Planung Lärmschutzwände Lübeck-Moisling Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53585

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leschuk, Veronika
E-Mail:
Telefon: +49 5112861644
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planung Lärmschutzwände Lübeck-Moisling

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53585
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Lübeck

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Planung Lärmschutzwände Lübeck-Moisling, übertragene Leistungen: Lph 1-4

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Tagen: 1
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

G.016G124900

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI53585
Bezeichnung des Auftrags:

Planung Lärmschutzwände Lübeck-Moisling

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
25/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: KOWIN engineering GmbH
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 0.01 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier

ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu

erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://

www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesencorona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von

Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen

Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den

Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen

ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von

Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.

Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote

den Zuschlag zu erteilen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/08/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Lübeck

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planung Lärmschutzwände Lübeck-Moisling, übertragene Leistungen: Lph 1-4

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Tagen: 1
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: KOWIN engineering GmbH
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

NT 3 Anpassung Honorazone

m Laufe der vertieften Planung ergaben sich Erschwernisse bei der Planung der Lärmschutzwände. Aufgrund der Baugrunderkenntnisse, die bereichsweise höhere Anforderungen zeigten, musste die Gründung der Lärmschutzwände tiefer ausgeführt werden als ursprünglich angenommen. Weiterhin zeigten die örtlichen beengten Verhältnisse durch eine hohe Siedlungsdichte Erschwernisse in der Bauphasenplanung. Darüber hinaus ergaben sich bei der technischen Ausrüstung in Abstimmung mit den Anlagenverantwortlichen höhere Anforderungen für bspw. Instandhaltung und Abstimmungen mit bspw. der Signalsicht für den Betrieb. Diese Aspekte waren bei Beauftragung nicht bekannt.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Durch den Bundestagsbeschluss vom 02.07.2020 ist es politischer Wunsch, dass die Lärmschutzwände umgesetzt werden. Die Umsetzung ist technisch realisierbar und zeigt durch die vertiefte Planung Mehraufwand, weshalb die Honorarzone von II auf III angepasst werden muss

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 336 791.41 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 364 955.51 EUR

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