Mobilitätskonzept für die Stadt Bensheim - Mobiles Bensheim 2040 Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS_Mobilitätskonzept

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Bensheim
Postanschrift: Kirchbergstraße 18
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Frau König / Herr Bauer
E-Mail:
Telefon: +49 625114276 / +49 625114289
Fax: +49 625114103
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bensheim.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E59818419
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E59818419
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.subreport.de/E59818419
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mobilitätskonzept für die Stadt Bensheim - Mobiles Bensheim 2040

Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS_Mobilitätskonzept
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mobilitätskonzept für die Stadt Bensheim - Mobiles Bensheim 2040

Die Stadt Bensheim beabsichtigt die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes - Mobiles Bensheim 2040 - zu vergeben. Die Stadt Bensheim wählt mit dem Mobilitätskonzept einen nachhaltigen, ganzheitlichen Ansatz, um für alle Akteure der Mobilität ein attraktives Angebot zu schaffen. Es wird eine Gleichberechtigung der Verkehrsarten angestrebt. Durch Verlagerung von Verkehren vom motorisierten Individualverkehr (MIV) hin zu umweltfreundlichen Verkehrsträgern wird gleichzeitig dem Klimaschutz zugearbeitet. Die Stadt Bensheim steht mit ihrem Klimaschutzprogramm für „Nachhaltigkeit als Leitmotiv für Bürger*innen und Verwaltung“.

Durch Reduzierung von motorisierten Verkehren trägt die Stadt Bensheim zur Senkung der CO2-Emissionen und der Treibhausgase bei.

Zusätzlich soll für das Stadtgebiet ein Verkehrsmodell erstellt werden.

Vergabeunterlagen:

https://www.subreport.de/E59818419

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Hauptort der Ausführung:

64625 Bensheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mobilitätskonzept für die Stadt Bensheim - Mobiles Bensheim 2040

Die Stadt Bensheim beabsichtigt die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes - Mobiles Bensheim 2040 - zu vergeben. Die Stadt Bensheim wählt mit dem Mobilitätskonzept einen nachhaltigen, ganzheitlichen Ansatz, um für alle Akteure der Mobilität ein attraktives Angebot zu schaffen. Es wird eine Gleichberechtigung der Verkehrsarten angestrebt. Durch Verlagerung von Verkehren vom motorisierten Individualverkehr (MIV) hin zu umweltfreundlichen Verkehrsträgern wird gleichzeitig dem Klimaschutz zugearbeitet. Die Stadt Bensheim steht mit ihrem Klimaschutzprogramm für „Nachhaltigkeit als Leitmotiv für Bürger*innen und Verwaltung“.

Durch Reduzierung von motorisierten Verkehren trägt die Stadt Bensheim zur Senkung der CO2-Emissionen und der Treibhausgase bei.

Zusätzlich soll für das Stadtgebiet ein Verkehrsmodell erstellt werden.

Lage der Stadt Bensheim:

Die Stadt Bensheim ist mit rund 42.000 Bürger*innen die größte Stadt im Kreis Bergstraße. Sie

besteht neben der Kernstadt aus den Stadtteilen Auerbach, Fehlheim, Gronau, Hochstädten,

Langwaden, Schönberg, Schwanheim, Wilmshausen und Zell.

Sie liegt an der BAB 5 Frankfurt – Basel im Einzugsbereich zweier Abfahrten (Bensheim im

Süden und Zwingenberg im Norden). Ebenfalls in Reichweite ist die BAB 67 Darmstadt –

Mannheim mit der Anschlussstelle Lorsch. Parallel zur BAB 5 verläuft die Bundesstraße 3

Darmstadt - Heidelberg, die sich im Stadtgebiet Bensheim mit der Bundestraße 47 Worms –

BAB 67 – BAB 5 – Michelstadt kreuzt. Die Westtangente dient als Umgehungsstrecke in nord südlicher Richtung und bindet die westlichen Gewerbegebiete an die Autobahnen an.

Ebenfalls parallel zur BAB 5 verläuft die Bahnstrecke der Rhein-Neckar-Bahn Darmstadt -

Mannheim. In Bensheim zweigt eine Verbindung zur Riedbahn ab (Bensheim – Worms).

Bensheim ist Haltepunkt für Fern-, Nah- und S-Bahnverkehr. Zudem gibt es im Stadtteil

Auerbach einen weiteren Haltepunkt des Nahverkehrs. Zukünftig wird die Neubaustrecke

Frankfurt – Mannheim das Stadtgebiet von Bensheim im Stadtteil Langwaden tangieren. Einen

Haltepunkt wird es nicht geben.

Bensheim ist durch ein großflächiges Netz an Stadtbuslinien erschlossen. Hauptknotenpunkt

ist der Zentrale Busbahnhof am Bensheimer Hauptbahnhof.

Die Stadt Bensheim verfügt über ein großes Radwegenetz, das aber in Teilen noch Lücken

aufweist. Geplant ist, dass Bensheim an die Radschnellverbindung Darmstadt – Heidelberg

angebunden wird. Fahrradstraßen sind in Bensheim aktuell nicht vorhanden.

Der fußläufige Verkehr kann auf ein nahezu vollständiges Netz an Fußwegen zurückgreifen. Im

Innenstadtbereich gibt es eine ausgedehnte Fußgängerzone, die weitestgehend für andere

Verkehrsteilnehmer gesperrt ist (Ausnahmen in Teilen für Radverkehr und Lieferverkehr).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu Punkt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Gemäß "Punkt 16 Zeitplan" im Leistungsverzeichnis:

Das beauftragte Planungsbüro erstellt mit dem Angebot einen detaillierten Zeitplan, in dem alle Zwischenschritte dargestellt werden. Die Stadt Bensheim geht davon aus, dass die Bearbeitung bis Mitte 2026 spätestens abgeschlossen ist.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bitte benutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Formblatt_Nachweis_Eignung" aus den Vergabeunterlagen.

Hinweis: Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:

- Bieterangaben

Basisinformationen zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Kontaktdaten, etc.)

- Bietergemeinschaftserklärung

Informationen zur beabsichtigten Bietergemeinschaft (Name, Sitz, Kontaktdaten, etc. des jeweiligen Bietergemeinschaftsmitgliedes)

- Erklärung Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB

- Erklärung Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Ab. 1 GWB

- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.

Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter

Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die

Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen

entsprechen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bitte benutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Formblatt_Nachweis_Eignung" aus den Vergabeunterlagen.

Hinweis: Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:

- Umsatz

Es ist eine Erklärung über den Umsatz des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abzugeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind §§ 45 Abs. 5 VgV und § 50 VgV bleiben unberührt.

- Berufshaftpflichtversicherung

Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV. Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft abzuschließen.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter

Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die

Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen

entsprechen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bitte benutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Formblatt_Nachweis_Eignung" aus den Vergabeunterlagen.

Hinweis: Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:

- Referenzen

Ein Nachweis von mindestens je einem Referenzprojekt für die Erstellung von Verkehrsmodellen und Mobilitätskonzepten über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens fünf Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) ist vorzulegen. Das jeweilige Referenzprojekt ist abgeschlossen, d. h. alle Leistungen wurden vollumfänglich erbracht. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Formblatt Nachweis Eignung zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden.

- Beschäftigtenzahl Unternehmen sowie Führungskräfte

Erklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmensund die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs.3 Nr.8 VgV

- Unteraufträge

Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter

Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die

Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen

entsprechen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.

Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen von Bieter sowie Nachunternehmer als Bedingung für die Ausführung des Auftrags:

- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)

- Erklärung BMWK Russland als Eigenerklärung

- Erklärung gemeinsamer Runderlass als Eigenerklärung

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/09/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/09/2023
Ortszeit: 11:00
Ort:

Rathaus Bensheim, Kirchbergstr. 18 64625 Bensheim

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Link https://www.subreport.de/E59818419 abgerufen werden.

Bieterfragen:

Bieterfragen müssen ausschließlich über die Vergabeplattform "https://www.subreport.de/E59818419"; gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform.

Bieterfragen, die nach dem 20.09.2023 11:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattformhttps://www.subreport.de/E59818419 registrieren zu lassen.

Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.

Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.

Unabhängig davon haben auch die registrierten Bieter die Pflicht (Holschuld) regelmäßig in der Bieterkommunikation des Vergabeportals Subreport nach Nachrichten des Auftraggebers Ausschau zu halten.

Eine Benachrichtigung per E-Mail über neue Nachrichten in der Bieterkommunikation kann technisch nicht garantiert werden.

Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.

Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E59818419 einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/08/2023

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Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Friedberg
Friedewald
Friedrichsdorf
Fritzlar
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Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gemünden (Felda)
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gilserberg
Ginsheim-Gustavsburg
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Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Grebenhain
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Karben
Kassel
Kaufungen
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Kirtorf
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Körle
Kriftel
Kronberg im Taunus
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Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
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Linsengericht
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Mengerskirchen
Merenberg
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Mittenaar
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Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
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Ober-Ramstadt
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