POA Gesamtsanierung des Gebäudes Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2023-00275
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Solmsstraße 27 - 37
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Postanschrift: Solmsstraße 27 - 37
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-212-35055
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
POA Gesamtsanierung des Gebäudes Elektrotechnik
Lieferung und Montage von Elektro -und Fördertechnik
Alte Mainzer Gasse 4, 60311 Frankfurt am Main
Lieferung von Leitungen, Versorgungsanlagen, Photovoltaik
Umfang ca.:
1 Ersatzstromanlage mit 5,7kVA
1 Zentralbatteriesystem mit 40 Endstromkreisen 1 Ersatzmodul und 1 Webmodul
1 Photovoltaikanlage mit ca. 125 qm Modulfläche inkl. Wechselrichter
1 NSHV Abmessungen 3 Felder a` 800 x 400 x 2200mm vor Ort zusammenbauen
Halogenfreie Leitungen Ohne Funktionserhalt ca. 16.500m up; 18.500m AP
Halogenfreie Leitungen mit Funktion ca. 1000m uP; 1200m AP
Beleuchtugsanlage
ca. 400 Stk. Büroleuchten
ca. 200 Stk. Lagerbeleuchtung
ca. 50 Stk. Rettungszeichenleuchten
ca. 80 Stk. Sicherheitsbeleuchtung
Datennetzwerkverkabelung
ca. 32.000m Datennetzwerkabel S/FTP - Kupfer- Innenkabel
ca. 7 Stk. 19" Datenverteilerschränke 2100x800x1200mm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).