ESTW Köln Hbf, 2. IBN-Stufe, Oberleitungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53014
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Reiff, Anita
E-Mail:
Telefon: +49 20330172733
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Köln Hbf, 2. IBN-Stufe, Oberleitungsarbeiten
Köln
Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Köln Hbf, 2. IBN-Stufe, Oberleitungsarbeiten
Ort: Kreuztal
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57223
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Oberleitungsarbeiten
Ort: Kreuztal
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57223
Land: Deutschland
MKA 29: Ausführung 2 Änderungsplanung 1 IBN OLA
(MKA 29_29)
Die erforderliche 2. Änderungsplanung 1IBN beinhaltet die Gründung und Stellung von 2 Masten, den Umbau der Oberleitung an 3 Bestandsoberleitungsmasten und zwei Neumasten, den Umbau von MS-Kabeln. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.