BÜW_HET (Erneuerung Homericher und Enzweiler Tunnel) Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65571
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kang, Zhengxiao
E-Mail:
Telefon: +49 6926543746
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BÜW_HET (Erneuerung Homericher und Enzweiler Tunnel)
Büw_HET (Erneuerung Homericher und Enzweiler Tunnel)
Zu überwachen ist die Erneuerung der Tunnel Homericher und Enzweiler in der Tunnel-im-Tunnel-Methode inkl. der hierfür erforderlichen Anpassungen in den Tunnelzulaufbereichen, bauzeitlich eingleisige Streckenführung und Sicherungsmaßnahmen und Zusammenhangsmaßnahmen.
Los1: Bauüberwachungsleistungen gemäß VV Bau
Los1: Bauüberwachungsleistungen gemäß VV Bau
Los2: Bauüberwachungsleisten gem. VV BAU-STE (50Hz)
Los2: Bauüberwachungsleisten gem. VV BAU-STE (50Hz)
Los3: Bauüberwachungsleisten gem. VV BAU-STE (LST+TK)
Los3: Bauüberwachungsleisten gem. VV BAU-STE (LST+TK)
Los4: Umweltfachlicher Bauüberwacher
Los4: Umweltfachlicher Bauüberwacher
Los5: SiGeKo und DGUV-Koordinator
Los5: SiGeKo und DGUV-Koordinator
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los1: Bauüberwachungsleistungen gemäß VV Bau
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los2: Bauüberwachungsleisten gem. VV BAU-STE (50Hz)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los3: Bauüberwachungsleisten gem. VV BAU-STE (LST+TK)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los4: Umweltfachlicher Bauüberwacher
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los5: SiGeKo und DGUV-Koordinator
Abschnitt VI: Weitere Angaben
gemäß § 57 SektVO aufgehoben/eingestellt, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.