Raumlufttechnik für Neubau FCC (FAIR Control Centre) Referenznummer der Bekanntmachung: 63F/2600001268
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 615971-3175
Fax: +49 615971-2742
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Raumlufttechnik für Neubau FCC (FAIR Control Centre)
Raumlufttechnik für Neubau FCC (FAIR Control Centre)
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Das Baugrundstück liegt auf dem Campus des GSI Instituts für Schwerionenforschung GmbH an der Planckstraße 1 in 64291 Darmstadt. Die Fläche des zukünftigen FCC ist im Bebauungsplan Wx 12, Gemarkung Arheilgen, Flur 24 als Sondergebiet SO 1.2 mit maximaler Höhe der geplanten baulichen Anlage von 154 m über NN deklariert.
Mit vorliegenden Unterlagen sind durch den Auftragnehmer folgende Leistungen anzubieten und auszuführen:
Errichtung der zentralen RLT-Geräte
- Errichtung Zu- und Abluftkanäle einschl. Wärmedämmung
Errichtung Außen- und Fortluftkanäle einschl. Wärmedämmung
Errichtung einer Luftkammerkonstruktion geeignet für Außen- und Fortluft
Errichtung Rundrohrleitungen für Zu- und Abluft einschl. Wärmedämmung
Errichtung der Kanaleinbauteile (Volumenstromregler, Brandschutzklappen, Schalldämpfer usw.)
Errichtung der Luftauslässe
Errichtung der Lüftungsdecke innerhalb MCR
- Vorzeitige Inbetriebnahme der Lüftungsanlagen MCR-Raum,
Inbetriebnahme der Lüftungsanlagen
Zusammenstellung der wesentlichen Mengen Lüftungsanlagen:
RLT-Zu- und Abluftanlage 19.200 m3/h 1 St.
RLT-Zu- und Abluftanlage 12.600 m3/h 1 St.
RLT-Zu- und Abluftanlage 22.000 m3/h 1 St.
RLT-Kleinanlagen 6 St.
Luftkammerkonstruktion ca. 85 m2
Lüftungskanäle einschl. Dämmarbeiten ca. 4320 m2
Brandschutzbekleidung für Lüftungskanäle ca. 78 m2
Luftleitungen rund einschl. Dämmarbeiten ca. 3256 m
Volumenstromregler ca. 441 St.
Brandschutzklappen ca. 147 St.
aktive bzw. passive Kühldecke ca. 380 m2
Hochleistungs-Kühldeckenpaneele ca. 62 St.
Zu- u. Abluftauslässe ca. 340 St
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§6 VOB/A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit seinem Angebot
zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen, § 6
Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur
Eignung) erbracht werden.
- Unternehmensdarstellung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten:
Angaben zum Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre - es wird ein durchschnittlicher Mindest-Jahresumsatz von 2,9 Mio. EUR gefordert. (im eigenen Betrieb, exklusive Fremdleistungen)
Nachzuweisendes Fachpersonal (Mindestanforderungen):
o Für die Ausführung der Raumlufttechnik einschließlich der technischen Wärmedämmung und dem technischen Brandschutz ist speziell ausgebildetes Fachpersonal einzusetzen und nachzuweisen:
Hierzu sind Nachweise der ausführenden Personen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass Sie für die Montagearbeiten des vorbeschriebenen Gewerkes ausgebildet sind.
Alle Qualifikationsnachweise des vorgesehenen Fachpersonals, sowie ggfs. Schulungsnachweise, Erfahrungsnachweise, sind dem auszufüllenden GSI-Formblatt-Eignung in Kopie beizufügen.
Wird das geforderte Fachpersonal über Nachunternehmer nachgewiesen, dann ist von den eingesetzten Nachunternehmern jeweils eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dem Angebot beizufügen (Eignungsleihe!).
Nachweise Fachfirmen-Qualifikationen (zugelassene Fachfirmen):
Nachweis Fachunternehmen technische Wärmedämmung.
