Neubau Lichtbergschule Eiterfeld, Trockenbauarbeiten Wände Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 270/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wörthstraße 15
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 66160061323
Fax: +49 66160061311
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Lichtbergschule Eiterfeld, Trockenbauarbeiten Wände
Neubau Lichtbergschule Eiterfeld, Trockenbauarbeiten Wände
36132 Eiterfeld, Schulstraße 20
Der Bauherr plant in Eiterfeld die Errichtung eines Neubaus für die Verwaltung im Rahmen der Gesamtmaßnahme für den Neubau der Lichtbergschule Eiterfeld, als vorgezogene Teilbaumaßnahme an ein bestehendes 3-geschossiges Grundschulgebäude, welche in monolithischer Bauweise errichtet wird. Bei dem zu erstellenden Baukörkörper handelt es sich um eine sehr einfach gegliederte Baumasse.
Bauteil: Cluster
Geschossigkeit: 2 - 3 Vollgeschosse
Kurzbeschreibung Gewerk: Trockenbauarbeiten Wände Cluster
Abbruch temporäre Wände ca. 180 qm
Wände Einfachständerwerk 125 - 160 mm ca. 740 qm
Gleitende Deckenanschlüsse einschalig ca. 190 lfdm
Türöffnungen ca. 33 Stk.
Fensteröffnungen 63,5 x 298 cm ca. 20 Stk.
Metallständerwände mit Zementbauplatten ca. 90 qm
Doppelständerwände Installationswände ca. 360 qm
Doppelständerwände Klassenzimmer 28 cm ca. 620 qm
Gleitende Deckenanschlüsse zweischalig ca. 160 lfdm
Vorsatzschalen ca. 180 qm
Temporäre Wände Neu ca. 290 qm
U-förmige Stützen ca. 25 x 25 x 325 cm ca. 28 Stk.
U-förmige Stützen ca. 25 x 25 x 220 cm ca. 50 Stk
Rohrverkleidungen ca. 50 lfdm
L- förmige Verkleidungen ca. 115 lfdm
Revisionsklappen Blech / GK ca. 75 Stk.
Weitere vertragliche Einzelfristen zu II.2.7:
Bauteil Finger 1 einseitig: bis 20.10.23
Bauteil Finger 1 fertig: bis 08.12.23
Bauteil Finger 3 einseitig: bis 15.12.23
Bauteil Finger 3: bis 17.04.24
Bauteil Finger 2 inkl. Achse 7 Finger 1: bis 05.07.24
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Zuständigen Industrie- und Handwerkskammer;
- Nachweis über die Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register).
Diese Nachweise können über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer;
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Berufsgenossenschaft;
- Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung /Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt über eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung.
Der Nachweis kann über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweis oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindestjahresumsatz >/= 400.000 € (netto)
- mind. 3 Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten 5 Jahren, die jeweils in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, durch Vorlage einer schriftlichen Beschreibung zu jeder Referenz.
Der Nachweis kann über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweis oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
- Vorlage einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Sozialkasse im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842); soweit der Betrieb nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes gelten, eine gültige Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. (War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig und nicht verpflichtet, an einem Sozialkassenverfahren teilzunehmen, muss er eine Eigenerklärung vorlegen, wonach er in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen hat.)
- Vorlage der vollständig ausgefüllten Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu den bestehenden Sanktionen gegen Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis FuldaWörthstraße 1536037 FuldaDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, ist das Formblatt 234 vorzulegen.
- Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen.
- Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A wird neben der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) auch
vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) akzeptiert.
- Die Verpflichtungserklärung zu Mindestentgelt und Tariftreue ist von nationalen Bietern vorzulegen.
- Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschultnerisch haftend
- Datenschutzhinweis: Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland