Tankstellencontainer Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA68095
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schmidt, Ulrich
E-Mail:
Telefon: +49 3029756885
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schmidt, Ulrich
E-Mail:
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Tankstellencontainer
Herstellung und Lieferung von fünf Tankstellencontainer für Dieselkraftstoff (HVO-geeignet).
Bayern und Thüringen
Herstellung, Montage, Werksabnahme von Tankstellencontainer (teilweise 20ft und 40ft). Lieferung an verschiedene Lieferorte.
Ein oder zwei zusätzliche Tankstellencontainer
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Auszug aus dem Handelsregisterauszug, der Handwerksrolle, dem Berufsregister bzw. vergleichbares.
(gilt auch für Subunternehmer ab einen Leistungsanteil von 30 %)
2) Bei Personengesellschaften oder vergleichbaren Gesellschaften: Auskunft über die Teilhaber
1) Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 3 Jahre (Angaben in Euro/Jahr).
2) Bankauskunft, nicht älter als 9 Monate mit einer Aussage zur generellen Finanzsituation (insbesondere Liquidität)
3) Ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Bietereigenerklärung
4) Gegebenenfalls: Bietergemeinschaftserklärung / NU -Verzeichnis / Eignungsleihe
Ein durchschnittlicher Umsatz unter 0,8 Millionen Euro pro Jahr führt zum Ausschluss.
1) Erklärung über Referenzen zu der besonderen Leistungsart „Entwicklung, Bau und Inbetriebnahme eines Tankstellencontainers“ in den letzten 5 Jahren mit Angabe einer Leistungskurzbeschreibung und das Jahr der Leistungserbringung.
2) Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001
3) Auskunft über das Leistungsspektrum bzw. Leistungsportfolio.
Sämtliche unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht vorzulegen. Alle Erklärungen / Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt wurden, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache abzugeben. Weitere Hinweise sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Wir verweisen auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Wir verweisen auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Handelsrecht nach dem Recht eines Mitgliedsstaates.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.