Änderungen eines Auftrags über Leistungen der Impfstofflagerlogistik für die Lagerung von COVID-19 Impfstoff Referenznummer der Bekanntmachung: 2
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Paul-Ehrlich-Str. 51-59
Ort: Langen (Hessen)
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffunssstelle
E-Mail:
Fax: +49 6103771266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Änderungen eines Auftrags über Leistungen der Impfstofflagerlogistik für die Lagerung von COVID-19 Impfstoff
Geändert werden zum einen die vertraglich vorgesehenen Grund- und Zusatzkapazitäten für die Lagerung. Die bisher vereinbarte Grundlagerkapazität für 130 Mio. Impfstoffdosen reduziert sich auf 80 Mio. Impfstoffdosen. Gleichzeitig erhöht sich die bisher vorgesehene zusätzliche Lagerkapazität in entsprechendem Umfang, also von bislang 40 Mio. Impfstoffdosen auf nunmehr 90 Mio. Impfstoffdosen. Der Gesamtumfang der durch den vergebenen Auftrag auf Abruf abzudeckenden Lagerkapazität für 170 Mio. Impfstoffdosen bleibt unverändert.
Zum anderen wird das ursprünglich angebotene Kühlkonzept geändert. Anstelle der bislang vorgesehenen Kühlcontainer werden nunmehr Ultratiefkühlschränke eingesetzt und der Preis insoweit angepasst.
Die Umstände, welche diese Änderungen erforderlich machen, waren für den Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht. Der Preis wird um nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswerts erhöht.
Änderungen eines Auftrags über Leistungen der Impfstofflagerlogistik für die Lagerung von COVID-19 Impfstoff.
Geändert werden zum einen die vertraglich vorgesehenen Grund- und Zusatzkapazitäten für die Lagerung. Die bisher vereinbarte Grundlagerkapazität für 130 Mio. Impfstoffdosen reduziert sich auf 80 Mio. Impfstoffdosen. Gleichzeitig erhöht sich die bisher vorgesehene zusätzliche Lagerkapazität in entsprechendem Umfang, also von bislang 40 Mio. Impfstoffdosen auf nunmehr 90 Mio. Impfstoffdosen. Der Gesamtumfang der durch den vergebenen Auftrag auf Abruf abzudeckenden Lagerkapazität für 170 Mio. Impfstoffdosen bleibt mithin unverändert.
Zum anderen wird das ursprünglich angebotene Kühlkonzept geändert. Anstelle der bislang vorgesehenen Kühlcontainer werden nunmehr ausschließlich Ultratiefkühlschränke eingesetzt und der Preis insoweit angepasst.
Die Umstände, welche diese Änderungen erforderlich machen, waren für den Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht. Der Preis wird um nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswerts erhöht.
Verlängerungsoption für die Grund- und Zusatzkapazität ab dem 01.01.2024 von jeweils vier Mal 6 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die vorgesehene Änderung der Kapazitätenaufteilung ist keine wesentliche Änderung des Auftrags im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB, da sich die Gesamtmenge der auf Abruf bereitzustellenden Lagerkapazitäten nicht verändert.
Darüber hinaus wäre diese Änderung auch gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens explizit zulässig. Die erforderliche Reduktion der Grundkapazität beruht auf einer erst nach Vertragsschluss auf EU-Ebene festgelegte Anpassung der Impfstoffkontrakte, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte.
Auch die Änderung des vereinbarten Kühlkonzepts mit dadurch bedingter Preisanpassung dürfte keine wesentliche Änderung des geschlossenen Auftrags im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB sein. Mit dieser Änderung werden insbesondere keine Bedingungen eingeführt, die, wenn sie für das ursprüngliche Vergabeverfahren gegolten hätten, die Annahme eines anderen Angebots ermöglicht hätten.
Jedenfalls wäre diese Änderung aber auch gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ausdrücklich zulässig. Sie wurde aufgrund technischer Probleme des Einsatzes von Tiefkühlcontainern erforderlich, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte.
Die vorgesehenen Änderungen lassen den Gesamtcharakter des Auftrags unverändert. Der Preis wird um nicht mehr als 50 % des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland