Driftröhren der zweiten Alvarez 2.0 Beschleuniger Kavität A-IIa Referenznummer der Bekanntmachung: 32/2600009615
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6159/71-1988
Fax: +49 6159713983
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Driftröhren der zweiten Alvarez 2.0 Beschleuniger Kavität A-IIa
Die bestehende GSI-Beschleunigeranlage mit ihrem UNIversal Linear ACcelera-tor (UNILAC) ist als Injektor für das Projekt Facility for Antiproton and Ion Rese-arch (FAIR) vorgesehen. Beauftragt werden 40 Driftröhren mit integrierten Quadrupolmagneten für die zweite Alvarez Kavität A-IIa inklusive dazugehöriger Ersatzteile. Für die erste Alvarez Kavität AI wurden bereits 52 Driftröhren mit integrierten Quadrupolen inklusive Ersatzteile beauftragt. Es sind weitere Beschaffungen von Driftröhren für die dritte, vierte und fünfte Kavität des Alvarez Beschleunigers geplant.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Diese Ausschreibung umfasst 40 Driftröhren und sowie zwei vollständige Sätze von Einzelteilgehäusen und 2x Quadrupolmagneten. Weitere Informationen sind der Spezifiaktion in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
- Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit der Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, u.a. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren.
Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre - auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung eines Referenzprojektes (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von einem vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Mindestanforderung der Referenz:
Erfahrung in der Konstruktion und im Bau eines elektrischen Quadrupolmagneten gekapselt (im gekühltem Gehäuse) für Pulsbetrieb
Zeitraum: laufende Projekte oder nicht älter als 5 Jahre
?
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung)
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung auf dem GSI Formblatt
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
- Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zuschlagskriterien sind wie folgt:
Preis: 30%
Leistungskriterien 70%
--> Konzept zur Fertigung und Einhaltung der Specs 65 %
Lieferplan 15 %
Transport 10 %
Test, Abnahme & QA 10 %
Die genaue Erläuterung der Zuschlagskriterien sind den Bewerbungsbedingungen unter Punkt B Angebotsphase / 4. Zuschlagskriterien / 4.4 Inhaltliche Vorgaben für die Leistungskriterien zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1M6T3FDG
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
8. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe, sonstige Hinweise
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abga-be der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so be-steht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Mo-nate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter:
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland