ESTW Flörsheim, BVB-Leistungen der Gewerke Oberbau, Ingenieurbau, Hochbau und Telekommunikationsanlagen in vier Fachlosen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66617
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Theiß, Anja
E-Mail:
Telefon: +49 6926545517
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Hahnstraße 49
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Theiß, Anja
E-Mail:
Telefon: +49 6926545517
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Flörsheim, BVB-Leistungen der Gewerke Oberbau, Ingenieurbau, Hochbau und Telekommunikationsanlagen in vier Fachlosen
Für das Projekt ESTW Flörsheim sind die erforderlichen BVB-Leistungen der Gewerke Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (IOH) gem. VV BAU sowie des Gewerks Telekommunikationsanlagen (Tk) gem. VV Bau STE zu erbringen. Dies umfasst u.a. die Freigabe der Ausführungspläne zur Ausführung und die Erstellung der erforderlichen bauaufsichtlichen Anzeigen.
Die Vergabe der BVB-Leistungen der genannten Gewerke erfolgt in insgesamt vier Fachlosen:
Los 1: BVB-Leistungen des Gewerks Oberbau
Los 2: BVB-Leistungen des Gewerks Ingenieurbau
Los 3: BVB-Leistungen des Gewerks Hochbau
Los 4: BVB-Leistungen des Gewerks Telekommunikationsanlagen (Tk)
Los 1: BVB-Leistungen des Gewerks Oberbau
Für das Projekt ESTW Flörsheim sind die erforderlichen BVB-Leistungen des Gewerks Oberbau gem. VV BAU zu erbringen. Dies umfasst u.a. die Freigabe der Ausführungspläne zur Ausführung und die Erstellung der erforderlichen bauaufsichtlichen Anzeigen.
Los 1: BVB-Leistungen des Gewerks Oberbau
Los 2: BVB-Leistungen des Gewerks Ingenieurbau
Für das Projekt ESTW Flörsheim sind die erforderlichen BVB-Leistungen des Gewerks Ingenieurbau gem. VV BAU zu erbringen. Dies umfasst u.a. die Freigabe der Ausführungspläne zur Ausführung und die Erstellung der erforderlichen bauaufsichtlichen Anzeigen.
Los 2: BVB-Leistungen des Gewerks Ingenieurbau
Los 3: BVB-Leistungen des Gewerks Hochbau
Für das Projekt ESTW Flörsheim sind die erforderlichen BVB-Leistungen des Gewerks Hochbau gem. VV BAU zu erbringen. Dies umfasst u.a. die Freigabe der Ausführungspläne zur Ausführung und die Erstellung der erforderlichen bauaufsichtlichen Anzeigen.
Los 3: BVB-Leistungen des Gewerks Hochbau
Los 4: BVB-Leistungen des Gewerks Telekommunikationsanlagen (Tk)
Für das Projekt ESTW Flörsheim sind die erforderlichen BVB-Leistungen des Gewerks Telekommunikationsanlagen (Tk) gem. VV Bau STE zu erbringen. Dies umfasst u.a. die Freigabe der Ausführungspläne zur Ausführung und die Erstellung der erforderlichen bauaufsichtlichen Anzeigen.
Los 4: BVB-Leistungen des Gewerks Telekommunikationsanlagen (Tk)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
2.) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
3.) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
a) Nachweis über die Qualifikation und vorhandene Zulassungen für den/die vorgesehene/n leitende/n Mitarbeiter/in
1.) LOS 1: Nachweis für den vorgesehenen Bauvorlageberechtigten nach VV BAU:
- Anerkennung zum Bauvorlageberechtigten (BVB) Oberbau
- 1 Jahr Berufserfahrung
Es ist in der Tabellenform anzugeben: Name Mitarbeiter, Qualifikation, Berufserfahrung, Projekte, Auftraggeber, Leistungsbild/Leistungsumfang.
2.) LOS 2: Nachweis für den vorgesehenen Bauvorlageberechtigten nach VV BAU:
- Anerkennung zum Bauvorlageberechtigten (BVB) Ingenieurbau
- 1 Jahr Berufserfahrung
Es ist in der Tabellenform anzugeben: Name Mitarbeiter, Qualifikation, Berufserfahrung, Projekte, Auftraggeber, Leistungsbild/Leistungsumfang.
3.) LOS 3: Nachweis für den vorgesehenen Bauvorlageberechtigten nach VV BAU:
- Anerkennung zum Bauvorlageberechtigten (BVB) Hochbau
- 1 Jahr Berufserfahrung
Es ist in der Tabellenform anzugeben: Name Mitarbeiter, Qualifikation, Berufserfahrung, Projekte, Auftraggeber, Leistungsbild/Leistungsumfang.
4.) LOS 4: Nachweis für den vorgesehenen Bauvorlageberechtigten nach VV BAU-STE:
- Anerkennung zum Bauvorlageberechtigten (BVB) TK-Anlagen
- 1 Jahr Berufserfahrung
Es ist in der Tabellenform anzugeben: Name Mitarbeiter, Qualifikation, Berufserfahrung, Projekte, Auftraggeber, Leistungsbild/Leistungsumfang.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8,00 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1.) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bewerbergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1) GTU Mobility GmbH & Co. KG
2) Sweco GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
2.) Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.