UI/UX Agenturleistungen für Web- und App-Entwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: 1.1283
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Galvanistraße 28
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61312770290
Fax: +49 613127702999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Alexander-Diehl-Str. 2a
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61312770290
Fax: +49 613127702999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
UI/UX Agenturleistungen für Web- und App-Entwicklung
Übernahme von Designaufgaben im Umfeld des User Interface (UI) und der User Experience (UX) zur weiterführenden Entwicklung von Web- und App-Lösungen, deren technische Umsetzung durch einen getrennt beauftragten Dienstleister erfolgt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme der Designaufgaben im Umfeld des User Interface (UI) und der User Experience (UX) zur weiterführenden Entwicklung von Web- und App-Lösungen, deren technische Umsetzung durch einen getrennt beauftragten Dienstleister erfolgt. Die Designaufgaben des UI/UX verantworten die regelmäßigen Weiter- und Neuentwicklungen im Umfeld neuer und geänderter Anforderungen an die Gestaltung intuitiver und spielerisch nutzbarer Oberflächen im Umfeld STADTRADELN und RADar! sowie bei Bedarf im Rahmen von Marketingmaßnahmen auch die Gestaltung ergänzender Werbemittel.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption von je einem Jahr.
Somt beträgt die maximale Vertragslaufzeit 48 Monate.
Die bisherigen Agenturleistungen des UI/UX Designs wurden ebenfalls von einer hierfür spezialisierten Agentur erbracht, deren Arbeitsergebnisse dem zukünftigen Bieter zur weiteren Verwendung im Umfeld des Auftragsgegenstandes übergeben werden. Es bestehen keine Schutzrechte seitens des bestehenden Dienstleisters, die eine Weiterverwendung ausschließen, ebenso werden keine Schutzrechte an neu geschaffenen Ergebnissen dem Bieter eingeräumt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 42 Abs. 1 VgV die in der Anlage „Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124“ geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Russland Sanktionen:
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.
Weitere Informationen hierzu können beim BMWK abgerufen werden:
Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein.
Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Mindestlohn und Tariftreue:
Der Bieter erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Unternehmenskennzahlen:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt:
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2022: 2.500.000,00€
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2021: 2.500.000,00€
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2020: 2.500.000,00€
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2022: 20 Mitarbeiter
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2021: 20 Mitarbeiter
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2020: 20 Mitarbeiter
Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren.
Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben.
Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Versicherung:
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 500.000€, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 250.000€, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig.
Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.
Projektreferenzen:
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter mindestens fünf (5) vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Es müssen mindestens fünf (5) Referenzprojekte eingereicht werden, die im Umfeld „Web und App Entwicklung“ realisiert wurden und noch heute in einem Appstore öffentlich zugänglich angeboten werden.
- Mindestens eines (1) dieser Projekte muss Leistungen im Bereich der „Mobilitätswende“ realisiert haben.
- Mindestens eines (1) dieser Projekte muss Leistungen zur Interaktion mit Endanwender*innen im „non-Profit“ Bereich realisiert haben.
- Mindestens eines (1) dieser Projekte muss Leistungen im Bereich des Umwelt- bzw. Klimaschutzes realisiert haben.
- Mindestens eines (1) dieser Projekte muss Leistungen realisiert haben, die Mechanismen der Gamification zum Motivieren der Anwender beinhalten.
- Die für die Realisierung der angebotene Referenz verantwortliche Person noch heute für Ihr Unternehmen tätig ist
Dem Bieter ist es erlaubt, Projekte einzureichen, die mehrere der genannten Anforderungen kombiniert erfüllen, es genügen somit in Summe fünf Projektreferenzen, wenn diese die o.g. Kriterien erfüllen.
Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass der Kontaktperson die Benennung als Referenz bekannt ist und darüber hinaus die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt. Die Erhebung dieser Kontaktdaten erfolgt im Einklang mit Artikel 6, Absatz 1, lit. c und e DSGVO.
Bitte beachten Sie, dass aus den angegebenen Informationen zu den Projektreferenzen eindeutig und zweifelsfrei die Erfüllung der Mindestanforderungen hervorgehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass eine stichpunktartige Beantwortung der Mindestanforderungen unzureichend ist.
Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
- Jede Referenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen.
- Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn:
- die Leistung sich aktuell im Betrieb befinden (keine Projektleistungen)
- die Referenzen nicht älter als fünf Jahre sind. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung.
Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben.
Sprachniveau:
Der Bieter verpflichtet sich, im Rahmen der Leistungserbringung an Stellen mit möglichem Kundenkontakt nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die „Deutsch“ als Muttersprache haben oder die mindestens über ein Sprachniveau von „C2“ oder besser, nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache“, verfügen. Das Sprachniveau muss eindeutig aus den Angebotsunterlagen hervorgehen und in der Anlage „Sprachniveau“ erklärt werden.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
4-Augenprinzip Auftragnehmer/Auftraggeber, elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.