KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Miehle, Joachim
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
LÄA 36 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten wurde im Zuge des
regelmäßig stattfindenden Termins -AT Jour Fix-, das weitere Vorgehen im Bezug auf die Planung für das Gewerk
Telekommunikationstechnik (DB KT) besprochen.
Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags erbringen zu können, müssen zusätzliche
Abstimmungen mit DB KT durchgeführt werden. Die zusätzlich Abstimmungen werden erforderlich, da die Zulieferung der
Anlagenteile von DB KT nicht wie angedacht in der BIM-Planung erfolgt, sondern nach wie vor konventionell durch DB KT
erarbeitet und zur Verfügung gestellt wird. Auf Grund der getroffenen Festlegungen sowie dem vertraglich geschuldeten Soll ist
die Planungsgemeinschaft weiterhin verpflichtet, die Zulieferung von DB KT in ihrer Planung einzubetten und in die verschiedenen
Modell einzuarbeiten. Diese Abstimmungen zur Festlegung der erforderlichen Rahmenbedingungen/ Übergabeparameter wie
Format, Inhalt, etc. waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung und somit für die Kalakulation für die Planungsgemeinschaft in dieser
Art und in diesem Umfang nicht ersichtlich.
In Anbetracht des speziellen Themas sind die Abstimmungen vom regelmäßigen AT Jour Fix losgelöst und finden separat in
kleineren Runde statt. Des Weiteren muss die von DB KT erstellte Terminschiene von der Planungsgemeinschaft in deren
Projektterminplan (PTP) eingearbeitet werden. Die Einarbeitung ist im Hauptvertrag zwar beschrieben und zu einem Teil auch
beinhaltet, aber auf Basis der oben genannten Festlegung - der konventionellen Zulieferung - und der damit verbundenen
Einarbeitung nicht in dem erforderlichen Umfang über den Hauptvertrag abgedeckt.
Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit den Bestandsdaten/-grundlagen ist diese
besonders qualifiziert, die für die Planung des Projektes benötigten Informationen von DB Kommunikationstechnik zu definieren,
zu sammeln und in die laufende Planung einfließen zu lassen. Somit kann sichergestellt werden, dass alle benötigten
Informationen abgefragt und enstprechend in der Gesamtplanung berücksichtigt werden können. Das Risiko der doppelten
Bearbeitung wird damit wesentlich reduziert. Bei Einbindung Dritter entstehen in diesem Fall überflüssige Schnittstellen welche
voraussichtlich Qualitätsverluste sowie zusätzliche Prüfschleifen mit sich ziehen. Ferner hätte ein komplett neuer AN erhebliche
Schwierigkeiten das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen Gesichtspunkte aus dem eigenen und den parallelen Projekten
sicherzustellen. Eine Verzögerung des Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie zusätzliche Prüfläufe und Abstimmungsrunden
ziehen höhere Kosten für das Projekt nach sich weshalb ein AN Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen wird.
Um die zusätzlichen Leistungen zu erbringen, musste die Planungsgemeinschaft die vorliegenden Unterlagen wie vertraglich
vereinbart sichten, prüfen und die fehlenden Unterlagen in Form von Planungständen bei DB KT abfragen. Zusätzlich muss die Terminschiene von DB KT zur Übergabe der Planungsheft berücksichtigt und im PTP der PlaGe
eingearbeitet werden. Diese Vorgänge führen bei einem AN der bisher nicht mit dem Projekt befasst ist nicht nur zu terminlichen
Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/ Vorhaben entstehen. Die komplette
Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis in diese umfangreichen Themenfelder ist mit erheblichen Schwierigkeiten und
dem kompletten Verlust von Synergieeffekten verbunden. Des Weiteren entstehen durch eine Hinzunahme von Dritten weitere
Schnittstellen, welche ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden mit dem AG, DB KT und der Planungsgemeinschaft sowie
Terminverzögerungen mit sich bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen