Objektplanung für Gebäude zur Erweiterung von Gebäude 3 am Johanneum Gymnasium Herborn Referenznummer der Bekanntmachung: 2373-JGH3/2023/1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Postanschrift: Karl-Kellner-Ring 51
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauabteilung - Schulen
E-Mail:
Telefon: +49 6441-407-1362
Fax: +49 6441-407-1057
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahn-dill-kreis.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung für Gebäude zur Erweiterung von Gebäude 3 am Johanneum Gymnasium Herborn

Referenznummer der Bekanntmachung: 2373-JGH3/2023/1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen 1-9 zur Erweiterung von Gebäude 3 am Johanneum Gymnasium Herborn.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 205 870.24 EUR / höchstes Angebot: 250 000.00 EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Herborn, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Johanneum Gymnasium in Herborn wurde 1956 für rund 400 Schüler gegründet und in den Folgejahren stetig erweitert. Die einzelnen Gebäudeteile sind daher unterschiedlich in Optik, Struktur und Zustand, insgesamt aber großzügig angelegt.

Im Schuljahr 2021/22 wurden insgesamt 1.782 Schülerinnen und Schüler in 73 Klassen unterrichtet. Durch die laufend steigenden Schülerzahlen der letzten Jahre und einer Rückkehr von G8 auf G9 verfügt das Johanneum Gymnasium nicht mehr über ausreichende Räumlichkeiten. Derzeit werden teils NaWi-Fachräume als Standard-Klassenräume genutzt und es wurde eine temporäre Containeranlage mit sechs Klassenräumen errichtet. Perspektivisch werden am Johanneum 8-9 zusätzliche Klassenräume benötigt.

Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse auf dem Grundstück bietet der vorgesehene Anbau an das Gebäude 3 die erforderlichen Erweiterungsmöglichkeiten von bis zu 9 Klassenräumen plus Nebenraumprogramm, ohne gravierend in die bestehenden Gebäudestrukturen und den laufenden Schulbetrieb eingreifen zu müssen.

Mit Planungsauftakt ist die bauliche Substanz von Gebäude 3 und Teilen von Gebäude 2 (bis zur Achse im Bereich der Gebäudefuge, gem. Markierung in den Übersichtsplänen) aufzunehmen. Diese Bestandsaufnahme soll als Besondere Leistung Auftragsbestandteil sein und ist entsprechend mit anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Angebotspräsentation / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Organisations- und Ablaufkonzept / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck im Präsentationsgespräch / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 55
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 037-108092
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung für Gebäude zur Erweiterung von Gebäude 3 am Johanneum Gymnasium Herborn

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Architekten BSH - J. Schander und C. Schander
Postanschrift: Harleshäuser Straße 134
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34128
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 561-969890
Fax: +49 561-9698920
Internet-Adresse: www.architektenbsh.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 205 870.24 EUR / höchstes Angebot: 250 000.00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2023

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