstelle Mörlenbach befindet sich etwa 200
m südlich der Einmündung K 9 in die B 38.
Die Neubaustrecke der OU Mörlenbach von der Anschlussstelle Süd bis zur Anschlussstelle Nord beträgt 3,872 km. Hinzu kommen folgende, auszubauende bzw. zu verlegende Straßen auf einer Gesamtlänge von ca. 1,030 km:
• AS Mörlenbach Süd ca. 100 m
• AS Mörlenbach Ost
Rampe L 3120/B 38 neu ca. 170 m
L 3120 ein schließlich Kreisverkehrsanlage ca. 250 m
• Anschlussstelle Nord ca. 140 m
• Panoramastraße
Siehe hierzu auch Übersichtslageplan
Der Neubau der OU Mörlenbach setzt sich aus folgenden Einzelmaßnahmen zusammen:
• Baustraße von der B 38 südlich von Mörlenbach bis zur Panoramastrasse
• Kreisverkehr an L 3120 einschließlich Behandlungsanlage Schleifacker
• ÜF Panoramastraße
• Wirtschaftsweg
• UF Überwaldbahn
• Talbrücke Reisen
• Talbrücke Mörlenbach
• Tunnel Berkersklamm
• Tunnel Kisselhöhe
• Streckenbau mit den Anschlüssen Süd und Nord
• Landschaftspflegerische Maßnahmen
• Leitungsumverlegungen
Randbedingungen und Zwangspunkte
(Auflistung und Beschreibung der wesentlichen Planungsparameter und Projektbesonderheiten)
Die Ortsumgehung Mörlenbach wurde mit Beschluss vom 12.01.2014 planfestgestellt.
Aufgrund der Auflagen für den Naturschutz sind die Flächen für die Baustelleneinrichtung, die Betretungsflächen und die Zufahrten zur Baustelle eingeschränkt. Weiterhin ist der Transport von großen Baufahrzeugen, Kränen und der Stahlverbundfertigteile zur Baustelle wegen der stellenweise beengten Platzverhältnisse (Ortsdurchfahrten und Straßen im untergeordneten Netz) begrenzt (Siehe hierzu auch Plan).
Nach Fertigstellung der Baustraße von der B 38 bis zur Panoramastraße, wird diese durch Baufahrzeuge der unterschiedlichen Auftragnehmern (Talbrücke Reisem, Tunnel Berkersklamm und Streckenbau) genutzt werden.
Die Zufahrt von dem bereits gebauten Kreisverkehrsplatz an der L 3120 wird von den Baufahrzeugen der unterschiedlichen Auftragnehmern (Tunnel Kisselhöhe, Talbrücke Mörlenbach und Streckenbau) genutzt werden.
Beim Bau der Großbauwerke kann es zu gegenseitigen Behinderungungen durch Schwertransporte und mobilen Kranwagen kommen. Auch wenn der Streckenbau einsetzt, befinden sich die Großbauwerke noch im Bau und es kann weiter zu einem gestörten Bauablauf kommen.
Da es hier zu Reibungspunkten und Bauverzögerungen kommen könnte, ist eine Abstimmung de einzelnen Maßnahmen untereinander unabdingbar.
Beschreibung der zu erbringenden Leistungen
(Auflistung und Beschreibung der wesentlichen Leistungen. Bei HOAI-Leistungen: Angabe der Objekte, Leistungsbilder und Leistungsphasen.)
Gegenstand dieses Auftrages sind aus den folgenden Leistungen:
- Fortlaufende Überwachung der Gesamtmaßnahme unter baubetrieblichen Gesichtspunkten
- Baubetriebliche Bewertung von Behinderungsanzeigen der Baufirmen
- Baubetriebliche Bewertung von Nachtragsforderungen der Baufirmen
- Die Leistung umfasst die Abstimmung der einzelnen Maßnahmen untereinander, im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme.
