Verlängerung Bildungsoffensive Rhein-Main. Wir federn Corona-Folgen ab. Schuljahr 2023/24 Referenznummer der Bekanntmachung: 929.000.110-00286
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Luisenplatz 10
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat I.8
E-Mail:
Telefon: +49 6113862737
Fax: +49 6113862099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kultusministerium.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kultusministerium.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung Bildungsoffensive Rhein-Main. Wir federn Corona-Folgen ab. Schuljahr 2023/24
Das Bildungsprogramm „Verlängerung der Bildungsoffensive Rhein-Main. Wir federn Corona-Folgen ab!“ der ZuBaKa gGmbH fördert die Sprach- und Fachkompetenz von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern in Intensivklassen (intensive Förderung in Deutsch als Zweitsprache an weiterführenden Schulen), in InteA-Klassen (intensive Förderung in Deutsch als Zweitsprache und Vorbereitung auf den Beruf an den beruflichen Schulen) und im Übergang dieser Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen.
Ausgewählte Schulstandorte in Hessen
Im Rahmen des Landesprogramms „Löwenstark der BildungsKICK“ wurde die seit dem Schuljahr 2021/2022 von ZuBaKa durchgeführte Maßnahme von Seiten des Landes verstärkt und soll nun in den Jahren 2023 und 2024 weiterhin gefördert werden.
Ziel des Projektes ist es, vorrangig Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache an weiterführenden und beruflichen Schulen eine zur schulischen Förderung ergänzende intensive Förderung anzubieten. Das Projekt besteht aus zwei Bausteinen: Der Baustein “Mitmachen & Durchstarten” richtet sich an ganze Intensivklassen während der “Zukunftsbaustein Schulabschluss” eine individuelle Unterstützung abschlussgefährdeter Jugendlicher nichtdeutscher Herkunftssprache der Jahrgangsstufen 8 und 9 vorsieht.
Die Leistungen im Baustein 1 „Mitmachen und Durchstarten“ beinhalten:
• Eine umfassende Bedarfsanalyse mit den teilnehmenden Kooperationsschulen zur individuellen Anpassung der Projektinhalte.
• Die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von wöchentlichen Projekteinheiten bis zu 5 Schulstunden in 20 Klassen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unterrichts stattfinden können und auf den individuellen Bedarfen der Kooperationsschulen basieren.
• Die Erstellung von Materialien, die von den Schulen weiterverwendet werden können.
• die regelmäßigen Absprachen mit den Lehrkräften der teilnehmenden Klassen und eine gemeinsame langfristige Schuljahresplanung.
• Die Vorbereitung und Durchführung von kleineren Exkursionen zu Bildungseinrichtungen im direkten Umfeld.
Die Teilleistungen im Baustein 2 „Zukunftsbaustein Schulabschluss“ beinhalten:
• Die Auswahl von bis zu 60 abschlussgefährdeten Schülerinnen und Schülern der Klasse 9 an bis zu 10 Schulen im Raum Frankfurt auf Basis eines Bewerbungsprozesses mit besonderer Berücksichtigung der Einschätzung der zuständigen Lehrkräfte.
• die Erstellung eines individuellen Lernplanes für bis zu 60 Stipendiatinnen und Stipendiaten.
• Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von wöchentlich stattfindenden Nachmittagseinheiten in Kleingruppen an den Kooperationsschulen von mindestens zwei Schulstunden. Die Konzeption, Durchführung und Nachbereitung von halb- und ganztägigen Wochenendseminaren (bis zu 4).
• Die Konzeption, Durchführung und Nachbereitung von halbtägigen Ferienwochen zur Unterstützung der fachlichen, sprachlichen und sozialen Kompetenzen in den Herbst-, Weihnachts- und Osterferien (bis 4 Wochen).
• Absprachen mit externen Honorarkräften, die spezifische Inhalte für die Schülerinnen und Schüler aufbereiten und in Workshops vermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
Das Aufholen des schulischen Stoffes im Kontext der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie in Verbindung mit der zusätzlichen Förderung der sprachlichen Kompetenzen beeinflusst entscheidend den Erfolg von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache in Schule und Beruf. Daher ist es wichtig, Schülerinnen und Schülern, die ganz besonders von den Folgen der Pandemie mit Blick auf ihre schulischen Leistungen und ihren Spracherwerb betroffen sind, zusätzlich zu unterstützen.
Das Beherrschen der deutschen Sprache und insbesondere der Bildungssprache Deutsch in allen Kompetenzbereichen und Spracherwerbsstufen ist der Schlüssel zu schulischem und beruflichem Erfolg. Die bildungssprachlichen Kompetenzen Sprechen, Schreiben (auch Rechtschreiben) und Hören / Zuhören und Lesen gehen über das Fach Deutsch hinaus. Sie bilden das Fundament für die Bewältigung der schulischen Lerninhalte in allen Fächern. Bildungssprache unterscheidet sich von der sogenannten Umgangs- oder Alltagssprache durch spezifische Lexik und Syntax und speziellen textlichen Mitteln, die besonders in schulischen Texten und Sachtexten zu finden sind.
Um allen Schülerinnen und Schülern individuellen Lernzuwachs zu ermöglichen, ist hierbei die jeweilige Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler in den unterschiedlichen Zielgruppen in den Blick zu nehmen und beim Förderangebot zu berücksichtigen. Das Projekt “Erweiterung Bildungsoffensive Rhein-Main” setzt hier an und richtet sich an Schülerinnen und Schüler an weiterführenden und beruflichen Schulen aus Intensivklassen beziehungsweise InteA-Klassen und an die, die nach Abschluss der intensiven Sprachförderungsmaßnahme in die Regelklasse übergehen.
Es zeichnet sich dadurch aus, dass die Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler besonders berücksichtigt wird und dass bei der Förderung sehr gezielt, sehr individuell und durchgängig darauf eingegangen wird: Schülerinnen und Schüler bekommen dort Unterstützung, wo sie es am dringendsten brauchen. Sei es im Anfängerbereich, wenn Schülerinnen und Schüler noch wenig bzw. noch kein Deutsch sprechen bis hin zu den abschlussgefährdeten Schülerinnen und Schülern. Diese haben oftmals die Besonderheiten der Bildungssprache und ihre Systematik noch nicht „durchschaut“. Aufgrund dessen haben sie beispielsweise enorme Schwierigkeiten komplexe Sachtexte zu erschließen. Eine der vielen Fähigkeiten, die in der Abschlussprüfung Deutsch nachgewiesen werden muss. Die besondere fachliche und pädagogische Begleitung, die diese Schülerinnen und Schüler mit der Teilnahme an diesem Programm erfahren, motiviert sie zum Lernen und unterstützt sie beim Erwerb dieser und weiterer Fähigkeiten. So können sie ihre Schulabschlussprüfungen absolvieren und mit dem Gefühl des Erfolgs ihren weiteren schulischen oder beruflichen Weg bestreiten.
Es gibt auf dem Markt kein anderes vergleichbares Angebot, das neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler von Beginn an in den Intensivklassen bis hin zu den Abschlussprüfungen so gezielt und konsequent im Blick hat. Die fachliche und pädagogische Begleitung im Spracherwerb und in der Integration dieser Schülerinnen und Schüler erfordert besondere Unterstützung, denn die Heterogenität in den Intensivklassen und InteA-Klassen ist sehr hoch. So finden sich von Analphabeten bis Gymnasialschülerinnen und –schüler in diesen Klassen, es gibt unterschiedliche Altersstufen – von 11 Jahren bis 15 Jahren bzw. von 16 bis 20 Jahren – in einer Klasse, sehr unterschiedliche schulische Biografien und Schülerinnen und Schüler mit Kriegstraumata. Das Programm kann durch die enge und fortlaufende pädagogische und fachliche Begleitung während des Schuljahres all dies oben beschriebene kompensieren und den Schülerinnen und Schülern Wege aufzeigen, sich schulisch und beruflich zu integrieren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verlängerung Bildungsoffensive Rhein-Main. Wir federn Corona-Folgen ab. Schuljahr 2023/24
Postanschrift: Eschersheimer Landstraße 44
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6986091664
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
Das Aufholen des schulischen Stoffes im Kontext der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie in Verbindung mit der zusätzlichen Förderung der sprachlichen Kompetenzen beeinflusst entscheidend den Erfolg von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache in Schule und Beruf. Daher ist es wichtig, Schülerinnen und Schülern, die ganz besonders von den Folgen der Pandemie mit Blick auf ihre schulischen Leistungen und ihren Spracherwerb betroffen sind, zusätzlich zu unterstützen.
Das Beherrschen der deutschen Sprache und insbesondere der Bildungssprache Deutsch in allen Kompetenzbereichen und Spracherwerbsstufen ist der Schlüssel zu schulischem und beruflichem Erfolg. Die bildungssprachlichen Kompetenzen Sprechen, Schreiben (auch Rechtschreiben) und Hören / Zuhören und Lesen gehen über das Fach Deutsch hinaus. Sie bilden das Fundament für die Bewältigung der schulischen Lerninhalte in allen Fächern. Bildungssprache unterscheidet sich von der sogenannten Umgangs- oder Alltagssprache durch spezifische Lexik und Syntax und speziellen textlichen Mitteln, die besonders in schulischen Texten und Sachtexten zu finden sind.
