Durchführung von Schienenersatzverkehrsleistungen (SEV) während der Generalsanierung der Hochleistungskorridore
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Str. 11-13
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Daniela Eggebrecht
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fahrweg.dbnetze.com
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Schienenersatzverkehrsleistungen (SEV) während der Generalsanierung der Hochleistungskorridore
Die DB Netz beabsichtigt, noch im Laufe des Jahres 2023 eine EU-weite Ausschreibung zu Rahmenvereinbarungen für die Durchführung von Schienenersatzverkehrsleistungen (SEV) während der Generalsanierung der Hochleistungskorridore in den Jahren 2025 bis 2030 zu veröffentlichen.
Der Gesamtbedarf an Schienenersatzverkehrsleistungen wird aktuell auf rund 213 Mio. Buskilometer geschätzt. Nach derzeitigem Planungsstand sollen im 1. Halbjahr 2024 insgesamt 4 Lose vergeben werden. Das Los 4 betrifft den bereits 2025 geplanten Korridor Hamburg-Berlin, wogegen in den Losen 1 bis 3 mit drei verschiedenen Vertragspartnern bundesweite Rahmenvereinbarungen für die Jahre 2026 bis 2030 abgeschlossen werden sollen. Den Rahmenvertragspartnern sollen dabei regionale Schwerpunkte zugeordnet werden. Eine feste Zuteilung bestimmter Strecken wird aufgrund möglicher Verschiebungen der Korridorprojekte und zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Auslastung der Vertragspartner jedoch nicht möglich sein.
Nach aktuellem Planungsstand soll eine Loslimitierung erfolgen, so dass ein Bieter nur eines der drei Lose 1 bis 3 gewinnen kann. Das Los 4 kann zusätzlich bezuschlagt werden.
Ggf. kann das Los 4 mit einem der anderen Lose kombiniert vergeben werden.
Bundesweite Schienenersatzverkehrsleistungen mit regionalen Schwerpunkt Nordosten in den Jahren 2026 bis 2030
Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Bremen
Durchführung von Schienenersatzverkehrsleistungen insbesondere in den Bundesländern Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Bremen
Bundesweite Schienenersatzverkehrsleistungen mit regionalen Schwerpunkt Westen in den Jahren 2026 bis 2030
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Durchführung von Schienenersatzverkehrsleistungen insbesondere in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Bundesweite Schienenersatzverkehrsleistungen mit regionalen Schwerpunkt Süden in den Jahren 2026 bis 2030
Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen
Durchführung von Schienenersatzverkehrsleistungen insbesondere in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen
Schienenersatzverkehrsleistungen während der Generalsanierung der Strecke Hamburg - Berlin im Jahr 2025
Hamburg, Berlin
Durchführung von Schienenersatzverkehrsleistungen für den Hochleistungskorridor Hamburg - Berlin
Neben den drei bundesweiten Losen für den Zeitraum ab 2026 erwägt der Auftraggeber derzeit, die Schienenersatzverkehrsleistungen für den bereits im Zeitraum zwischen Juni und Dezember 2025 anstehenden Korridor Hamburg-Berlin mit voraussichtlich rund 13 Mio. Bus-km separat an einen Vertragspartner zu vergeben. Eine Integration in das Los 1 (bundesweit mit Schwerpunkt Nordost) oder eine Loskombinationsmöglichkeit mit diesem oder einem der anderen Lose wird derzeit noch geprüft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die von der Generalsanierung betroffenen Eisembahnverkehrsunternehmen (EVU) sollen berechtigt sein, die Schienenersatzverkehrsleistungen (SEV) über die von der DB Netz AG abgeschlossenen und von dieser zentral koordinierten Rahmenvereinbarungen abzuwickeln.
Dafür soll 12-18 Monate vor Beginn der jeweiligen SEV-Maßnahme für jedes Halbjahr vom betroffenen EVU ein konkretes Verkehrskonzept erstellt werden, in dem u.a. die Taktfrequenz zusammen mit der Fahrstrecke und den Haltestellen der jeweiligen SEV-Linien festgelegt werden. Die Konzepte werden zwischen den EVU und DB Netz abgestimmt und koordiniert, sofern auf einer vom SEV betroffenen Strecke mehrere EVU verkehren.
