Oberleitungserneuerung EÜ km 25,810 Heilsbronn, Strecke 5902 Nürnberg -Schnelldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66106
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Oberleitungserneuerung EÜ km 25,810 Heilsbronn, Strecke 5902 Nürnberg -Schnelldorf
Oberleitungserneuerung EÜ km 25,810 Heilsbronn, Strecke 5902 Nürnberg -Schnelldorf
Oberleitungserneuerung EÜ km 25,810 Heilsbronn, Strecke 5902 Nürnberg -Schnelldorf
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es liegt ein Prüfungssystem gemäß SektVO §37 und 48 vor, die Bekanntmachung erfolgte zuletzt im
Amtsblatt der EU 2022/S 206-589086 vom 25.10.2022 und ist gleichzeitig ein Aufruf zum Wettbewerb.
Es wurden alle präqualifizierten Firmen am Verfahren beteiligt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberleitungserneuerung EÜ km 25,810 Heilsbronn, Strecke 5902 Nürnberg -Schnelldorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.