KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Miehle, Joachim
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Karlsruhe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/11/2019
Ende: 14/07/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 236-580314

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI30927
Bezeichnung des Auftrags:

KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
28/11/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Karlsruhe

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/11/2019
Ende: 14/07/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

LÄA 36-88 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten wurde im Zuge des

regelmäßig stattfindenden Termins -AT Jour Fix-, das weitere Vorgehen im Bezug auf die Planung für das Gewerk

Telekommunikationstechnik (DB KT) besprochen.

Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags erbringen zu können, müssen zusätzliche

Abstimmungen mit DB KT durchgeführt werden. Die zusätzlich Abstimmungen werden erforderlich, da die Zulieferung der

Anlagenteile von DB KT nicht wie angedacht in der BIM-Planung erfolgt, sondern nach wie vor konventionell durch DB KT

erarbeitet und zur Verfügung gestellt wird. Auf Grund der getroffenen Festlegungen sowie dem vertraglich geschuldeten Soll ist

die Planungsgemeinschaft weiterhin verpflichtet, die Zulieferung von DB KT in ihrer Planung einzubetten und in die verschiedenen

Modell einzuarbeiten. Diese Abstimmungen zur Festlegung der erforderlichen Rahmenbedingungen/ Übergabeparameter wie

Format, Inhalt, etc. waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung und somit für die Kalakulation für die Planungsgemeinschaft in dieser

Art und in diesem Umfang nicht ersichtlich.

In Anbetracht des speziellen Themas sind die Abstimmungen vom regelmäßigen AT Jour Fix losgelöst und finden separat in

kleineren Runde statt. Des Weiteren muss die von DB KT erstellte Terminschiene von der Planungsgemeinschaft in deren

Projektterminplan (PTP) eingearbeitet werden. Die Einarbeitung ist im Hauptvertrag zwar beschrieben und zu einem Teil auch

beinhaltet, aber auf Basis der oben genannten Festlegung - der konventionellen Zulieferung - und der damit verbundenen

Einarbeitung nicht in dem erforderlichen Umfang über den Hauptvertrag abgedeckt.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit den Bestandsdaten/-grundlagen ist diese

besonders qualifiziert, die für die Planung des Projektes benötigten Informationen von DB Kommunikationstechnik zu definieren,

zu sammeln und in die laufende Planung einfließen zu lassen. Somit kann sichergestellt werden, dass alle benötigten

Informationen abgefragt und enstprechend in der Gesamtplanung berücksichtigt werden können. Das Risiko der doppelten

Bearbeitung wird damit wesentlich reduziert. Bei Einbindung Dritter entstehen in diesem Fall überflüssige Schnittstellen welche

voraussichtlich Qualitätsverluste sowie zusätzliche Prüfschleifen mit sich ziehen. Ferner hätte ein komplett neuer AN erhebliche

Schwierigkeiten das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen Gesichtspunkte aus dem eigenen und den parallelen Projekten

sicherzustellen. Eine Verzögerung des Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie zusätzliche Prüfläufe und Abstimmungsrunden

ziehen höhere Kosten für das Projekt nach sich weshalb ein AN Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen wird.

Um die zusätzlichen Leistungen zu erbringen, musste die Planungsgemeinschaft die vorliegenden Unterlagen wie vertraglich

vereinbart sichten, prüfen und die fehlenden Unterlagen in Form von Planungständen bei DB KT abfragen. Zusätzlich muss die Terminschiene von DB KT zur Übergabe der Planungsheft berücksichtigt und im PTP der PlaGe

eingearbeitet werden. Diese Vorgänge führen bei einem AN der bisher nicht mit dem Projekt befasst ist nicht nur zu terminlichen

Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/ Vorhaben entstehen. Die komplette

Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis in diese umfangreichen Themenfelder ist mit erheblichen Schwierigkeiten und

dem kompletten Verlust von Synergieeffekten verbunden. Des Weiteren entstehen durch eine Hinzunahme von Dritten weitere

Schnittstellen, welche ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden mit dem AG, DB KT und der Planungsgemeinschaft sowie

Terminverzögerungen mit sich bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen

VII.2.3)Preiserhöhung

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