Kopierdienstleistungen an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Mai Referenznummer der Bekanntmachung: 9.40.15 VgV EM1-EM-01-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-W.-Adorno-Platz 1
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkaufsmanagement
E-Mail:
Telefon: +49 69-79819852
Fax: +49 69-79817165
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kopierdienstleistungen an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Mai
Betriebsfertige Aufstellung, Installation und den laufenden Betrieb, bzw. die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit, von ca. 263 Multifunktionssystemen und Kartenlesegeräten (ca. 186 "Dienstgeräte" und ca. 77 "Gestattungsgeräte") an verschiedenen Standorten der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main, incl. aller hierzu erforderlichen Materialien und Dienstleistungen.
Johann Wolfgang Goethe-Universität Theodor-W.-Adorno-Platz 1 60323 Frankfurt am Main Die Aufstellung und der Betrieb der Multifunktionsgeräte erfolgt an mehreren Standorten der Goethe-Universität im Stadtgebiet Frankfurt am Main.
Näheres ist der Vergabeunterlage des Auftraggebers zu entnehmen.
Die Leistung beinhaltet die betriebsfertige Aufstellung, Installation und den laufenden Betrieb, bzw. die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit, von ca. 263 Multifunktionssystemen und Kartenlesegeräten (ca. 186 "Dienstgeräte" und ca. 77 "Gestattungsgeräte") an verschiedenen Standorten der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main, incl. aller hierzu erforderlichen Materialien und Dienstleistungen.
Hierzu gehören der Transport, sowie die Aufstellung und der Abbau der Multifunktionssysteme, der Kartenlesesysteme, des Printmanagementservers und ggf. der Netzwerkkomponenten, deren laufender Betrieb (Gestattungsgeräte), bzw. die, Erbringung, der zur Sicherstellung der laufenden Betriebsfähigkeit der Geräte (Dienstgeräte), erforderlichen Dienstleistungen inkl. des Betriebs des Printmanagementsystems (PMS), sowie die umweltgerechte, d.h. soweit nach dem derzeitigen Stand der Technik möglich, recyclingfähige Entsorgung etwaiger Transportverpackungen und das Recyling, bzw. die umweltgerechte Entsorgung von Tonern sowie der Geräte selbst.
Der Vertrag, verlängert sich, nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit, stillschweigend, bis zu zwei Mal, um jeweils ein Jahr, bis zum 31.01.2030 bzw. bis zum 31.01.2031, unter Beibehaltung aller bis zum Ende der regulären, bzw. erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, wenn nicht der Auftraggeber, spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, der Verlängerung widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die unter Ziffer III. geforderten Erklärungen (Angaben) gilt Folgendes: Für die unter Ziffer III geforderten Erklärungen (Angaben) sind Formblätter vorgegeben, welche zu verwenden und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen, mit dem Angebot, einzureichen sind. Die Formblätter sind der Vergabeunterlage beigefügt, die unter der obengenannten elektronischen Adresse (Ziffer I.3) abgerufen werden kann. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung fehlender Erklärungen (Angaben) und Nachweise gemäß § 56 VgV bleibt hiervon unberührt. Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben) nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) vorzulegen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter, mit dem Angebot vorzulegen:
-Eigenerklärung Unternehmensdarstellung;
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB;
-Eigenerklärung, zur Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG vom 14.08.2006 BGBl. I S 1897);
-Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben;
-Eigenerklärung, zum Ausschluss des Bieters gemäß § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder gemäß § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG);
-Eigenerklärung zur Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung;
-Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft;
-Eigenerklärung, zur Zahlung von Tariflohn, im Zuge der Vertragserfüllung;
-Eigenerklärung zu den EU-Russlandsanktionen;
-Eigenerklärung zur Anwendungsverpflichtung und ggf. zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKsG);
-Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 90 Tage, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist)
-Eigenerklärung zum Eintrag des Unternehmens des Bieters im Wettbewerbsregister;
Bei Bietergemeinschaften zusätzlich einzureichen:
-Formblatt 4.2 EU - Bietergemeinschaftserklärung zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft;
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern /Eignungsleihe zusätzlich einzureichen:
-Formblatt 4.1 EU Erklärung Ausschlussgründe für Unteraufträge und Eignungsleihe
-Formblatt 4.3 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
-Formblatt 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Die detaillierten Anforderungen der Eigenerklärungen bzw. vorzulegende Nachweise, sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z.B. im Hinblick auf die Referenzen).
