Erneuerung EÜ Olpe und EÜ Olpebach Referenznummer der Bekanntmachung: 10079165
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur
E-Mail:
Telefon: +49 20330174784
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung EÜ Olpe und EÜ Olpebach
Erneuerung EÜ Olpe, Strecke 2800, km 80,000
Olpe/Olpebach
Erneuerung der EÜ Olpe und EÜ Olpebach auf der Strecke 2800, km 80,0 und 79,675
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung EÜ Olpe, Strecke 2800, km 80,000
Postanschrift: Am Studio 1 A
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Olpe
Erneuerung EÜ Olpe, Strecke 2800, km 80,000
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Im Dezember 2022 kam es vor Ort zu einem außergewöhnlichen Starkregenereignis, welches dazu führte, dass es im Bereich des Waldweges als Zuwegung zur Baustelle EÜ Olpe zu stofflichen Erosionen kam. Durch die Witterung und Neigung der Baustraße kam es zu einem talwärtigen Abfluss des Niederschlagswasser über die Baustraße/den Waldweg in den Olpebach. Durch den starken LKW-Verkehr (im Zuge der Schotterberäumung einer BE-Fläche in Hofolpe und des Verfahrens zur Zwischenlagerung an der Baustelle) wurde Sediment mit dem ablaufendem Niederschlagswasser in den Bach verfrachtet. In Folge dessen kam es zu einer Trübung im Bachlauf, die mindestens bis in den Bereich der EÜ Olpe verfolgt werden konnte. Dieser Eintrag ist nach Angabe der UWB des Kreis Olpe unbedingt zu vermeiden. Nachdem die vorgenannte Situation durch die UBÜ festgestellt wurde, konnten umgehend in Absprache mit dem Bau-AN Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Die Maßnahmen zeigten nach kurzer Zeit Wirkung, sodass der baustellenbedingte Eintrag nahezu vollständig behoben werden konnte und die Arbeiten fortgesetzt werden konnten. Trotz der durchgeführten Sofortmaßnahmen kam es zu Feinkorn- Ablagerungen im Bach, die auch nach Ende des Eintrags innerhalb der Olpe fortbestehen.
(MKA 20_1)
Der Bau-AN ist mit den Bauleistungen zur Erneuerung der EÜ Olpe beauftragt. Um das Bau-Soll erfüllen zu können, mussten die Erosionsschäden durch das Niederschlagsereignis im Bereich des Waldwegs als Zuwegung zur Baustelle im Zuge einer Sofortmaßnahme beseitigt werden. Die Leistungen im Zuge einer Sofortmaßnahme sind nicht Bestandteil des geschlossenen Vertrags, sodass die ausgeschriebene Leistung erweitert wird. Die Beauftragung der zusätzlichen Leistung erfolgte aus Wirtschaftlichkeitsgründen aufgrund der Dringlichkeit und Unvorhersehbarkeit an den AN. Das Leistungsbild des Bau-AN bleibt weiterhin erhalten, die vertraglich geschuldeten Bauleistungen werden nicht beeinträchtigt. Der Gesamtcharaker des Vertrags wird durch die zusätzliche Ertüchtigung des Waldwegs nicht verändert.