Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für Schülerinnen und Schüler aus dem LK Gießen zur Anna-Freud-Schule, Lich Referenznummer der Bekanntmachung: 96-40-076-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Riversplatz 1-9
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrales Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 64193901892
Fax: +49 64193901766
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für Schülerinnen und Schüler aus dem LK Gießen zur Anna-Freud-Schule, Lich
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr, Anna-Freud-Schule, Lich
Anna-Freud-Schule Schubertstraße 60 35392 Lich
Vergeben werden Beförderungsleistungen von und zur Anna-Freud-Schule in 35423 Lich. Die Anna-Freud-Schule in Lich ist eine Schule des Landkreises Gießen mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung; ein regionales Beratungs- und Förderzentrum. Zu befördern sind im freigestellten Schülerverkehr zur Zeit insgesamt 63 Schülerinnen/Schüler.
Die Schülerzahlen sind der aktuelle Stand und können sich während und zu Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024 ändern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SparCar Gießen
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Str. 9
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 641-4941510
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVTYYDYYLG
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126348120
Fax: +49 6151125816
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126348120
Fax: +49 6151125816
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126348120
Fax: +49 6151125816