Sonderabfallkleinmengensammlung mit Entsorgungsleistungen, Die Stadtreiniger Kassel (Los 1), Abfallentsorgung Kreis Kassel (Los 2), Werra-Meißner-Kreis (Los 3 und 4) Referenznummer der Bekanntmachung: EB Abfall 23 242-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Lossewerk 15
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34123
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtreiniger.de
Postanschrift: Wilhelmshöher Allee 19 - 21
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 561/1003-1133
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abfall-kreis-kassel.de/
Postanschrift: Schlossplatz 1
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachdienst 7.5 Abfallwirtschaft und Klimaschutz
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.werra-meissner-kreis.de/
Postanschrift: Postfach 10 24 20
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 10 - Submission
E-Mail:
Telefon: +49 5611003-1628
Fax: +49 5611003-1636
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderabfallkleinmengensammlung mit Entsorgungsleistungen, Die Stadtreiniger Kassel (Los 1), Abfallentsorgung Kreis Kassel (Los 2), Werra-Meißner-Kreis (Los 3 und 4)
Los 1 (betrifft die Stadt Kassel):
Sammlung an vom AG benannten Standorten jeweils am ersten Samstag eines jeden Monats
Entsorgung von ca. 22 Mg/a Sonderabfälle (gefährliche Abfälle)
Los 2 (betrifft den Landkreis Kassel):
Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2mal im Jahr sowie Sammlungen an 2 Standorten jeweils 1. Mittwoch bzw jeden 3. Mittwoch im Monat und an 8 Samstagen im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen
Entsorgung von ca. 80 Mg/a Sonderabfälle und ca. 19 Mg Dispersionsfarben
Los 3 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis):
Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan 2mal im Jahr, Abholung von Sonderabfallkleinmengen an Schulen
Entsorgung von ca. 30 Mg/a Sonderabfälle und ca. 3,5 Mg Dispersionsfarben
Los 4 (betrifft den Werra-Meißner-Kreis):
Entsorgung der stationären Sammelstation auf der Entsorgungsanlage "Am Breitenberg", Meißner-Weidenhausen.
Entsorgung von ca. 36 Mg/a Sonderabfälle und ca. 20 Mg/a Dispersionsfarben
Sonderabfallkleinmengensammlung incl. Verwertungs- und Entsorgungsleistungen (Stadt Kassel)
Stadt Kassel und Entsorgungsanlagen des AN
Sonderabfallkleinmengensammlung incl. Verwertungs- und Entsorgungsleistungen
Einseitige einmalige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Einseitige einmalige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Sonderabfallkleinmengensammlung incl. Verwertungs- und Entsorgungsleistungen (Landkreis Kassel)
Landkreis Kassel und Entsorgungsanlagen des AN
Sonderabfallkleinmengensammlung incl. Verwertungs- und Entsorgungsleistungen
Einseitige einmalige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre .
Einseitige einmalige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Sonderabfallkleinmengensammlung incl. Verwertungs- und Entsorgungsleistungen(Werra-Meißner-Kreis)
Werra-Meißner-Kreis und Anlagen des AN
Sonderabfallkleinmengensammlung incl. Verwertungs- und Entsorgungsleistungen
Einseitige einmalige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Einseitige einmalige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Sonderabfallkleinmengensammlung der Schadstoffsammelstation (Werra-Meißner-Kreis)
Schadstoffsammelstation auf der Entsorgungsanlage "Am Breitenberg". Meißner-Weidenhausen
Sonderabfallkleinmengensammlung incl. Verwertungs- und Entsorgungsleistungen
Einseitige einmalige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Einseitige einmalige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, müssen zugelassen und anerkannt werden, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen der Sonderabfallkleinmengensammlung. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieses Absatzes kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Näheres siehe BB Los 1-4 Nr. 13.7.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Sonderabfallkleinmengensammlung.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Sonderabfallkleinmengensammlung der ausgeschriebenen Leistung mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer (berufliche Leistungsfähigkeit).
Mindestens ein Referenzschreiben einer entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft bezogen auf die Leistung der Sonderabfallkleinmengensammlung. Das Referenzschreiben muss dem Bieter bescheinigen, dass er seine Leistungen mindestens zur Zufriedenheit und zuverlässig erbracht hat. Das Referenzschreiben muss aktuell sein, d.h. nicht älter als ein halbes Jahr – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe. Es gilt in Bezug auf die Beurteilung der Aktualität das Ausstellungsdatum des Referenzschreibens (berufliche Leistungsfähigkeit).
Mit dem Angebot sind Nachweise, dass der Bieter über einschlägig erfahrenes Leitungspersonal verfügt, beizufügen. Bezogen auf das benannte Leitungspersonal sind einschlägige Qualifikationsnachweise vorzulegen (z.B. Ausbildung zum CTA, Zertifikate von Fortbildungsmaßnahmen nach TRGS usw.). Das Leitungspersonal muss über mind. 3 Jahre an aktueller Erfahrung im operativen Geschäft der Einsammlung von Sonderabfallkleinmengen verfügen. Im Rahmen des Angebots ist anzugeben, für welchen Auftraggeber das Leitungspersonal arbeitet bzw. gearbeitet hat und über welchen Zeitraum. Dazu ist das Formular „Anlage 1.3.2 Formular Erfahrung LP.docx“ vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (berufliche Leistungsfähigkeit).
Zur Eignungsleihe und Präqualifikation: Siehe Nr. III.1.2.
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
Erklärung nach Anlage 2.2 zum Sachstand eines ggf. vorhandenen und/oder drohenden Ausschlusses aus Vergabeverfahren. Die Erklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden
Eigenerklärung nach Anlage 2.3 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Rabatte im Fall der Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter werden dann in der Wertung berücksichtigt, wenn sich aufgrund der Rabattierung in den betreffenden Losen sich jeweils der niedrigste Wertungspreis errechnet
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.