ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (FBQ), Leitungskreuzungen Los 1-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67261
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ruch, Birgit
E-Mail:
Telefon: +49 5112864246
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Rundestraße 11
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ruch, Birgit
E-Mail:
Telefon: +49 5112864246
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (FBQ), Leitungskreuzungen Los 1-7
ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (FBQ), Leitungskreuzungen Los 1-7
Los 1 ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen
Los 1 ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen
23FEI67261
Los 2 ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen
Los 2 ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen
23FEI67261
Los 3 ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen
Los 3 ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen
23FEI67261
Los 4 ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen
Los 4 ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen
23FEI67261
Los 5 ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen
Los 5 ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen
23FEI67261
Los 6 ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen
Los 6 ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen
23FEI67261
Los 7 ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen
Los 7 ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Leitungskreuzungen
23FEI67261
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Qualifikationen und Referenzen:
1. Abschluss: Dipl.-Ing (FH), Master oder Bachelor
2. Einschlägige Erfahrung beim Thema Leitungskreuzungen
3.Einschlägige Erfahrung im Spezialgebiet der leitungsrechtlichen Bearbeitung und beim
Abschluss von Vereinbarungen zur Änderung Leitungen Dritter.
- Tiefgreifende Kenntnis der für Leitungen Dritter spezifischen Richtlinien (insbesondere
SKR, GWKR, Gestattungsrichtlinien, Fernmeldekreuzungsrichtlinie vom 01.01.1990
einschl. Fortgeltungsvereinbarung vom 01.01.2001, Kostentragungsvereinbarung DB/DBT
vom 28.03.1989, TKR 2016, Telekommunikationsgesetz).
- Grundkenntnisse über die wichtigsten einschlägigen Gesetze, Verordnungen und
Richtlinien des Bundes und der Länder wie z.B. AEG, BGB, Allgemeine Rundschreiben
Straßenbau in Bezug auf das Leitungskreuzungsrecht und das Eisenbahnkreuzungsrecht,
Verwaltungsvorschrift Bau (VV Bau) und sichere Anwendung der genannten
Rechtsgrundlagen in der leitungskreuzungsrechtlichen und -technischen Bearbeitung.
- Besondere Erfahrungen in der Erstellung, Abstimmung und Verhandlung von
Leitungsänderungsvereinbarungen gemäß Prozess Leitungskreuzungen sowie in der
Abstimmung mit den Leitungsbetreibern bis zum unterschriftsreifen Dokument.
- Gefestigte Kenntnisse im Eisenbahnkreuzungsrecht (EKrG) und in der 1. EKrV.
- Vertiefte Erfahrungen in der technischen Ausführung von
Leitungsumverlegungsmaßnahmen (Leitungsbau) sowie im Ablauf von Bauvorhaben
(Baulogistik).
- Sichere Beurteilung der Umsetzbarkeit von geplanten Leitungsmaßnahmen im Sinne der
technischen Regelwerke
Referenzprojekte:
Die Erfahrung der auf Seiten des AN eingesetzten Mitarbeiter ist durch einschlägige
Referenzen nachzuweisen (relevante Berufserfahrung > 3 Jahre sowie Erfahrung in
Großprojekten > 500 Mio. Euro). Vergleichbare Leistungen
Sicherheitsleistung
Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der
Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche
wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen. Der AN
kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB Arch./Ing. ablösen. Die Auszahlung
des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Abnahme der Leistung mit der
Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen
Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.