Bauüberwachungsleistungen; EÜ Wendenstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65206
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 139-439564)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Otte, Isabel
E-Mail:
Telefon: +49 4039184778
Fax: +49 6926536784
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen; EÜ Wendenstraße
Bauüberwachungsleistungen; EÜ Wendenstraße
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6ac89b95-0fc4-4a18-9c37-1e2ef2763450
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5e91ef9f-9bf0-4015-a1e7-f82b654c4860
Beginn: 02.01.2024
Ende: 31.12.2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Beginn: 02.01.2024
Ende: 30.10.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Beginn: 02.01.2024
Ende: 31.12.2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Beginn: 02.01.2024
Ende: 30.10.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Beginn: 02.01.2024
Ende: 31.12.2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Beginn: 02.01.2024
Ende: 30.10.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Beginn: 02.01.2024
Ende: 31.12.2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Beginn: 02.01.2024
Ende: 30.10.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.