Civil Works für TK-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44121
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Digitale Telekommunikation Infrastruktur (FE.EI 21), Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
E-Mail:
Telefon: +49 6926543730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
Civil Works für TK-Anlagen
Civil Works für TK-Anlagen
Hessen, Niedersachsen, BRANDENBURG, BAYERN, Sachsen, Baden-Württemberg, Nordrheinwestfalen
Leistungsinhalt der Rahmenverträge sind Bauleistungen (Civil Works) zur Realisierung (Errichtung und Anpassung) von Anlagen der GSM-R Infrastruktur und von anderen TK-Anlagen, z. B.:
— Bau von Anlagen des GSM-R Mobilfunknetzes (Standorte von GSM-R Basisstationen);
— Bau von Anlagen für das ART-Festnetz (ortsfeste GSM-R-Fernsprechgeräte, GeFo);
— Bau von Übertragungswegen und von Anlagen des Übertragungsnetzes;
— Anbindung vorhandener GSM-R – und sonstiger TK-Infrastruktur-Standorte der DB Netz AG an die (regionalen und überregionalen) Übertragungswege der DB Netz AG;
— Bau von Tk Deltainfrastruktur z. B. für dBOS (digitaler BOS) Tunnel, ETCS, ESTW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Civil Works für TK-Anlagen
Postanschrift: Hauptstraße 45-47
Ort: Kirchseeon
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85614
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str.16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hessen, Niedersachsen, BRANDENBURG, BAYERN, Sachsen, Baden-Württemberg, Nordrheinwestfalen
Vertragserweiterung des Rahmenvertrags über Ausführung von Civil Works für
TK-Anlagen
Leistungsinhalt der Rahmenverträge sind Bauleistungen (Civil Works) zur Realisierung (Errichtung und Anpassung) von Anlagen der GSM-R Infrastruktur und von anderen TK-Anlagen, z. B.:– Bau von Anlagen des GSM-R Mobilfunknetzes (Standorte von GSM-R Basisstationen),– Bau von Anlagen für das ART-Festnetz (ortsfeste GSM-R-Fernsprechgeräte, GeFo),– Bau von Übertragungswegen und von Anlagen des Übertr
Postanschrift: Hauptstraße 45-47
Ort: Kirchseeon
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85614
Land: Deutschland
Erweiterung des Rahmenvertrags um zusätzliche Civil Works TK Leistungspositionen die zur
Vertragserfüllung zwingend notwendig sind.
Für die Erbringung von Civil Works Leistungen für TK Anlagen wurde einbundesweiter Rahmenvertrag abgeschlossen. Um diese Leistungenvollständig erbringen zu können und dabei auf die regionalen techn.Zwänge eingehen zu können sind zusätzliche Leistungspositionen zurVertragserfüllung zwingend notwendig. Dabei handelt es sich imwesentlichen um Civil Works Leistungen.Es besteht ein regelmäßiger Bedarf dieser Leistungen, welcher zuVertragsschluss nicht ersichtlich war.Die Ertüchtigung eines jeweiligen Standortes bildet eine technische, insich abgeschlossene Einheit. Die Vergabe von Teilleistungen ist techn.nicht umsetzbar.Die zusätzlich ins LV aufzunehmenden Leistungen ergänzen die bereitsvorhandenen Leistungen des bestehenden AN. Sie anderweitig zuvergeben ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.