Expressversand (national und international) Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0043
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eisenbraun, Benjamin
E-Mail:
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Expressversand (national und international)
Abwicklung von Expresssendungen, die an den drei Unternehmensstandorten der KfW in Frankfurt am Main, Berlin und Bonn anfallen und die entweder innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Los 1) oder weltweit (Los 2) zuzustellen sind.
Nationaler Expressversand
Los 1 (Nationaler Expressversand):
Zeitlich und fachlich ordnungsgemäße regelmäßige Abholung der an den drei Unternehmensstandorten der KfW in Frankfurt am Main, Berlin und Bonn anfallenden nationalen Expresssendungen (Briefe, Dokumente und Pakete) sowie die Frankierung, Beförderung und Zustellung der Expresssendungen entweder an einen anderen Unternehmensstandort der KfW (Frankfurt am Main, Berlin, Bonn) oder an einen sonstigen von der KfW vorgegebenen Bestimmungsort bzw. Empfänger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Leistungserbringung erfolgt gemäß den vertraglichen Vorgaben der KfW und den Beförderungsbedingungen des Auftragnehmers in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Beachtung der Richtlinien und Vorschriften der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (BnetzA).
Der Auftragnehmer muss darüber hinaus imstande sein, jederzeit auch außerplanmäßig nationale Expresssendungen von jedem der drei KfW Standorte (Frankfurt am Main, Berlin, Bonn) abzuholen und schnellstmöglich an einen anderen Unternehmensstandort der KfW (Frankfurt am Main, Berlin, Bonn) oder an die von der KfW definierte Empfängeradresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzustellen. Der Bedarf nach solchen außerplanmäßigen Sondersendungen entsteht sehr kurzfristig und wird gegenüber dem Auftragnehmer jeweils anhand eines Einzelauftrages beauftragt.
Der Auftragnehmer hat das für die Beförderung der Expressendungen nötige Verpackungsmaterial und Frachtbriefmaterial in ausreichender Menge ohne gesonderte Vergütung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat für die gesamte Vertragslaufzeit ohne gesonderte Vergütung eine Web-Anwendung („Versandsoftware“) bereitzustellen, mit der die KfW ihren anfallenden Bedarf an nationalen Versendungsleistungen dem Auftragnehmer zur Ausführung anmelden kann und die Leistungserbringung durch ihn - d.h. den Fortgang des Sendevorgangs von der Abholung bis zur Zustellung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland - in Echtzeit verfolgen kann.
Nach Ziff. 6.2 der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die KfW berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das vorstehend in Abschnitt II.2.6) dieser Bekanntmachung sowie in Ziff. 11 der Leistungsbeschreibung für Los 1 mitgeteilte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung für den nationalen Expressversand von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer auf maximal das Doppelte zu erhöhen, wenn:
(a)
die KfW einen neuen Standort innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn nach Abschluss dieser Rahmenvereinbarung eröffnet oder schließt. Die Leistungsinhalte bleiben hiervon unberührt. In diesem Fall kann die KfW neue Leistungsorte innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn verbindlich vorgeben oder Leistungsorte aus dem Leistungsumfang herausnehmen und die Leistungsbeschreibung durch entsprechende Leistungspositionen ergänzen, oder
(b)
für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
(c)
eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Internationaler Expressversand
Los 2 (Internationaler Expressversand):
Zeitlich und fachlich ordnungsgemäße regelmäßige Abholung der an den drei Unternehmensstandorten der KfW in Frankfurt am Main, Berlin und Bonn anfallenden internationalen Expresssendungen (Briefe, Dokumente und Pakete) sowie die Frankierung, Beförderung und Zustellung der Expresssendungen an einen von der KfW vorgegebenen Bestimmungsort bzw. Empfänger in einem anderen Land der Welt. Die Leistungserbringung erfolgt gemäß den vertraglichen Vorgaben der KfW und den Beförderungsbedingungen des Auftragnehmers in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie unter Einhaltung der jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und – soweit anwendbar – unter Beachtung der Richtlinien und Vorschriften der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (BnetzA).
Der Auftragnehmer muss darüber hinaus imstande sein, jederzeit auch außerplanmäßig internationale Expresssendungen von jedem der drei KfW Standorte (Frankfurt am Main, Berlin, Bonn) abzuholen und schnellstmöglich an die von der KfW definierte Empfängeradresse weltweit zuzustellen. Der Bedarf nach solchen außerplanmäßigen Sondersendungen entsteht sehr kurzfristig und wird gegenüber dem Auftragnehmer jeweils anhand eines Einzelauftrages beauftragt.
Der Auftragnehmer hat das für die Beförderung der Expressendungen nötige Verpackungsmaterial und Frachtbriefmaterial in ausreichender Menge ohne gesonderte Vergütung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat für die gesamte Vertragslaufzeit ohne gesonderte Vergütung eine Web-Anwendung („Versandsoftware“) bereitzustellen, mit der die KfW ihren anfallenden Bedarf an internationalen Versendungsleistungen dem Auftragnehmer zur Ausführung anmelden kann und die Leistungserbringung durch ihn - d.h. den Fortgang des Sendevorgangs von der Abholung bis zur weltweiten Zustellung - in Echtzeit verfolgen kann.
