Verlängerung RV-HessenConnect RV 781/2016 Referenznummer der Bekanntmachung: 781/2016N4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Strasse 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z6-Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hzd.hessen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung RV-HessenConnect RV 781/2016
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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Verlängerung RV-HessenConnect RV 781/2016
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es handelt sich um eine Anschlussbeauftragung zu einem noch laufenden Vertrag. Die hier vergebenen, durchzuführenden Leistungen können nur von dem aktuellen Auftragnehmer geleistet werden. Die Überführung des aktuellen Systems beruht auf dem noch laufenden Vertrag mit dem Auftragnehmer. Zu einer Migration in das neue System ist nur der aktuelle Auftragnehmer in der Lage. Ein anderes Unternehmen kann diese Leistung nicht erbringen. Auch eine Neuvergabe eines gesamten Videokonferenzsystems kann vorliegend nicht erfolgen, da die Leistung bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens und durch Abschluss eines neuen Vertrags beauftragt worden ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verlängerung RV-HessenConnect RV 781/2016
Postanschrift: Hahnstraße 43
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)