Die Gesamtbaumaßnahme B 38 Ortsumgehung Mörlenbach gliedert sich in folgende Teilprojekte bzw. Einzelmaßnahmen und soll in den dargestellten Zeiträumen hergestellt werden:
• Baustraße von B 38 südl. Mörlenbach bis Panoramastr. Juli 2023 - April 2024
• Arbeiten Landespflege (mehrere Einzelprojekte) März 2020 - Dez 2027
• Kreisverkehrsplatz L3120 mit einem Absetzbecken Okt. 2020 - Mai 2022
• BW ÜF Panoramastraße (6418 975) mit Dammbau Febr. 2021 - Nov. 2021
• Wirtschaftsweg zur Panoramastraße Mai 2021 - Sept. 2021
• BW UF Überwaldbahn (6418 976) im Bau bis Juni 2024
• BW Talbrücke Reisen (6418 973) mit Baustraße Okt. 2024 - Dez. 2027
• BW Talbrücke Mörlenbach (6418 977) Nov 2024 - Aug. 2026
• Streckenbau BA bis BE (7 Einzelprojekte) Febr. 2026 - Jan. 2028
• Tunnel Berkersklamm (6418 974) Aug. 2024 - Juni 2027
• Tunnel Kisselhöhe (6318 819) Aug. 2024 - Sept 2027
• Straßenausstattung BA bis BE Jan. 2026 - Jan 2028
- Vorbereitende Arbeiten
Sichtung der Unterlagen (Einarbeitung in die Unterlagen)
Sämtlicher Aufwand zur Einarbeitung in den Projektstand. Sichtung, Prüfung und Bewertung aller Unterlagen und Anfertigung einer Stellungnahme für den AG über den aktuellen Projektstand.
Einschließlich Erstellung einer Bewertung / Beurteilung zu den baubetrieblichen Risiken, die sich aus dem Projektbedingungen ergeben.
- Baubetriebliche Begleitung während der Bauphase
Koordination, Steuerung und Auswertung der bauüberwachenden Büros Die Bauüberwachung der verschiedenen Bauverträge (Einzelmaßnahmen), die zum Gesamtvorhaben "OU Mörlenbach" gehören und zum Teil zeitgleich stattfinden, werden von unterschiedlichen Ingenieurbüros wahrgenommen, die vom AG separat beauftragt werden.
Die folgenden wesentlichen Aufgaben gehören auch zum Leistungsumfang des AN:
> Steuern und koordinieren der verschiedenen Bauüberwachungsbüros, hierzu hat der AN die Baubesprechungsprotokolle der Einzelmaßnahmen auszuwerten und sich auf diese Weise einen kontinuierlichen Überblick über den Stand des Gesamtvorhabens zu verschaffen.
> Die Bauzeitenpläne der verschiedenen Einzelmaßnahmen sind zu einem Gesamtterminplan
zusammenzuführen. Der Gesamtterminplan ist kontinuierlich und über die Dauer des Gesamtvorhabens fortzuschreiben. Aus dem Gesamttermin muss sich der kritische Pfad für das Gesamtvorhaben ergeben.
> Die Abhängigkeiten und Wechselwirkungen, die sich aus dem Zusammenwirken der Einzelmaßnahmen ergeben, sind zu ermitteln und im Plan darzustellen. Diese Konfliktanalyse ist über die Dauer des Gesamtvorhabens zu erbringen. Im Gesamtplan sind die baubetrieblichen Einflüsse und Zwänge, die sich aus dem Zusammenspiel der Einzelmaßnahmen ergeben, für das Gesamtvorhaben aber auch für jede
Einzelmaßnahme herauszuarbeiten und darzustellen.
> Sofern sich baubetriebliche Störungen in einer Einzelmaßnahme ergeben bzw. absehbar sind, die durch eine parallellaufende Einzelmaßnahme verursacht werden, sind diese zu dokumentieren. Dem AG sind Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie diese Störungen beseitigt werden können.
> Alle Leistungen sind zu dokumentieren.
> Ziel der Baubetrieblichen Begleitung während der Bauphase ist, frühzeitig baubetriebliche Störungen (wenn möglich vor deren Entstehen) zu lokalisieren und so rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten, um Behinderungen und Unterbrechungen (Stillstände) im Baugeschehen zu vermeiden.
