SB3 RZ Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 63/2600008226
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 615971-3175
Fax: +49 615971-2742
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
SB3 RZ Gerüstbauarbeiten
Gerüstbauarbeiten für Sanierung Rechenzentrum (RZ) in SB3:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Auszuführen sind gem. Leistungsverzeichnis:
Aufstellung der Baugerüste inkl. Vorbereitung, Einrichtung, Ausführung und genaue Dokumentation.
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18451 - Gerüstarbeiten und den folgenden technischen Regeln.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführte Normen gelten:
- DIN 685 - Geprüfte Rundstahlketten
- Drahtseilklemmen für Seil-Endverbindungen bei sicherheitstechnischen
Anforderungen
- DIN 3088 - Drahtseile aus Stahldrähten
- DIN EN 13411-5 - Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht; Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel
Darüber hinaus sind mit Vorrang die Regeln des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu beachten:
- BGR 165 - Gerüstbau Allgemeiner Teil mit DIN 4420 (bisher ZH 1/534.0)
- BGR 166 - Gerüstbau Systemgerüste (Rahmen- und Modulgerüste) (bisher ZH 1/534.1)
- BGR 167 - Gerüstbau Stahlrohr-Kupplungsgerüste (bisher ZH 1/534.2)
- BGR 168 - Gerüstbau Auslegergerüste (bisher ZH 1/534.3)
- BGR 169 - Gerüstbau Konsolgerüste für den Hoch- und Tiefbau (bisher ZH 1/534.4)
- BGR 170 - Gerüstbau Konsolgerüste für den Stahl- und Anlagenbau (bisher ZH 1/534.5)
- BGR 171 - Gerüstbau Bockgerüste (bisher ZH 1/534.6)
- BGR 172 - Gerüstbau Fahrgerüste (bisher ZH 1/534.7)
- BGR 174 - Gerüstbau Hängegerüste (bisher ZH 1/534.9)
- BGR 175 - Gerüstbau - Montagegerüste in Aufzugsschächten (bisher ZH 1/534.10)
- BGR 179 - Einsatz von Schutznetzen (bisher ZH 1/560)
- BGR 825 - Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten (bisher ZH 1/475)
Zu beachtende technische Regeln: Güteschutz:
- RAL-RG 637 - Stahlgerüstbau, Gütesicherung
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Besonderheiten: Das Rechenzentrum kann nicht außer Betrieb genommen werden, die Anlagen werden geschützt und weiterhin während der gesamten Bauzeit betrieben.
Schadstoffsanierung ist nicht Bestandteil des Auftrags.
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Besonderheiten: Raumgerüst - Es darf nur neues oder sorgfältig und vollständig gereinigtes Gerüstmaterial verwendet werden.
Der Transport, Gerüstauf- und -abbau müssen sehr vorsichtig durchgeführt werden.
Für alle Arbeiten in diesem Bereich ist eine zusätzliche aufsichtsführende Person (z. B ein Vorarbeiter) nur für die Überwachung der Arbeiten abzustellen. Die zusätzliche Person ist für die gesamte Auf- u. Abbauzeit einzukalkulieren.
Alle im Raum transportierten Gerüstbauteile sind durch mind. 2 Personen durchzuführen.
Die Aufstellung der Gerüste erfolgt nur nach unmittelbar vor Ort erfolgter Abstimmung mit der Bauleitung und dem AG.
Hierfür ist es erforderlich, alle Montagetermine mind. 2 Tage vorab abzustimmen. Ohne eine örtliche Freigabe durch die Bauleitung und eine Sicherheitsanweisung durch Vertreter den AG darf der Raum nicht betreten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1461K4CG
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.