Elementarschadenversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-115
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ständeplatz 6-10
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landeswohlfahrtsverband Hessen - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 56110042651
Fax: +49 56110042645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de
Postanschrift: Ständeplatz 6-10
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 56110042651
Fax: +49 56110042645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elementarschadenversicherung
Elementarversicherung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
(Gebäudeversicherung und Inhaltsversicherung sowie Betriebsunterbrechungsversicherung (nur für die Gesellschaften des zum Lessen gehörenden Vitos Konzerns)
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Der Verwaltungausschuss
Fachbereich 103
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel
Ausführliche Beschreibung gemäß der beigefügten Leistungsbeschreibung und weiteren Dateien (Rahmenvertrga ...; Allgemeine Versicherunsgbedingungen)
Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht bis zum 31.März des laufenden Jahres gekündigt wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Sämtliche Kommunikation sowie die Einreichung von Anträgen, Angeboten etc. erfolgt ausschließlich über das Vergabemanagementsystem eHAD der Auftragsberatungsstelle Hessen.
Ausnahme: Eignungsprüfung und Antrags- bzw Angebotsaufklärung erfolgt seitens des AG i.d.R. per email.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)