Lieferung von Arbeitskleidung Basic Referenznummer der Bekanntmachung: 20-2023-00021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paulsplatz 9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-212-74059
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Arbeitskleidung Basic
Lieferung von Arbeitskleidung Basic
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro netto abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig.
Letzter Tag für Bieterfragen ist der 04.09.23. Die Vergabestelle behält sich vor, später eingegangene Bieterfragen noch zu beantworten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe hierzu die Datei "Anforderungen an die Unternehmen - Formularsatz":
Buchstabe A) Erklärung zu Bewerber-/Bietergemeinschaften;
Buchstabe E) Erklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB;
Buchstabe F) 1. Eigenerklärung bezüglich des Eintrags ins Berufs- und Handelsregister
siehe hierzu die Datei "Anforderungen an die Unternehmen - Formularsatz":
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber/Bietende bedient (falls zutreffend);
Buchstabe G) Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Erklärungen über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der letzten drei Geschäftsjahre entsprechend § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV abzugeben.
siehe hierzu die Datei "Anforderungen an die Unternehmen - Formularsatz":
Buchstabe B) Unterauftragnehmer (falls zutreffend);
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber/Bietende bedient (falls zutreffend);
Buchstabe H): Abgabe von drei geeigneten Referenzen über bereits ausgeführte vergleichbare Aufträge aus den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022).
Geeignet ist eine Referenz, wenn sie sich auf einen vergleichbaren Auftrag bezieht, die durch den Auftraggeber nachprüfbar ist.
Referenzen, die sich nicht auf einen vergleichbaren Auftrag beziehen, werden nicht berücksichtigt.
Die entsprechenden Angaben zu allen eingereichten Referenzen sind zwingend über das Formblatt "Referenzbogen" vorzunehmen.
s. o. unter H) Referenzen
Der AN stellt der AG einen elektronischen Katalog (BME-CAT oder OCI) zur Verfügung, der die im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Artikel enthält. Der Katalog hat eine Darstellung in Bild und Text zu enthalten.
Die Übergabe des elektronischen Kataloges muss spätestens 15 Arbeitstage vor Vertragsbeginn an die AG erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).