BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44169
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mies, Nicole
E-Mail:
Telefon: +49 20330173426
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2)
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
Die Vorplanung ist mit der Building Information Modeling (BIM)-Methode zu erstellen. Der Auftragnehmer erbringt die
Planungsleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung der Einzelgewerke und integriert diese in die BIM-Gesamtplanung. Ein
wesentliches Ergebnis der Leistungsphase ist das BIM- Bauwerksdatenmodell.
Im bestehenden Vertrag schuldet der Auftragnehmer gemäß Anlage 14.2 des bestehenden Hauptvertrages die Modellierung von
vorgegebenen Streckenbereichen und zusätzlich aufgeführten konstruktiven Ingenieurbauwerken als Grundlage für die
Vorplanung.
Im Rahmen der Vorplanung wurden zusätzliche Objekte und neue Maßnahmen identifiziert, die im direkten Zusammenhang mit
der Planung des Ausbaus der Strecke stehen. Die Modellierung ist für eine vollständige Erfüllung der BIM-Planungsleistung und
damit des Werkerfolgs erforderlich.
1. Zusätzliche Maßnahmen ESTW Finnentrop
Die flankierenden Maßnahmen des Projektes ESTW Finnentrop wurden nach der Grundlagenermittlung, insbesondere der
Vermessung, im Projekt ABS Hagen-Siegen-Hanau umgesetzt. Mit der Bereitstellung der Inbetriebnahmeunterlagen liegt somit
eine neue Bestandssituation für die Ausrüstungsplanung vor. Eine Anpassung des BIM-Bestandsmodells ist für die korrekte
Planung und Darstellung zwingend erforderlich.
2. Zusätzliche Maßnahmen LSW Altena
Die flankierende Maßnahme des Projektes der Lärmsanierung in Altena, wurden nach der Grundlagenermittlung, insbesondere
der Vermessung, im Projekt ABS Hagen-Siegen-Hanau umgesetzt. Mit der Bereitstellung der Ausführungsunterlagen liegt somit
eine neue Bestandssituation für die Planung vor. Die neu erstellte Lärmschutzwand ist für die korrekte Planung und Darstellung
zwingend im BIM-Bestandsmodell aufzunehmen.
3. Zusätzliche Objekte
Durch die Trassierungsanpassung wurden neue Umbaubereiche definiert, wodurch zusätzliche Objekte planungsrelevant
geworden sind. Diese Objekte sind nicht vertraglich vereinbart, für die vollumfängliche Erfüllung des Werkerfolges jedoch
erforderlich.
4. Leitungen Dritter
Die Erstellung einer Modellierung von Leitungen Dritter ist in den vertragsrelevanten Anhängen (AIA) nicht definiert. Für die
gewerkübergreifende Ermittlung von Zwangspunkten ist die Modellierung der einzelnen Spaten zwingend erforderlich. Im Zuge
der Planung müssen z.B. Gasleitungen, welche die Bestandstrasse kreuzen im Koordinationsmodell abgebildet werden.
5. Umweltmodell
Die Erstellung des Umweltmodells ist in den vertragsrelevanten Anhängen (AIA) nicht definiert. Die Betrachtung der
Umweltbelange zeigt, dass der Ausbau der Strecke mit erheblichen naturschutzrelevanten Gebietsbeeinträchtigungen verbunden
Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2
Gültig ab: 18.04.2016
ist. Die Modellierung soll die Kommunikation mit der Öffentlichkeit während der Planung unterstützen und die Eingriffe und
Auswirkungen der Planung aufzeigen. Dieses Fachmodell sind nicht vertraglich vereinbart, für die vollumfängliche Erfüllung des
Werkerfolges jedoch erforderlich.
( MKA 3_5)
Der beauftragte Auftragnehmer wurde bereits mit der BIM-Bestandsmodellierung für das Los 1 beauftragt. Die Modellierung
der o.g. Leistungen ist nicht additiv, sondern komplementär zur bereits vorhandenen BIM-Modellierung zu sehen. Die Modelle
stehen in direkter Beziehung zueinander und die zusätzlichen Leistungen sind sowohl inhaltlich als auch modellierungstechnisch
exakt in das vorhandene Modell einzuarbeiten. Die vom Auftragnehmer bereits begonnene BIM-Bestandsmodellierung liegt noch
nicht final vor und kann einem zusätzlichen AN nicht übergeben werden. Die nachträgliche Einarbeitung würde zu einem
erheblichen Mehraufwand, einer erhöhten Fehleranfälligkeit und einer erheblichen Terminverzögerung führen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist mit einem erheblichen Risiko von Qualitätsverlusten und zeitlichen Verzügen verbunden. Die
Überlappung der Modellierungsergebnisse zu einem Gesamtkoordinationsmodell erhöht das Risiko der Fehleranfälligkeit, eines
Qualitätsverlustes und führt zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Erbringung der Planungsleistung. Das zeitliche Ziel
der Vorplanung kann somit nicht erreicht werden.