Mobilitätskonzept für die Stadt Bensheim - Mobiles Bensheim 2040 Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS_Mobilitätskonzept
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchbergstraße 18
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Frau König / Herr Bauer
E-Mail:
Telefon: +49 625114276 / +49 625114289
Fax: +49 625114103
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bensheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobilitätskonzept für die Stadt Bensheim - Mobiles Bensheim 2040
Mobilitätskonzept für die Stadt Bensheim - Mobiles Bensheim 2040
Die Stadt Bensheim beabsichtigt die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes - Mobiles Bensheim 2040 - zu vergeben. Die Stadt Bensheim wählt mit dem Mobilitätskonzept einen nachhaltigen, ganzheitlichen Ansatz, um für alle Akteure der Mobilität ein attraktives Angebot zu schaffen. Es wird eine Gleichberechtigung der Verkehrsarten angestrebt. Durch Verlagerung von Verkehren vom motorisierten Individualverkehr (MIV) hin zu umweltfreundlichen Verkehrsträgern wird gleichzeitig dem Klimaschutz zugearbeitet. Die Stadt Bensheim steht mit ihrem Klimaschutzprogramm für „Nachhaltigkeit als Leitmotiv für Bürger*innen und Verwaltung“.
Durch Reduzierung von motorisierten Verkehren trägt die Stadt Bensheim zur Senkung der CO2-Emissionen und der Treibhausgase bei.
Zusätzlich soll für das Stadtgebiet ein Verkehrsmodell erstellt werden.
Vergabeunterlagen:
64625 Bensheim
Mobilitätskonzept für die Stadt Bensheim - Mobiles Bensheim 2040
Die Stadt Bensheim beabsichtigt die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes - Mobiles Bensheim 2040 - zu vergeben. Die Stadt Bensheim wählt mit dem Mobilitätskonzept einen nachhaltigen, ganzheitlichen Ansatz, um für alle Akteure der Mobilität ein attraktives Angebot zu schaffen. Es wird eine Gleichberechtigung der Verkehrsarten angestrebt. Durch Verlagerung von Verkehren vom motorisierten Individualverkehr (MIV) hin zu umweltfreundlichen Verkehrsträgern wird gleichzeitig dem Klimaschutz zugearbeitet. Die Stadt Bensheim steht mit ihrem Klimaschutzprogramm für „Nachhaltigkeit als Leitmotiv für Bürger*innen und Verwaltung“.
Durch Reduzierung von motorisierten Verkehren trägt die Stadt Bensheim zur Senkung der CO2-Emissionen und der Treibhausgase bei.
Zusätzlich soll für das Stadtgebiet ein Verkehrsmodell erstellt werden.
Lage der Stadt Bensheim:
Die Stadt Bensheim ist mit rund 42.000 Bürger*innen die größte Stadt im Kreis Bergstraße. Sie
besteht neben der Kernstadt aus den Stadtteilen Auerbach, Fehlheim, Gronau, Hochstädten,
Langwaden, Schönberg, Schwanheim, Wilmshausen und Zell.
Sie liegt an der BAB 5 Frankfurt – Basel im Einzugsbereich zweier Abfahrten (Bensheim im
Süden und Zwingenberg im Norden). Ebenfalls in Reichweite ist die BAB 67 Darmstadt –
Mannheim mit der Anschlussstelle Lorsch. Parallel zur BAB 5 verläuft die Bundesstraße 3
Darmstadt - Heidelberg, die sich im Stadtgebiet Bensheim mit der Bundestraße 47 Worms –
BAB 67 – BAB 5 – Michelstadt kreuzt. Die Westtangente dient als Umgehungsstrecke in nord südlicher Richtung und bindet die westlichen Gewerbegebiete an die Autobahnen an.
Ebenfalls parallel zur BAB 5 verläuft die Bahnstrecke der Rhein-Neckar-Bahn Darmstadt -
Mannheim. In Bensheim zweigt eine Verbindung zur Riedbahn ab (Bensheim – Worms).
