RV Eigenbedarf für Bahnstromschaltanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67301
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bednarek, Sven
E-Mail:
Telefon: +49 6926523132
Fax: +49 20330174760
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2-5
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bednarek, Sven
E-Mail:
Telefon: +49 6926523132
Fax: +49 20330174760
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RV Eigenbedarf für Bahnstromschaltanlagen
Rahmenvertrag über die Lieferung von Eigenbedarfsanlage für Bahnstromschaltanlagen
Im gesamten Bundesgebiet
Die Eigenbedarfsanlagen welche bei den Bahnstromschaltanlagen bzw. Schaltanlagen 16,7 Hz der DB Energie zum Einsatz kommen, werden im Rahmen eines Bauprojekt der DB Energie GmbH (Retrofit oder Neubau) dem Projekt aus dem Rahmenvertrag beigestellt. Lieferung und Montage muss an den Aufstellungsort im Schaltanlagengebäude innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2027 zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.