Durchführung der Straßenkontrolle in Taunusstein Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-22-T
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Aarstr. 150
Ort: Taunusstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65232
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.taunusstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Straßenkontrolle in Taunusstein
Die Stadt Taunusstein schreibt die Kontrolle der zu unterhaltenden Straßen, Wege und Plätze in Taunusstein zur Überwachung der Verkehrssicherheit öffentlicher Verkehrsflächen aus.
Diese umfasst die nachfolgenden Straßenarten, die in regelmäßigen Abständen auf Schäden, Mängel und potenzielle Gefahren zu kontrollieren sind:
• Hauptverkehrsstraße, Sammelstraße, Gewerbegebiete
• Alle übrigen Wohnstraßen, Gehwege an OD
• Kleine Wohnwege
• Wirtschaftswege befestigt
Taunusstein
Die Stadt Taunusstein schreibt die Kontrolle der zu unterhaltenden Straßen, Wege und Plätze in Taunusstein zur Überwachung der Verkehrssicherheit öffentlicher Verkehrsflächen aus.
Diese umfasst die nachfolgenden Straßenarten, die in regelmäßigen Abständen auf Schäden, Mängel und potenzielle Gefahren zu kontrollieren sind:
• Hauptverkehrsstraße, Sammelstraße, Gewerbegebiete
• Alle übrigen Wohnstraßen, Gehwege an OD
• Kleine Wohnwege
• Wirtschaftswege befestigt
Die Laufzeit kann einmalig durch den Auftraggeber um weitere 24 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
4. Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (mit zweifelsfreier Angabe der Art und des Umfangs der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen – mit dem Angebot vorzulegen);
5. Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (mit Benennung des Namens und der Anschrift der Nachunternehmer und der Eigenerklärung des Nachunternehmers in welcher sich dieser für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen – im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers).
HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 2.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)1.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird zudem von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,- EUR für Personenschäden sowie mindestens 1.000.000,- EUR für Sach- und Vermögensschäden. Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft abzuschließen.
2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
3. Angabe des Nettoumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (Straßenkontrollen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zu 1. Mindestens die geforderten Deckungssummen.
1. Darstellung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft für Straßenkontrollen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:
— Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,
— Zeitraum der erbrachten Leistungen,
— Angabe zur Größe des kontrollierten Straßennetzes in km,
— Auftragswert in EUR netto.
2. Angaben der personellen Kapazitäten des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgegliedert nach:
— Gesamtzahl der Mitarbeiter (je Geschäftsjahr),
— Anzahl der Mitarbeiter, die für vergleichbare Leistungen (Straßenkontrollen) eingesetzt worden sind (je Geschäftsjahr).
3. Namentliche Benennung des vorgesehenen einheitlichen Ansprechpartners.
HINWEIS:
Fehlt eine der geforderten Angaben zu den Referenzen, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet.
zu 1.: Nennung von mindestens 3 entsprechenden Referenzen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG). Diese ist mit dem Angebot vorzulegen.
Erklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform www.subreport.de/E45425675 gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Dafür ist es notwendig, dass sich die Bewerber auf der Vergabeplattform www.subreport.de/E45425675 registrieren. Bewerberfragen, die nach dem 11.09.2023, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Bewerberfragen sind über die oben genannte Vergabeplattform zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Bewerberantworten sind
über die Vergabeplattform www.subreport.de/E45425675 abrufbar.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform www.subreport.de/E45425675 einzureichen.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 611-327648534
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.