Um allen Schülerinnen und Schülern individuellen Lernzuwachs zu ermöglichen, ist hierbei die jeweilige Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler in den unterschiedlichen Zielgruppen in den Blick zu nehmen und beim Förderangebot zu berücksichtigen. Das Projekt “Erweiterung Bildungsoffensive Rhein-Main” setzt hier an und richtet sich an Schülerinnen und Schüler an weiterführenden und beruflichen Schulen aus Intensivklassen beziehungsweise InteA-Klassen und an die, die nach Abschluss der intensiven Sprachförderungsmaßnahme in die Regelklasse übergehen.
Es zeichnet sich dadurch aus, dass die Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler besonders berücksichtigt wird und dass bei der Förderung sehr gezielt, sehr individuell und durchgängig darauf eingegangen wird: Schülerinnen und Schüler bekommen dort Unterstützung, wo sie es am dringendsten brauchen. Sei es im Anfängerbereich, wenn Schülerinnen und Schüler noch wenig bzw. noch kein Deutsch sprechen bis hin zu den abschlussgefährdeten Schülerinnen und Schülern. Diese haben oftmals die Besonderheiten der Bildungssprache und ihre Systematik noch nicht „durchschaut“. Aufgrund dessen haben sie beispielsweise enorme Schwierigkeiten komplexe Sachtexte zu erschließen. Eine der vielen Fähigkeiten, die in der Abschlussprüfung Deutsch nachgewiesen werden muss. Die besondere fachliche und pädagogische Begleitung, die diese Schülerinnen und Schüler mit der Teilnahme an diesem Programm erfahren, motiviert sie zum Lernen und unterstützt sie beim Erwerb dieser und weiterer Fähigkeiten. So können sie ihre Schulabschlussprüfungen absolvieren und mit dem Gefühl des Erfolgs ihren weiteren schulischen oder beruflichen Weg bestreiten.
Es gibt auf dem Markt kein anderes vergleichbares Angebot, das neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler von Beginn an in den Intensivklassen bis hin zu den Abschlussprüfungen so gezielt und konsequent im Blick hat. Die fachliche und pädagogische Begleitung im Spracherwerb und in der Integration dieser Schülerinnen und Schüler erfordert besondere Unterstützung, denn die Heterogenität in den Intensivklassen und InteA-Klassen ist sehr hoch. So finden sich von Analphabeten bis Gymnasialschülerinnen und –schüler in diesen Klassen, es gibt unterschiedliche Altersstufen – von 11 Jahren bis 15 Jahren bzw. von 16 bis 20 Jahren – in einer Klasse, sehr unterschiedliche schulische Biografien und Schülerinnen und Schüler mit Kriegstraumata. Das Programm kann durch die enge und fortlaufende pädagogische und fachliche Begleitung während des Schuljahres all dies oben beschriebene kompensieren und den Schülerinnen und Schülern Wege aufzeigen, sich schulisch und beruflich zu integrieren. Denn die individuelle und fortlaufende Förderung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist einmalig. Dort wo die schulischen Ressourcen und Kapazitäten zur individuellen Förderung ausgeschöpft sind, kann es Einmaliges leisten.
Andere gemeinnützig arbeitende Unternehmen, wie zum Beispiel „Teach First“ sind auf die Bildungsgänge Haupt- und/oder Realschule ab Klasse 8 bis Klasse 9 fokussiert. Dabei liegt ihre Schwerpunktarbeit auf Pädagogik, pädagogische Psychologie, Projektmanagement, Stärkung von multiprofessionellen Teams an Schule und Unterstützung von versetzungsgefährdeten Schülerinnen und Schülern und nicht auf fachliche und sprachliche Förderung. Des Weiteren muss der Einsatz des sogenannten „Teach First Fellows“ Personals von den Schulen selbst organisiert werden. Eine Tatsache, die erschwerend für die Umsetzung des Programms an Schulen hinzukommt.
Zu guter Letzt ist die ZuBaKA gGmbH durch ihre unvergleichbare Expertise sowohl inhaltlich als auch organisatorisch ein Garant für die Umsetzung und den Erfolg dieses Bildungsprogramms. Darüber hinaus ist ZuBaKA bestens mit schulischen Strukturen vertraut und genießt ebenso eine hohe Akzeptanz bei Lehrerinnen und Lehrern.
Es gibt keine andere vergleichbare Organisation, die im Bereich der außerschulischen fachlichen Unterstützung an weiterführenden Schulen und beruflichen Schulen damit konkurrieren kann und ein solches Angebot für den Bereich schulische und sprachliche Integration offerieren kann.
Das Programm leistet damit einen Beitrag zur Integration junger Menschen und Familien, eröffnet Bildungschancen und vermittelt nachhaltig Kompetenzen für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn. Dies alles begründet das Alleinstellungsmerkmal der ZuBaKA gGmbH.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)