- Baubetriebliche Bewertungen zu Behinderungsanzeigen und Nachträgen
Prüfung und Bewertung der vom AN-Bau vorgelegten Unterlagen zu Behinderungsanzeigen und Nachträgen zum geänderten Bauablauf (wegen Behinderung und Leistungsänderungen) in Bezug auf Auswirkungen des geänderten Bauablaufs auf die Vertragsfrist sowie der Mehrkostenforderungen des AN
Bau durch den gestörten Bauablauf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 123 (1) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
§ 124 (1) Nr.2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
- 1,5 Mio. € für Personenschäden
und
- 1,5 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Bei Leistungen für UBB/ÖBB müssen Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz gleichermaßen abgedeckt sein.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
- § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer / des anderen Unternehmers (Eignungsleihe))
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
- § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person.
Angaben zu folgenden Funktion wird gefordert:
- Verantwortlicher Mitarbeiter für den Aufgabenbereich
"Projektleitung"
Bezeichnung Akkreditierung, Zertifizierung, Funktion:
- Berufserfahrung größer 5 Jahre
- Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt zu vergleichbaren Leistungen aus dem
Aufgabenbereich.
- § 46 Abs. 3 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die folgenden Aufgabenstellungen / Leistungen müssen für den Aufgabenbereich Baubetriebliche Begleitung eines Infrastrukturprojektes aus dem Straßenbau: im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter gleichzeitig mindestens 2-mal erbracht worden sein:
- Länge > 3 Km
- Baukosten > 50 Mio.
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch gesonderte Anlagen genauer zu beschreiben. Die Unterlagen sind zusammen mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind in den Angebotsunterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/ anderen Unternehmern (Eignungsleihe) vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Hinweis: Eventuell weitere Kriterien gemäß der Eigenerklärung zur Eignung definieren, falls gefordert
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Mindeststandard zu technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Nachweis von mindestens jeweils zwei vergleichbaren Referenzprojekten aus dem Aufgabenbereich Baubetriebliche Begleitung eines Infrastrukturprojektes aus dem Straßenbau:, die in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Das Referenzprojekt muss bestimmten Mindestanforderungen genügen.
Die nachfolgend aufgeführten Punkte müssen im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter mindestens erbracht worden sein:
Die folgenden Aufgabenstellungen / Leistungen müssen für den Aufgabenbereich Baubetriebliche Begleitung eines Infrastrukturprojektes aus dem Straßenbau: im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter gleichzeitig mindestens 2-mal erbracht worden sein:
- Länge > 3 Km
- Baukosten > 50 Mio.
Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck ''Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)'' genügen.
- § 46 (3) 2 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person bearbeitet wurden.
Angaben zu folgenden Funktion wird gefordert:
- Verantwortlicher Mitarbeiter für den Aufgabenbereich
"Projektleitung"
Bezeichnung Akkreditierung, Zertifizierung, Funktion:
- Berufserfahrung größer 5 Jahre
- Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt zu vergleichbaren Leistungen aus dem Aufgabenbereich.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.
Vertragsstrafenregelung für:
...... Vertragsfristen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er im Rahmen der Angebotsphase gemäß §56 Abs. 2 VgV keine Unterlagen nachfordern wird.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für das Angebot sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für das Angebot zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen.
Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Aufforderung zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht formgerechte sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bieterauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus.
Bewerber bzw. Bieter werden ausgeschlossen, sofern diese oder deren Unterauftragnehmer im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme Planungs-, Beratungs- und Bauüberwachungsleistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringen oder erbracht haben. Gleiches gilt für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, wenn mindestens ein Mitglied dieser Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme eine der vorgenannten Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringt oder erbracht hat.
Derjenige Bewerber / Bieter, der den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen erhält, wird für die noch zu vergebenden Prüfingenieurleistungen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit diesem Bewerber / Bieter stehen.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611366-0
Fax: +49 611366-3435