ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37912
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Billen, Peter
E-Mail:
Telefon: +49 89130849524
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten)
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling – Freilassing
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 3.3: Strecke 5723 km 29,036 - 39,776
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling – Freilassing
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
NA 80.2 / in Anlehnung an NA 80 - LÄ WF - ergänzende Vermessungsleistung /
Nachvermessung des Hydraulischen Modells für natürliche Gewässer; PFA 3.3 Lph 2
In Anlehnung an NA 80 ensteht ein Mehraufwand für ergänzende Vermessungsleistung / Nachvermessung des Hydraulischen
Modells. In diesem Nachtrag geht es konkret um die ergänzende Vermessung der nachfolgend aufgelisteten Durchlässe / Eisenbahnüberführungen
natürlicher Gewässer. EÜ 31.920 Lanzinger Bach (Gewässer III. Ordnung), DL 33.370 Allerdinger Bach
(Gewässer III. Ordnung), DL 35.606 Kugelthaler Mühlbach (Gewässer III. Ordnung), EÜ 37.176 Eschelbach, DL 38.083
Höllteufelgraben, EÜ/DL 38.763 Stillbach (Gewässer III. Ordnung). Für diese Gewässer liegen unzureichende Daten zur
Gewässersohle und Gewässerbett im DGM vor bzw. können dort nur grob abgebildet werden. Somit werden für diese natürlichen
Gewässer im Abstand von ca. 100 m rechts und links der Trasse eine Vermessung der Geländemorphologie für den
hydraulischen Nachweis zusätzlich erforderlich.
Der Planungsabschnitt befindet sich bereits in der Entwurfsplanung und für zahlreiche Bauwerke werden Ergebnisse der
hydraulischen Berechungen benötigt. Nachträgliche Planungsanpassungen durch eine verzögerte Bereitstellung der
hydraulischen Berechnungen führt zu erhebllichen Verzögerungen der Gesamtplanung und zu erheblichen Mehrkosten durch
Umplanungen.