Schienengrunderneuerung Bahnübergang Betriebshof Wilhelmshöhe im Ortsteil Bad Wilhelmshöhe Referenznummer der Bekanntmachung: WI00226_16
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Königstor 3 - 13
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvg.de
Postanschrift: Ulmenstraße 30
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 69170000-154
Fax: +49 69170000-27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schienengrunderneuerung Bahnübergang Betriebshof Wilhelmshöhe im Ortsteil Bad Wilhelmshöhe
Schienengrunderneuerung für den Bahnübergang Betriebshof Wilhelmshöhe im Ortsteil Bad Wilhelmshöhe
Die Kasseler Verkehrsgesellschaft AG (im Weiteren: "KVG") als Tochtergesellschaft der Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH beabsichtigt als Auftraggeberin die Vergabe von Bauleistungen zur Schienengrunderneuerung des Bahnübergangs Betriebshof Wilhelmshöhe im Ortsteil Bad Wilhelmshöhe in Kassel.
Gegenstand der zu vergebenden Bauleistungen sind im Wesentlichen Gleisbauarbeiten und die dazugehörige Wiederherstellung der Oberfläche. Die Baustelle befindet sich im Streckenabschnitt der Tram Linie 1 im Ortsteil Bad Wilhelmshöhe. Der Austausch der Gleisanlage soll am Bahnübergang zum Betriebshof Wilhelmshöhe an der Haltestelle Hessischer Rundfunk erfolgen.
Die zu vergebenden Bauleistungen umfassen insbesondere:
- Allgemeine Arbeiten wie Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung und Suchschachtungen;
- Aufnehmen der Gleis- und Straßenoberflächen, wie Ausbauen der Borde, Aufnahme von Pflaster und Platten, Ausbau von Tragschichten und Asphalt, Ausbau von ungebundenen Tragschichten und Erdarbeiten und Ausbau sonstiger Einbauten;
- Gleisbauarbeiten wie Aus- und Einbau des Rillengleises, Ein- und Ausbau Kletterweiche, Schweißen und Schleifarbeiten;
- Herstellung Gleis- und Straßenflächen sowie Nebenflächen Haltestellen, wie Einbau ungebundener Tragschichten, Borde und Randbefestigungen, Einbau Trag- und Dreckschichten aus Asphalt, Herstellung Oberflächen im Gleis und in Nebenflächen, Kabelarbeiten, Oberflächenentwässerung und sonstige Maßnahmen des Oberbaus;
- Stundenohnarbeiten.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) dieser Auftragsbekanntmachung sind innerhalb der Bewerbungsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich die Auftraggeberin dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass unvollständige Angebote ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung, welche über die unter Abschnitt I. 3) genannte elektronische Adresse abgerufen werden können.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 SektVO nach Art und Umfang zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 SektVO einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 SektVO nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu III. 1. 1)
a)
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach dem §§ 125, 126 GWB getroffen wurden.
b)
Aktueller Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis.
c)
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tarifgesetzes (HVTG) von 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
d)
Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Bewerbers bzw. von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft.
e)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
a)
Angaben über den Gesamtumsatz des Bieter und der Leistungen der letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
b)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
c)
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz.
d)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
a)
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe von Ansprechpartnern beim Auftraggeber nebst Adresse (Referenzliste).
b)
Ggf. Erklärung über diejenigen Teile der Leistung, die von Nachunternehmern erbracht werden sollen (ggf. mit Verpflichtungserklärung und Nachweisen der Eignung des Nachunternehmers).
c)
Im Falle des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern für wesentliche Leistungsteile sind mit dem Angebot diejenigen Teile der Leistung zu benennen, die von Nachunternehmern erbracht werden sollen. Soweit sich ein Bewerber für bestimmte Eignungsnachweise auf einen Nachunternehmer beruft, ist dieser zu benennen und muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen.
d)
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
e)
Eigenerklärung über Referenz Vermessungsleistung/Gleisbau.
- Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Auftragssumme
- Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3% der Abrechnungssumme
- Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 VOB/B
gemäß VOB/B.
Bietergemeinschaften müssen bei Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische ARGE gründen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S68E3
Postanschrift: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Gemäß §§ 155 ff. GWB
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.