SPGK_EÜ Eislingen und Grundwasserwanne Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62231
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kaposztas, Stefan
E-Mail:
Telefon: +49 71120927776
Fax: +49 69260913071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_EÜ Eislingen und Grundwasserwanne
Bau einer Eisenbahnüberführung als flachgegründeter, einfeldriger, geschlossener Stahlbetonahmen im Bahnhofsbereich Eislingen nach Einbau von Hilfsbrücken mit anschließenden Grundwasserwannen
73054 Eislingen (Fils)
Eisenbahnüberführung (Los 1)
Bauwerkskonstruktion:
Die EÜ ist als einfeldriger Stahlbetonrahmen vorgesehen. Block 4 wird südlich, Block 6 wird nördlich der Bahntrasse in einer hierfür dimensionierten Baugrube hergestellt und anschließend eingeschoben.
Hauptabmessungen des Bauwerks (EÜ):
Länge (┴ zur Straßenachse) ca. 13,40 m
Länge (parallel zu Bahn): ca. 14,72 m (in Streckenachse)
Stützweite (in Bahnachse): ca. 13,72 m
Konstruktionshöhe Überbau: 0,80 – 0,90 m
Bauhöhe ca. 2,05 – 2,13 m (Oberbau, PSS, Schutzbeton,
Rahmendecke)
OK Schutzbeton – SO 1,13 – 1,35 m
Abstand zwischen den Geländern: 31,50 m (senkrecht), 34,68m (in Achsrichtung)
Lichte Weite: ca. 11,40 m
Lichte Höhe unter EÜ (Straßenbereich): ≥ 4.50 m
Lichte Höhe unter EÜ (Gehwegbereich): ≥ 2,50 m
Bauzustand
Für die Herstellung der neuen EÜ wird es erforderlich 3 Hilfsbrücken ZH7 mit einer maximalen Stützweite von 19,20 m einzubauen. Die Hilfsbrücken werden auf der über-schnittenen Bohrpfahlwand aufgelagert. Zudem sind 2 Bahnsteighilfsbrücken erforderlich.
Grundwasserwanne (Los 2)
Hauptabmessungen des Bauwerks (GWW):
Breite: ca. 13,40m (Außenkante)
Länge: Block 1-2: km 0+101,30 bis km 0+119,22 = 17,92 m
Block 7-9: km 0+155,90 bis km 0+184,15 = 28,25m
Bauteildicke Sohle: ca. 1,0 m
Höhe Trogwände:
Block Seite Ost Seite West
1 3,81 / 5,05 1,77 / 5,25
2 5,05 / 6,17 5,25 / 7,07
7 7,09 / 3,62 7,31 / 6,39
8 3,62 / 3,30 6,39 / 5,20
9 / 5,20 / 3,82
Dicke Trogwände ca. 1,0 m
Dicke Mittelwand ca. 0,4 m
Lichte Weite: ca. 11,4 m (RQ ohne Aufweitung)
Straßenbau (Los 3)
An der nordwestlichen Ecke der BE-Fläche 1 wird ein bauzeitlicher Fußgängerzugang vom Parkplatz zum Bahnsteig 1 geschaffen.
Ein weiterer bauzeitlicher Fußgängerweg wird vom westlich der BE-Fläche 1 gelegenen Parkplatz über die Filsstraße zum Bahnhofsgebäude über den östlich der BE-Fläche 1 gelegenen Parkplatz zum Bahnsteig 1 geführt.
Für den westlich der BE-Fläche 1 gelegenen Parkplatz wird eine neue Zufahrt von der Filsstraße hergestellt. Bestehend aus 40 cm KFT-Unterbau und einer 8 cm straken AC 16 Tragdeckschicht hergestellt. Die Breite beträgt 6 Meter.
LST (Los 4)
- Technische Bearbeitung
- Kabelverlegung
- Geschwindigkeitsüberwachungen
EEA (Los 5)
- Planung und Dokumentation
- Energieverteiler
- Kabel
- Beleuchtung
- Erdung / Potenzialausgleich
- Rückbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPGK_EÜ Eislingen und Grundwasserwanne
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.