BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44169
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mies, Nicole
E-Mail:
Telefon: +49 20330173426
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2)
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Kerngegenstand des Ausbaus der Strecke Hagen-Siegen-Hanau im Planungsabschnitt 1+2 ist die Tunnelprofilerweiterung für den
kombinierten Verkehr. Die Tunnel auf der Strecke 2800 verfügen über ein zu geringes Lichtraumprofil, weshalb im Rahmen der
Vorplanung eine Untersuchung möglicher Lösungsvarianten mit Auswirkungen auf die bauliche und konstruktive Gestaltung,
Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit durchgeführt wird.
Im Planungsprozess der Vorplanung wurden aus der Trassierungs-planung heraus die genauen Umbaubereiche für jedes
Tunnelpaket erarbeitet und festgelegt. Dies hat die Notwendigkeit der Planung und somit auch der Grundlagenermittlung
(Vermessung, Bestandsmodellierung) zusätzlicher Objekte zur Folge.
Im bestehenden Vertrag schuldet der Auftragnehmer als Grundlage für die Planungsleistung die Vermessung von vordefinierten
Streckenbereichen und zusätzlich aufgeführten konstruktiven Ingenieurbauwerken. Mit Festlegung der Umbaubereiche ist die
detaillierte Vermessung weiterer, nicht aufgeführter Objekte erforderlich.
Die Vermessung der zusätzlichen Objekte ist somit eine zusätzliche Leistung, die vertraglich nicht vereinbart war, die für die
vollumfängliche Erfüllung des Planungsleistung Solls jedoch erforderlich ist.
( MKA 4_4 )
Der mit der Planungsleistung beauftragte Auftragnehmer hat bereits eine Analyse der Bestandssituation und die Vermessung,
inklusive Vorbereitung dieser, für die vordefinierten Streckenbereiche durchgeführt. Die zusätzlichen Objekte müssen als
Grundlage für die Bestandsmodellierung noch detaillierter aufgemessen werden. Aufbauend auf den bisherigen Vermessungen
kann dies ohne großen zusätzlichen Aufwand für Vorbereitungen vom derzeitigen Auftragnehmer durchgeführt werden. Dies hat
sowohl erhebliche zeitliche und kostentechnische Vorteile, als auch gesamthaft positiven Einfluss auf die Planungsqualität, da
keine zusätzlichen Schnittstellen entstehen.
Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten, durch eine zusätzliche Planungsschnittstelle und dem Risiko von
zeitlichen Verzügen verbunden. Die Ausschreibungsdauer und die Einarbeitug eines neuen AN in die projektspezifischen
Randbedingungen würden zu erheblichen Verzögerungen der Planungsleistung führen und somit das zeitliche Ziel der
Vorplanung gefährden.