A) Bedarfsmengen:
Der Gesamtbedarf an Schienenersatzverkehrsleistungen wird aktuell auf rund 200 Mio. Buskilometer für die Lose 1 bis 3 geschätzt, welche unter Berücksichtigung der regionalen Schwerpunkte und anhand vorab verbindlich festgelegter Mechanismen gleichmäßig auf die Vertragspartner aufgeteilt werden. Dabei wird derzeit davon ausgegangen, dass 70-80% der Verkehre innerhalb der jeweiligen regionalen Schwerpunkte gefahren werden können. Die unterjährigen Bedarfsmengen werden jedoch vermutlich deutlich schwanken, so dass je Vertragspartner und Halbjahr zwischen ca. 3 und 10 Mio. Buskilometer zu erbringen sind. Der Bedarf für Los 4 wird nach jetziger Planung auf 13 Mio. Buskilometer geschätzt. Alle genannten Mengen beruhen auf Schätzungen des Bedarfs, diese können sich aufgrund von Abweichungen in der Planung ändern.
B) Anforderungen an die Fahrzeuge:
Zur Durchführung des SEV sollen neuwertige Fahrzeuge (Zulassungsdatum nicht älter als 06/2022) zum Einsatz kommen. Wesentliche Anforderungen an die Fahrzeuge werden u.a. sein:
- Umweltfreundliche Motorentechnik mit der aktuellen Abgasnorm
- Vollständige Barrierefreiheit,
- Beleuchtete Ein- und Ausstiege
- hohe Anzahl Sitzplätze, Mehrwegbereiche für die Gepäckmitnahme,
- hoher Reisekomfort durch bequeme Sitzpolsterung, Innenraumklimatisierung, leistungsfähige Beleuchtung,
- WLAN im Fahrzeug,
- USB Ladesteckdosen,
- digitale und vernetzte Fahrgastinformation am Fahrzeug außen und im Fahrzeuginneren,
- Übermittlung von Echtzeitdaten jeder Fahrt an eine zentrale Datendrehscheibe
C) Anforderungen an die Personale:
Für den SEV soll ausschließlich geschultes und geeignetes Personal zum Einsatz kommen. Wesentliche Anforderungen an den Personaleinsatz und die personelle Leistungsfähigkeit sind:
- Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Sozialvorschriften (Fahrpersonalvorschriften) hinsichtlich der Vergütung, der Lenk- und Ruhezeiten, der Qualifikation und des Einsatzes des Personals (EG VO 561/2006, FPersG, ArbZG, BKrFQG, AETR)
- Das Fahrpersonal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um Fragen der Fahrgäste beantworten zu können. Ein Mindestmaß an fachbezogenen Englischkenntnissen ist erforderlich.
- Das Fahrpersonal muss bei jeder Maßnahme individuell geschult sein. Es wird vorausgesetzt, dass:
+ der jeweilige Streckenverlauf bekannt ist
+ das Personal jeweils über ausreichend Ortkenntnisse verfügt, um sich selbst orientieren zu können und Fragen der Fahrgäste nach dem Fahrtverlauf- und Ziel beantworten zu können
+ die Wegefindung für das Fahrpersonal auch ohne die Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel möglich ist und kurzfristig auftretende Umleitungen (z.B. infolge von Wegesperrungen) rasch vom Fahrpersonal umgesetzt werden können
- Der Personaleinsatz erfolgt zum Teil außerhalb der priorisierten Region, sodass längere Phasen der Abwesenheit vom Wohnort einzuplanen sind. Unterbringung, Versorgung und Disposition müssen auch dann vom Vertragspartner organisiert werden.
Der Auftraggeber plant, hierzu im August und September Markterkundungen durchzuführen. Sofern Sie Interesse an der Teilnahme haben, melden Sie sich bitte kurzfristig bei der vorgenannten Kontaktstelle.