Nach Ziff. 6.2 der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die KfW berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das vorstehend in Abschnitt II.2.6) dieser Bekanntmachung sowie in Ziff. 9 der Leistungsbeschreibung für Los 2 mitgeteilte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung für den nationalen Expressversand von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer auf maximal das Doppelte zu erhöhen, wenn:
(a)
die KfW einen neuen Standort innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn nach Abschluss dieser Rahmenvereinbarung eröffnet oder schließt. Die Leistungsinhalte bleiben hiervon unberührt. In diesem Fall kann die KfW neue Leistungsorte innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn verbindlich vorgeben oder Leistungsorte aus dem Leistungsumfang herausnehmen und die Leistungsbeschreibung durch entsprechende Leistungspositionen ergänzen, oder
(b)
für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
(c)
eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
LOS 1 (Nationaler Expressversand):
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft muss geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren seit 2020 ausgeführte Express-Versanddienstleistungen vorweisen. Die Referenzen sind geeignet, wenn sie jeweils Express-Versanddienstleistungen zum Gegenstand haben, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen des Loses 1, wie sie im Leistungsverzeichnis und im Preisblatt definiert wurden.
LOS 2 (Internationaler Expressversand):
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft muss geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren seit 2020 ausgeführte Express-Versanddienstleistungen vorweisen. Die Referenzen sind geeignet, wenn sie jeweils Express-Versanddienstleistungen zum Gegenstand haben, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen des Loses 2, wie sie im Leistungsverzeichnis und im Preisblatt definiert wurden.
LOS 1 (Nationaler Expressversand):
(1)
Es sind mindestens 2 (zwei) Referenzen einzureichen.
(2)
Jede eingereichte Referenz muss alle Angaben enthalten, die wir in unserem vorbereiteten Word-Formular „Referenzen des Bieters (Los 1)“ abgefragt haben, nämlich:
(a)
Name/Firma des Referenzkunden und dessen Anschrift (kein Postfach!).
(b)
Name(n) des/der Ansprechpartner(s) beim Referenzkunden mit Telefon-Nr. und E-Mail.
(c)
Name/Firma des referenzleistenden Unternehmens.
(d)
Die Aufgaben und Tätigkeiten, die im Rahmen der Referenzleistung konkret erbracht wurden.
(e)
Jede eingereichte Referenz muss jeweils vergleichbar sein mit der in Los 1 ausgeschriebenen Leistung.
(f)
Eine Referenz ist nur dann hinsichtlich ihrer Art, Ihres Umfangs und Ihrer Schwierigkeit mit den in Los 1 ausgeschriebenen Leistungen des nationalen Expressversandes für die KfW vergleichbar, wenn pro Monat mindestens 20 Sendungsvorgänge am darauffolgenden Werktag (in der Regel Montag bis Freitag, in Ausnahmefällen auch Samstag) bis spätestens 08:00 Uhr dem Empfänger zugestellt worden sind.
LOS 2 (Internationaler Expressversand):
(1)
Es sind mindestens 2 (zwei) Referenzen einzureichen.
(2)
Jede eingereichte Referenz muss alle Angaben enthalten, die wir in unserem vorbereiteten Word-Formular „Referenzen des Bieters (Los 2)“ abgefragt haben, nämlich:
(a)
Name/Firma des Referenzkunden und dessen Anschrift (kein Postfach!).
(b)
Name(n) des/der Ansprechpartner(s) beim Referenzkunden mit Telefon-Nr. und E-Mail.
(c)
Name/Firma des referenzleistenden Unternehmens.
(d)
Die Aufgaben und Tätigkeiten, die im Rahmen der Referenzleistung konkret erbracht wurden.
(e)
Jede eingereichte Referenz muss jeweils vergleichbar sein mit der in Los 2 ausgeschriebenen Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1)
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Online-Bieterportal der KfW abgegeben werden (aufzurufen unter: https://ausschreibungen.kfw.de). Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte unseren Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Zur Abgabe Ihres Angebots müssen Sie sich im Online-Portal als Bieter registrieren, dort einloggen, alle erforderlichen Angaben in den hierfür vorgesehenen Eintragungsfeldern des Online-Bieterassistenten machen und danach klicken auf: „Angebot fertigstellen“, sodann auf: „Textform nach § 126 b BGB“ und schließlich auf: „Unterschreiben“.
(2)
Eine Übermittlung Ihres Angebots ist erst möglich, wenn Sie im Bieterassistenten unseres Online-Portals alle Pflichtfelder ausgefüllt haben und wenn Sie außerdem alle von uns zur Verfügung gestellten Vertragsbedingungen / Formulare sowie Anlagen und etwaige Benachrichtigungen aktiv zur Kenntnis genommen haben. Nachrichten nehmen Sie zur Kenntnis, indem Sie sie öffnen und bestätigen. Für die Versendung Ihres Angebotes planen Sie bitte mindestens 1 Stunde ein!
(3)
Haben wir Ihr Angebot erhalten, überprüfen wir das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die Sie und alle anderen Bieter in die Eingabemaske unseres Online-Bieterassistenten eintragen.
(4)
Ihre detaillierten Angaben zum Angebotspreis machen Sie in den durch uns vorbereiteten Excel-Formularen „Preisblatt zu Los 1“ und „Preisblatt zu Los 2“.
(5)
Bei Los 1 müssen Sie nachweisen, dass Sie imstande sind, außerplanmäßige Sendungen kurzfristig zuzustellen. Hierzu haben Sie ein Fachkonzept anzufertigen und einzureichen, das mindestens Folgendes darlegt:
(a)
Anhand welcher technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen Sie gewährleisten, dass Sie an 7 Tagen die Woche durchgängig 24 Stunden erreichbar sind.
(b)
Über welches Personal Sie in welchem Umfang verfügen.
(c)
Welche Beförderungsmittel (insbesondere Transportfahrzeuge) Ihnen in welcher Menge zur Verfügung stehen.
(d)
Wie sich Ihr Logistikprozess genau gestaltet.
(e)
Welche Maßnahmen Sie implementiert haben, um kurzfristige Ausfälle von Personal und von Beförderungsmitteln (Transportfahrzeugen) wirksam zu bewältigen.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.