RV HiPace 700 Turbo-Drag-Pumpen und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 80/2600007521
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 6159710
Fax: +49 6159713982
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV HiPace 700 Turbo-Drag-Pumpen und Zubehör
Beschafft werden verschiedene Ersatzpumpen für eine bestehende Anlage zum Austausch defekter Komponenten, die mit ersten Komponenten des Herstellers Pfeiffer Vacuum GmbH sukzessive aufgebaut worden ist.
Mit Zuschlagserteilung wird der Rahmenvertrag über "HiPAce700 Turbo-Drag-Pumpen und Zubehör " erteilt und läuft über 3 Jahre ohne dass er einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen hauptsächlich durch die GSI, FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH, sowie die Außenstellen der GSI das Helmholtzinstitut Mainz (HIM) und das Helmholtzinstitut Jena (HIJ). Für die Einhaltung aller vertraglichen Rechten und Pflichten ist jede abrufberechtigte Einrichtung selbstverantwortlich.
Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung verpflichtet sich GSI nur zur Abnahmemenge der Artikel, die als FIX in der Excel-Tabelle "Detaillierte Preisangaben gemäß Leistungsbeschreibung" aufgelistet sind.
Für alle anderen Mengen, die als "Option" in den Lieferjahren 2024-2026 gekennzeichnet sind geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen/Abrufen ein. Erst mit der Platzierung von einzelnen Abrufen geht die GSI eine Abnahmeverpflichtung in Höhe der für den jeweiligen Abruf angefragten Stückzahlen ein.
Die Rahmenvereinbarung wird mit dem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen, der in der Lage ist, alle in dieser Leistungsbeschreibung benannten bzw. aufgezählten Typen /Artikel anzubieten und liefern zu können.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt, FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt, Helmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 07743 Jena, Helmholtz-Institut Mainz Johann-Joachim-Becherweg 36 55128 Mainz
Beschafft werden verschiedene Ersatzpumpen für eine bestehende Anlage zum Austausch defekter Komponenten, die mit ersten Komponenten des Herstellers Pfeiffer Vacuum GmbH sukzessive aufgebaut worden ist.
Mit Zuschlagserteilung wird der Rahmenvertrag über "HiPAce700 Turbo-Drag-Pumpen und Zubehör " erteilt und läuft über 3 Jahre ohne dass er einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen hauptsächlich durch die GSI, FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH, sowie die Außenstellen der GSI das Helmholtzinstitut Mainz (HIM) und das Helmholtzinstitut Jena (HIJ). Für die Einhaltung aller vertraglichen Rechten und Pflichten ist jede abrufberechtigte Einrichtung selbstverantwortlich.
Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung verpflichtet sich GSI nur zur Abnahmemenge der Artikel, die als FIX in der Excel-Tabelle "Detaillierte Preisangaben gemäß Leistungsbeschreibung" aufgelistet sind.
Für alle anderen Mengen, die als "Option" in den Lieferjahren 2024-2026 gekennzeichnet sind geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen/Abrufen ein. Erst mit der Platzierung von einzelnen Abrufen geht die GSI eine Abnahmeverpflichtung in Höhe der für den jeweiligen Abruf angefragten Stückzahlen ein.
Die Rahmenvereinbarung wird mit dem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen, der in der Lage ist, alle in dieser Leistungsbeschreibung benannten bzw. aufgezählten Typen /Artikel anzubieten und liefern zu können.
Bitte füllen Sie in der Excel-Tabelle (04. Detaillierte Preise gemäß LV) die Optionen mit aus:
Spalte 1. Option für die geplante Lieferung in 2024 = Die Einzelpreise in EUR
Spalte 2. Option für die geplante Lieferung in 2025 = Die Einzelpreise in EUR und
Spalte 3. Option für die geplante Lieferung in 2026 = Die Einzelpreise in EUR
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
Abschnitt IV: Verfahren
2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
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Wertung: 100 % Preis
Der Wertungspreis setzt sich wie folgt zusammen:
Gesamtsumme der Preisangaben FIX mit Zuschlagserteilung
+ Gesamtsumme der Preisangaben für Ziehung der 1. + 2. + 3. Option
= Gesamt-Wertungspreis
Die angebotene Lösung erfüllt die Leistungsbeschreibung dabei vollumfänglich.
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY15KDWM8A
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie hierzu die Anlage GSI_Anlage Rechtsbehelfsbelehrung.docx mit dem Titel
"Rechtsbehelfsbelehrung zu Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen", die den Vergabeunterlagen beiliegt.