K2 Five (zukünftig: Nintex Automation On-Premises) Softwarepflege Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA68651
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Jürgen-Ponto-Platz 1
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Friebe, Torsten
E-Mail:
Telefon: +49 6926538263
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 78
Ort: Frankfurt a. Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Friebe, Torsten
E-Mail:
Telefon: +49 6926538263
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
K2 Five (zukünftig: Nintex Automation On-Premises) Softwarepflege
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Wartung und Support für K2 Five On Premise (Zukünftig: Nintex Automation On-Premise) Bestandslizenzen und Neulizenzen besteht aus dem Limited sowie Full User. K2 Five On Prem ist ein Workflowmanagementsystem zur Prozessdigitalisierung. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Softwarepflege für Bestandslizenzen K2 Five On-Premises (zukünftig: Nintex Automation On-Premises)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.