Weitere Mindestanforderung bez. Fachunternehmen technischer Wärmedämmung:
Zur Gewährleistung einer Gesamt-Haftung und einer systemtechnisch durchgängigen Ausführung dürfen die technische Wärmedämmarbeiten nur vom Bieter selbst oder von dem mit Angebotsabgabe angegebenen Nachunternehmen ausgeführt werden.
Ein Unternehmerwechsel bezüglich der technischen Wärmedämmung darf während der Ausführung nicht stattfinden und wird nicht zugelassen.
Mit Angebotsabgabe ist nachzuweisen, dass für sämtliche technische Wärmedämmarbeiten ein durchgängiger Firmeneinsatz gewährleistet werden kann
Nachweis Fachunternehmen technischer Brandschutz;
Weitere Mindestanforderung bez. Fachunternehmen technischer Brandschutz:
Zur Gewährleistung einer Gesamt-Haftung und einer systemtechnisch durchgängigen Ausführung dürfen die technischen Brandschutzarbeiten nur vom Bieter selbst oder von dem mit Angebotsabgabe angegebenen Nachunternehmen ausgeführt werden.
Ein Unternehmerwechsel bezüglich des technischen Brandschutzes darf während der Ausführung nicht stattfinden und wird nicht zugelassen.
Mit Angebotsabgabe ist nachzuweisen, dass für sämtliche technische Brandschutzarbeiten ein durchgängiger Firmeneinsatz gewährleistet werden kann
Alle erforderlichen Nachweise zur Belegung der jeweiligen Fachfirmen-Qualifikation sind dem auszufüllenden GSI-Formblatt-Eignung in Kopie beizufügen.
Sofern für die o. g. Fachfirmen-Nachweise Nachunternehmer eingesetzt werden, dann sind die entsprechenden Fachfirmennachweise von den jeweils eingesetzten Nachunternehmern nachzuweisen. Von den eingesetzten Nachunternehmern ist jeweils eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dem Angebot beizufügen (Eigungsleihe!)
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- Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit der Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, u.a. Angaben zum Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre - es wird ein durchschnittlicher Mindest-Jahresumsatz von 2,9 Mio. EUR gefordert. (im eigenen Betrieb, exklusive Fremdleistungen),
Angaben zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
Alle Qualifikationsnachweise des vorgesehenen Fachpersonals, sowie ggfs. Schulungsnachweise, Erfahrungsnachweise, sind dem auszufüllenden GSI-Formblatt-Eignung in Kopie beizufügen.
Wird das geforderte Fachpersonal über Nachunternehmer nachgewiesen, dann ist von den eingesetzten Nachunternehmern jeweils eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dem Angebot beizufügen (Eignungsleihe!).
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Einzureichende Unterlagen:
- Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
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- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sowohl vom Bieter als auch ggfs. von dem Nachunternehmer ist folgender Versicherungsschutz nachzuweisen, mit folgenden Deckungssummen:
- für Sachschäden (einschl. Schäden am Bauwerk) in Höhe von 5,0 Mio. EUR pro Schadensfall
- für Umweltschäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR. pro Schadensfall
- für Personenschäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR pro Schadensfall
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Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von Referenzprojekten (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von mind. drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 5 Jahre, mit Angabe der auf dem Formblatt 444 des VHB abgefragten Projektdaten;
Die einzureichenden Referenzprojekte sind auf den Formblättern od. ggfs. auf weiteren Blättern genau zu beschreiben hinsichtlich Anlagenkonzeption, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Netto-Baukosten des erstellten Gewerkes, ca. Baukosten des Gesamtprojektes sowie Angaben zur geplanten und tatsächlichen Bauzeit, Fertigstellungstermin.
Als vergleichbar gelten Projekt ähnlicher Größe und Schwierigkeitsgrad gem. hier ausgeschriebenem Projekt FCC (FAIR Control Centre).