Bensheim ist Haltepunkt für Fern-, Nah- und S-Bahnverkehr. Zudem gibt es im Stadtteil
Auerbach einen weiteren Haltepunkt des Nahverkehrs. Zukünftig wird die Neubaustrecke
Frankfurt – Mannheim das Stadtgebiet von Bensheim im Stadtteil Langwaden tangieren. Einen
Haltepunkt wird es nicht geben.
Bensheim ist durch ein großflächiges Netz an Stadtbuslinien erschlossen. Hauptknotenpunkt
ist der Zentrale Busbahnhof am Bensheimer Hauptbahnhof.
Die Stadt Bensheim verfügt über ein großes Radwegenetz, das aber in Teilen noch Lücken
aufweist. Geplant ist, dass Bensheim an die Radschnellverbindung Darmstadt – Heidelberg
angebunden wird. Fahrradstraßen sind in Bensheim aktuell nicht vorhanden.
Der fußläufige Verkehr kann auf ein nahezu vollständiges Netz an Fußwegen zurückgreifen. Im
Innenstadtbereich gibt es eine ausgedehnte Fußgängerzone, die weitestgehend für andere
Verkehrsteilnehmer gesperrt ist (Ausnahmen in Teilen für Radverkehr und Lieferverkehr).
Zu Punkt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Gemäß "Punkt 16 Zeitplan" im Leistungsverzeichnis:
Das beauftragte Planungsbüro erstellt mit dem Angebot einen detaillierten Zeitplan, in dem alle Zwischenschritte dargestellt werden. Die Stadt Bensheim geht davon aus, dass die Bearbeitung bis Mitte 2026 spätestens abgeschlossen ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte benutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Formblatt_Nachweis_Eignung" aus den Vergabeunterlagen.
Hinweis: Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:
- Bieterangaben
Basisinformationen zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Kontaktdaten, etc.)
- Bietergemeinschaftserklärung
Informationen zur beabsichtigten Bietergemeinschaft (Name, Sitz, Kontaktdaten, etc. des jeweiligen Bietergemeinschaftsmitgliedes)
- Erklärung Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB
- Erklärung Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Ab. 1 GWB
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen
entsprechen.
Bitte benutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Formblatt_Nachweis_Eignung" aus den Vergabeunterlagen.
Hinweis: Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:
- Umsatz
Es ist eine Erklärung über den Umsatz des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abzugeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind §§ 45 Abs. 5 VgV und § 50 VgV bleiben unberührt.
- Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV. Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft abzuschließen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen
entsprechen.
Bitte benutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Formblatt_Nachweis_Eignung" aus den Vergabeunterlagen.
Hinweis: Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:
- Referenzen
Ein Nachweis von mindestens je einem Referenzprojekt für die Erstellung von Verkehrsmodellen und Mobilitätskonzepten über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens fünf Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) ist vorzulegen. Das jeweilige Referenzprojekt ist abgeschlossen, d. h. alle Leistungen wurden vollumfänglich erbracht. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Formblatt Nachweis Eignung zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden.
- Beschäftigtenzahl Unternehmen sowie Führungskräfte
Erklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmensund die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs.3 Nr.8 VgV
- Unteraufträge
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen
entsprechen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen von Bieter sowie Nachunternehmer als Bedingung für die Ausführung des Auftrags:
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
- Erklärung BMWK Russland als Eigenerklärung
- Erklärung gemeinsamer Runderlass als Eigenerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Bensheim, Kirchbergstr. 18 64625 Bensheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Link https://www.subreport.de/E59818419 abgerufen werden.
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen ausschließlich über die Vergabeplattform "https://www.subreport.de/E59818419" gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform.
Bieterfragen, die nach dem 20.09.2023 11:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattformhttps://www.subreport.de/E59818419 registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.
Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Unabhängig davon haben auch die registrierten Bieter die Pflicht (Holschuld) regelmäßig in der Bieterkommunikation des Vergabeportals Subreport nach Nachrichten des Auftraggebers Ausschau zu halten.
Eine Benachrichtigung per E-Mail über neue Nachrichten in der Bieterkommunikation kann technisch nicht garantiert werden.
Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E59818419 einzureichen.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834