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, bzw. innerhalb der in der Vergabeunterlage vorgegebenen Fristen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
-Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
-Eigenerklärung zum Abschluss und zur Vorhaltung einer Haftpflichtversicherung;
Die detaillierten Anforderungen der Eigenerklärungen bzw. vorzulegende Nachweise, sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z.B. im Hinblick auf die Referenzen).
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, bzw. innerhalb der in der Vergabeunterlage vorgegebenen Fristen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Zu Punkt III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Aufgrund der Dimension der Beschaffung ist eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters - unabhängig von den weiteren genannten Anforderungen - nur dann gegeben, wenn das Unternehmen des Bieters mit Liefer- und Dienstleistungen, welche mit den in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, Umsätze erzielt, die mindestens dem Doppelten des kalkulierten Auftragswerts pro Jahr entsprechen.
Mindestumsatz pro Jahr: 500.000,- Euro netto;
Abschluss und Vorhaltung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den in der Vergabeunterlage genannten Mindestdeckungssummen;
-Eigenerklärung zu Referenzprojekten;
-Vorlage eines Logistik- und Betriebskonzepts, das den in der Vergabeunterlage postulierten Anforderungen genügt;
-Vorlage eines Recyclingkonzepts, das den in der Vergabeunterlage postulierten Anforderungen genügt;
Sofern zutreffend:
-Bieter, deren betreuende Niederlassung in einer Entfernung von mehr als 50 km (gemessen über öffentliches Straßennetz) vom Auftragsort liegt, haben plausibel darzustellen, wie sie die Erfüllung der angebotenen Leistungen sicherstellen können.
Die detaillierten Anforderungen der Eigenerklärungen bzw. vorzulegende Nachweise, sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z.B. im Hinblick auf die Referenzen).
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, bzw. innerhalb der in der Vergabeunterlage vorgegebenen Fristen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Zu Punkt III.1.3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
-Eigenerklärung zu Referenzprojekten:
Für die Qualifizierung ist es erforderlich insgesamt zwei Referenzen anzuzeigen. Hierbei muss es sich um aktuelle Auftragsprojekte handeln (Ende der Ausführung frühestens 12 Monate vor Angebotseröffnung).
Als Referenz kommen, aufgrund der Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung, nur Auftragsprojekte in Betracht, in denen vom Bieter (oder von dessen Unterauftragnehmer**), über mindestens zwei Jahre, mindestens 250 Multifunktionsgeräte, an verschiedenen Standorten des Referenzgebers aufgestellt, im laufenden Betrieb betreut (Service an den Geräten, Monitoring und Wartung, Abrechnung) und (sofern das Referenzprojekt bereits beendet wurde) wieder abgeholt wurden. Als Referenzkunde kann auch der Auftraggeber selbst benannt werden.
** Sofern Referenzleistungen von Unterauftragnehmern erbracht wurden, sind der Unterauftragnehmer im jeweiligen Referenzprojekt, und die von diesem erbrachten Leistungen, zu benennen.
Als Referenz kommen hierbei ausschließlich Auftragsprojekte in Betracht, in denen die Unterauftragnehmer-Leistungen (beim Einsatz mehrerer Unterauftragnehmer, deren kumulierte Leistungen) einen Anteil von max. 60% der Gesamtleistung nicht überstiegen haben.
Siehe Vergabeunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der wirtschaftlich sinnvollen Betriebs- und Abschreibungsdauer der einzusetzenden Multifunktionsgeräte, in der Betriebsumgebung einer Universität, soll der Rahmenvertag mit einer Laufzeit von 60 Monaten (reguläre Vertragslaufzeit), verbunden mit der Möglichkeit einer, bis zu 2-maligen, jeweils 12-monatigen Vertragsverlängerung, geschlossen werden.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam, unverzüglich, nach Ablauf der Angebotsfrist, ausschließlich in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal, durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mai 2030
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMY6Q10
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Vermeintliche Vergabeverstöße hat der Bewerber/ Bieter unverzüglich, schriftlich, gegenüber dem Auftraggeber, zu rügen.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.