Brenner-Nordzulauf, Baugrundaufschlussbohrungen - Los 1: Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein, Los 2: Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47430
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bringmann, Karin
E-Mail:
Telefon: +49 89130872584
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Brenner-Nordzulauf, Baugrundaufschlussbohrungen - Los 1: Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein, Los 2: Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels
Rosenheim
Details siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Basispaket Los 1+Option Los 1
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Land: Deutschland
Ort: Hebertsfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rosenheim
6 - Aufgrund des Fehlens einer Position für allgemeine Baustelleneinrichung im Vertrags-LV hat der AN den für die Vertragslaufzeit
bis zum 31.03.2023 anfallenden Gemeinkostenanteil für Baustelleneinrichtung in der LV-Position "Mobilisierung eines
Bohrgerätes und Ausrüstung für Bohrungen" berücksichtigt. Aufgrund der verlängerten Ausführung der Bohrleistungen sind
während der vertraglich vereinbarten Laufzeit nicht alle im LV enthaltenen Mobilisierungen angefallen, so dass dem AN für die
entfallenen Mobilisierungen der Gemeinkostenanteil für die angesetzten Kosten der Baustelleneinrichtung entgeht. Für diese
entgangenen Gemeinkosten stellt der AN einen Nachtrag.
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Land: Deutschland
Ort: Hebertsfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
6 - Aufgrund des Fehlens einer Position für allgemeine Baustelleneinrichung im Vertrags-LV hat der AN den für die Vertragslaufzeit
bis zum 31.03.2023 anfallenden Gemeinkostenanteil für Baustelleneinrichtung in der LV-Position "Mobilisierung eines
Bohrgerätes und Ausrüstung für Bohrungen" berücksichtigt. Aufgrund der verlängerten Ausführung der Bohrleistungen sind
während der vertraglich vereinbarten Laufzeit nicht alle im LV enthaltenen Mobilisierungen angefallen, so dass dem AN für die
entfallenen Mobilisierungen der Gemeinkostenanteil für die angesetzten Kosten der Baustelleneinrichtung entgeht. Für diese
entgangenen Gemeinkosten stellt der AN einen Nachtrag.
Die Ausführung der Bohrleistungen hat sich aufgrund von nicht durch den AG vorherzusehenden Gründen über das im
Vertrag festgelegte Laufzeitende vom 31.3.2023 hinaus verzögert. Gründe für die verlängerte Bauausführung der Bohrungen
waren geänderte Vorgaben des geotechnischen Gutachters durch neue Erkenntnisse, die sich aus den laufenden Bohrungen
ergeben haben. Auf Anforderung des Gutachters mussten wesentlich mehr Bohrmeter gebohrt werden als vertraglich
festgelegt sind, wodurch sich bei vielen Bohrungen verlängerte Bauausführungszeiträume ergeben haben. Das neue
Leitungsende wurde auf den 31.12.2023 festgelegt.