BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44169

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mies, Nicole
E-Mail:
Telefon: +49 20330173426
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2)

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44169
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2

VA inkl. TSA

TA

Ing BW

TWP

Umwelt

Schall

Vermessung

Logistik

vertiefte Kostenschätzung

Bericht zur parlamentarischen Verfassung

üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/03/2021
Ende: 30/06/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 030-075643

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI44169
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
08/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/08/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Köln

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2

VA inkl. TSA

TA

Ing BW

TWP

Umwelt

Schall

Vermessung

Logistik

vertiefte Kostenschätzung

Bericht zur parlamentarischen Verfassung

üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/03/2021
Ende: 30/06/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Die Vorplanung ist mit der Building Information Modeling (BIM)-Methode zu erstellen. Der Auftragnehmer erbringt die

Planungsleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung der Einzelgewerke und integriert diese in die BIM-Gesamtplanung. Ein

wesentliches Ergebnis der Leistungsphase ist das BIM- Bauwerksdatenmodell.

Im bestehenden Vertrag schuldet der Auftragnehmer gemäß Anlage 14.2 des bestehenden Hauptvertrages die Modellierung von

vorgegebenen Streckenbereichen und zusätzlich aufgeführten konstruktiven Ingenieurbauwerken als Grundlage für die

Vorplanung.

Im Rahmen der Vorplanung wurden zusätzliche Objekte und neue Maßnahmen identifiziert, die im direkten Zusammenhang mit

der Planung des Ausbaus der Strecke stehen. Die Modellierung ist für eine vollständige Erfüllung der BIM-Planungsleistung und

damit des Werkerfolgs erforderlich.

1. Zusätzliche Maßnahmen ESTW Finnentrop

Die flankierenden Maßnahmen des Projektes ESTW Finnentrop wurden nach der Grundlagenermittlung, insbesondere der

Vermessung, im Projekt ABS Hagen-Siegen-Hanau umgesetzt. Mit der Bereitstellung der Inbetriebnahmeunterlagen liegt somit

eine neue Bestandssituation für die Ausrüstungsplanung vor. Eine Anpassung des BIM-Bestandsmodells ist für die korrekte

Planung und Darstellung zwingend erforderlich.

2. Zusätzliche Objekte

Durch die Trassierungsanpassung wurden neue Umbaubereiche definiert, wodurch zusätzliche Objekte planungsrelevant

geworden sind. Diese Objekte sind nicht vertraglich vereinbart, für die vollumfängliche Erfüllung des Werkerfolges jedoch

erforderlich.

3. Leitungen Dritter

Die Erstellung einer Modellierung von Leitungen Dritter ist in den vertragsrelevanten Anhängen (AIA) nicht definiert. Für die

gewerkübergreifende Ermittlung von Zwangspunkten ist die Modellierung der einzelnen Spaten zwingend erforderlich. Im Zuge

der Planung müssen z.B. Gasleitungen, welche die Bestandstrasse kreuzen im Koordinationsmodell abgebildet werden.

4. Umweltmodell

Die Erstellung des Umweltmodells ist in den vertragsrelevanten Anhängen (AIA) nicht definiert. Die Betrachtung der

Umweltbelange zeigt, dass der Ausbau der Strecke mit erheblichen naturschutzrelevanten Gebietsbeeinträchtigungen verbunden

ist. Die Modellierung soll die Kommunikation mit der Öffentlichkeit während der Planung unterstützen und die Eingriffe und

Auswirkungen der Planung aufzeigen. Dieses Fachmodell sind nicht vertraglich vereinbart, für die vollumfängliche Erfüllung des

Werkerfolges jedoch erforderlich.

5. Stollen Baukloher Tunnel/Sieseler Tunnel

Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2

Gültig ab: 18.04.2016

Die Stollen am Baukloher und Sieseler Tunnel liegen im Umbaubereich der Tunnelpakete und stellen einen direkten Zwangspunkt

mit der Tunnelplanung dar. Diese Objekte sind nicht vertraglich vereinbart, für die vollumfängliche Erfüllung des Planungsleistung

Solls jedoch erforderlich.

(MKA 3_3 )

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der beauftragte Auftragnehmer wurde bereits mit der BIM-Bestandsmodellierung für das Los 2 beauftragt. Die Modellierung

der o.g. Leistungen ist nicht additiv, sondern komplementär zur bereits vorhandenen BIM-Modellierung zu sehen. Die Modelle

stehen in direkter Beziehung zueinander und die zusätzlichen Leistungen sind sowohl inhaltlich als auch modellierungstechnisch

exakt in das vorhandene Modell einzuarbeiten. Die vom Auftragnehmer bereits begonnene BIM-Bestandsmodellierung liegt noch

nicht final vor und kann einem zusätzlichen AN nicht übergeben werden. Die nachträgliche Einarbeitung würde zu einem

erheblichen Mehraufwand, einer erhöhten Fehleranfälligkeit und einer erheblichen Terminverzögerung führen.

Ein Wechsel des Auftragnehmers ist mit einem erheblichen Risiko von Qualitätsverlusten und zeitlichen Verzügen verbunden. Die

Überlappung der Modellierungsergebnisse zu einem Gesamtkoordinationsmodell erhöht das Risiko der Fehleranfälligkeit, eines

Qualitätsverlustes und führt zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Erbringung der Planungsleistung. Das zeitliche Ziel

der Vorplanung kann somit nicht erreicht werden.

VII.2.3)Preiserhöhung

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