Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Metz, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 7219386265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
2104-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 079 Umplanung EÜ Durbach
Im Zuge der vertiefenden Planung wurden statische Probleme am Brückenbauwerk EÜ Durbach im Bereich der Strecke 4000 (Rtb) erkannt. Bei der Planungen der Schallschutzgalerie wurden nochmal die Bestandspläne tiefgreifender analysiert, um Schnittstellen und mögliche Lastabtragungen dieser Schallschutzbauwerke präzisieren zu können. Dabei wurde festgestellt, dass sich das Rahmenbauwerk unter der SFS bis unter die Gleise der Rtb erstreckt und kein schräger, parallel zum Gleis angeordneter Stoß zwischen den Strecken 4000 und 4280 vorliegt, sondern ein senkrecht zum Durbach ausgerichteter Stoß vorhanden ist. Dies hat zur Folge, dass das bestehende Brückenbauwerk nicht als statisch tragfähig eingeschätzt werden kann und somit zwangsläufig neu geplant werden muss. Zudem hat die weitere Planung ergeben, dass sich die Fuge zwischen dem alten und dem ursprünglich geplanten Bauwerk unter der geplanten neuen Weiche befindet, was nach RIL 804 nicht zulässig ist.
Dieser Sachverhalt war zum Zeitpunkt der Vertragsschließung im Jahr 2016 nicht absehbar, da die Grundlagenermittlung zu diesem Zeitpunkt nicht in dieser Detailtiefe erfolgen konnte.