Nachzuweisen ist, dass mind. 70% der ausgeführten Leistungen zu den Referenzprojekten durch den eigenen Betrieb erfolgten;
Gleiches gilt für Referenzen, die von Nachunternehmen im Zuge der Eignungsleihe eingereicht werden.
Allen Referenzen sind Bescheinigungen der Referenzgeber über die ordnungsgemäße Ausführung beizulegen. Werden Referenzen von Nachunternehmern abgegeben, so ist von dem jeweils referenzgebenden Nachunternehmer dem Angebot eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizufügen.
Grundsätzlich sind die Referenzbescheinigungen jeweils auf dem Formblatt 444 des VHB (eine Vorlage ist der Preisanfrage beigefügt) vollständig ausgefüllt beizulegen. Gewertet werden ausschließlich Bauvorhaben, die vom Anbieter als Hauptauftragnehmer (keine ARGE) durchgeführt wurden.
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Einzureichende Unterlagen:
- Eignung durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. Formblatt VVB124 (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eignung wird durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. den auf Formblatt VVB124 geforderten Unterlagen; gem. Formblatt VVB124 haben nicht präqualifizierte Bieter nach Aufforderung innerhalb von 6 KT folgende Unterlagen bei der Vergabestelle einzureichen:
- Referenzliste zu vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre, mit Angabe der in Formblatt VVB124 geforderten Daten, einschl. Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Vorlage Gewerbeanmeldung
- Vorlage Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
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- Nachweise Nachunternehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Jeder beabsichtigte einzusetzende Nachunternehmer ist mit Angebotsabgabe namentlich einschl. Adressdaten zu benennen.
Nachunternehmer müssen präqualifiziert sein oder Ihre Eignung zur Zuverlässigkeit gem. Formblatt VVB124 nachweisen.
Bedient sich ein Bieter im Rahmen der Eignungsleihe eines Nachunternehmers, dann ist der die Eignungsleihe betreffende Nachweis jeweils nur von dem Nachunternehmer vorzulegen.
Der Bieter hat dann den Nachweis zu führen, dass das für die Eignungsleihe eingesetzte Unternehmen für die Ausführung zur Verfügung steht (Abgabe des Formblattes Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
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- Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
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- Vorlage Urkalkulation (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Auf Verlangen der Vergabestelle ist nach Submission vor Zuschlagserteilung eine vollständige Urkalkulation unverzüglich einzureichen.
Die Urkalkulation muss vom Bieter zur Öffnung durch den Auftraggeber (GSI) freigegeben werden und darf nicht mit einem Sperrvermerk oder Siegel versehen werden.
Sollten Unstimmigkeiten zwischen der Urkalkulation und den mit dem Angebot einzureichenden Preis-Formblättern festgestellt werden, sind diese aufzuklären.
Sofern Unstimmigkeiten nicht plausibel aufgeklärt werden können, wird das Angebot ausgeschlossen.
Angeforderte Urkalkulationen von nicht erfolgreichen Bietern, werden nach endgültiger Vergabe-Entscheidung in wieder verschlossenem Umschlag an die Bieter zurück gesendet.
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- Vorlage von Produktbeschreibungen und Herstellernachweisen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Auf Verlangen der Vergabestelle sind nach Submission die im Leistungsverzeichnis geforderten Produktbeschreibungen und Herstellernachweise einzureichen.
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Abschnitt IV: Verfahren
.
2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
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Zusammen mit dem Angebot ist der Bauvertrag der GSI ausgefüllt und vom Bieter rechtsgültig unterzeichnet bzw. signiert einzureichen.
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Zusätzlich zu einem vollständig bepreisten Angebot in GAEB-Format ist zwingend auch eine unveränderliche PDF-Version des Angebotes mit hoch zu laden.
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Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
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HINWEIS zur elektronischen Rechnungsstellung:
Akzeptiert wird das X-Rechnungsformat mit zusätzlicher Übersendung der Rechnung als -pdf- .
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY15DTR82L
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.