Elektrifizierung Eifelstrecke Strecke 2634 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62129
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Miller, Silvia
E-Mail:
Telefon: +49 8913085657
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrifizierung Eifelstrecke Strecke 2634
Elektrifizierung Eifelstrecke Strecke 2634, Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Elektrifizierung Eifelstrecke Strecke 2634
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Euskirchen
Elektrifizierung Eifelstrecke Strecke 2634, Oberleitungsarbeiten
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Anders als im Vertrag vermutet ist auf der Strecke aktuell kein vollständiges und befahrbares Gleis vorhanden. Dementsprechend
wird die Leistung "Vermessung Maststandorte für Gründungsleistung ohne Gleis" benötigt.
( MKA 2-1 )
Eine zusätzliche Ausschreibung und Vergabe für geringfügige zusätzlichen Arbeiten, wäre zum jetztigen Zeitpunkt mit
erheblichen Mehrkosten verbunden. Ferner würde eine zusätzliche Ausschreibung die vertraglich vereinbarten Termine in
erhöhtem Maße gefährden, welches erneut mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre. Somit wird die Leistung als zusätzliche
Leistung des ANs und zur Prävention einer Kostensteigerung sowie zur Gewährleistung von Planungs- und Kostensicherheit
angeordnet