RV - Physikalisch / chem. Analyse Altschotter Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68500
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Knapp, Matthias
E-Mail:
Telefon: +49 61311570017
Fax: +49 69260914150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Rheinstraße 4
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Knapp, Matthias
E-Mail:
Telefon: +49 61311570017
Fax: +49 69260914150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RV - Physikalisch / chem. Analyse Altschotter
Physikalisch / chem. Analyse Altschotter
Erstellung eines Gutachtens und Beratung des Auftraggebers – Los 1-34
Ortsbesichtigungen und Besprechungen – Los 1-34
Umfang des Gutachtens – Los 1-34
Aufschlussarbeiten mit und ohne unterstützende Technik – Los 1-34
Probeentnahme im Gleis und Probeentnahme an der Großmaschine – Los 1-34
Durchführung der Laboruntersuchungen – Los 1-34
Sonstige Vergütungen für nicht vorhersehbare Leistungen – Los 1-34
Um einen sicheren und störungsfreien Betrieb gewährleisten zu können, werden jährlich ca. 800 Kilometer Gleis mit Großmaschinentechnik (Bettungsreinigungsmaschine und Umbauzug) erneuert. Damit die Gleiserneuerungen qualitätsgerecht und nachhaltig durchgeführt werden können, sind Untersuchungen des Schotters bezüglich Schotterqualität, Schotterzusammensetzung und Schotterverunreinigung vor der Maßnahme erforderlich. Für die Abnahme der Bettungsreinigungs- und Bettungsaufbereitungsarbeiten nach Umsetzung der Maßnahme müssen ebenfalls Schotteruntersuchungen durchgeführt werden, um den Reinigungserfolg gemäß der Richtlinie 824.1001 dokumentieren zu können.
Frankfurt/Main
Frankfurt/Main
zweimal 6 Monate
Kassel
Kassel
zweimal 6 Monate
Koblenz
Koblenz
zweimal 6 Monate
Mainz
Mainz
zweimal 6 Monate
Bremen
Bremen
zweimal 6 Monate
Hamburg
Hamburg
zweimal 6 Monate
Hannover
Hannover
zweimal 6 Monate
Kiel
Kiel
zweimal 6 Monate
Osnabrück
Osnabrück
zweimal 6 Monate
Berlin
Berlin
zweimal 6 Monate
Cottbus
Cottbus
zweimal 6 Monate
Neustrelitz
Neustrelitz
zweimal 6 Monate
Schwerin
Schwerin
zweimal 6 Monate
Augsburg
Augsburg
zweimal 6 Monate
München
München
zweimal 6 Monate
Nürnberg
Nürnberg
zweimal 6 Monate
Regensburg
Regensburg
zweimal 6 Monate
Würzburg
Würzburg
zweimal 6 Monate
Dresden
Dresden
zweimal 6 Monate
Erfurt
Erfurt
zweimal 6 Monate
Halle
Halle
zweimal 6 Monate
Leipzig
Leipzig
zweimal 6 Monate
Magdeburg
Magdeburg
zweimal 6 Monate
Zwickau
Zwickau
zweimal 6 Monate
Freiburg
Freiburg
zweimal 6 Monate
Karlsruhe
Karlsruhe
zweimal 6 Monate
Saarbrücken
Saarbrücken
zweimal 6 Monate
Stuttgart
Stuttgart
zweimal 6 Monate
Ulm
Ulm
zweimal 6 Monate
Duisburg
Duisburg
zweimal 6 Monate
Düsseldorf
Düsseldorf
zweimal 6 Monate
Hagen
Hagen
zweimal 6 Monate
Hamm
Hamm
zweimal 6 Monate
Köln
Köln
zweimal 6 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bietererklärung/Eigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im
Gewerbezentralregister, Abgabezahlen, Korruption, Gesetzestreue etc.) oder
Versicherung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen
Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner
Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer
oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das
Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-
amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem,
dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen
oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt
worden ist;
Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das
Gewerbezentralregister führen kann/können;
Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister/ Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister
führen könnten: Eintragungen/Erklärungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine
vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge
Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach
Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach
Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
Versicherung, entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf
keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler,
europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen
sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-
Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste
geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen
unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen
Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt
wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Versicherung, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche
Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder
Einrichtung ist,
Versicherung, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder
Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
Versicherung, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1
fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten
Vorschriften, verstoßen hat;
Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den
vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige
wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen
Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-
und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention
bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der
Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages
bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine
wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach
122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
§
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu
übermitteln.
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG
oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat.
Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis
10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte
Eignungsprüfung ist die Folge.
Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft oder:
Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene
Leistung. Sie haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene
Leistung. Sie haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Probenahme- oder
Analyseleistungskapazitäten beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind
auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO),
sind bei Angebotsabgabe folgende Erklärungen und Nachweise des/ der fremden Unternehmen(s) vorzulegen:
Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s); aus der Erklärung muss hervorgehen, dass
der Bieter berechtigt ist, das Unternehmen für die Ausschreibung zu benennen und dass er im Falle der
Zuschlagserteilung die benannten Kapazitäten zur Verfügung stellen wird
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
Versicherung, entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf
keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler,
europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen
sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-
Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste
geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen
unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen
Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt
wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Versicherung, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche
Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder
Einrichtung ist,
Versicherung, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder
Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
Versicherung, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1
fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
Eigenerklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und VI.3 der Bekanntmachung), mit
Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
Die im Steckbriefaufgeführten Erklärungen und Nachweise (z.B. Akkreditierungszertifikate Probenahme und/
oder Analyse- und Laborleistungen), soweit relevant.
Ohne gültige Akkreditierungen/Zertifikate und Genehmigungen wird der Bieter nicht zur Angebotsabgabe
zugelassen. Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufen
hat, gelten als verbindlich benannt.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind weiterhin erforderlich:
Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens/Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung,
soweit:
a) Arbeitnehmer-Entsendegesetz;
b) Mindestlohngesetz;
c) sonstige geltende gesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
anwendbar sind, die durch diese Regelungen vorgegeben Mindestarbeitsbedingungen einschließl. des
Mindestentgelts eingehalten werden.
-
Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten, zwingend mit der Angebotsabgabe vorzulegenden
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Fragen sind spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen (Montag bis Freitag) vor Ablauf der entspr. Frist zu beantworten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier
ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.