Schillerschule, Bürstadt - Ersatzneubau - Starkstrom-, Fernmelde- u. Informationstechnische Anlagen T3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/021/1-43
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 129-410599)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Tiergartenstr. 7 a
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6252154137
Fax: +49 6252155794
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-bergstrasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schillerschule, Bürstadt - Ersatzneubau - Starkstrom-, Fernmelde- u. Informationstechnische Anlagen T3
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Ersatz-Neubau der Schillerschule in Bürstadt. Die Schillerschule ist eine Grundschule mit ca. 600 Schülerinnen und Schülern. Dabei entstehen auf einer BGF von ca. 7.500 m² in 3 Vollgeschossen 24 Klassenräume, Mehrzweck- und Betreuungsräume sowie die Schulverwaltung, des weiteren Technikräume. Das Gebäude wird in Massivbauweise, vorwiegend in Stahlbeton sowie Mauerwerk, mit flach geneigtem Dach/Flachdach errichtet und hat einen Brutto-Rauminhalt von ca. 31.700 m³. Während der Bauzeit werden der Schulbetrieb sowie die Verwaltung in eine Containermodulanlage ausgelagert.
Die hier zu beauftragenden Leistungen beinhalten Starkstrom-, Fernmeldetechnische- sowie Informationstechnische Anlagen mit zugehörigen Komponenten der Gebaüdeautomation mit folgendem Umfang:
- Sicherheitsbeleuchtung mit Zentralbatterie und 284 Leuchten
- 7 Stück Niederspannungsverteilung
- 1.000 Stück Leuchten
- Baustromversorgung
- Einbruchmeldeanlagen (EMA)
- 4 Stück Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)
- Passives Datennetzwerk mit 5 Stück Datenschwerpunkten und 650 Stück RJ45-
Anschlusspunkten
- KNX
- 65.000 m Kabel und Leitungen für alle Anlagen
- 2.200 m Leitungsführungssysteme für alle Anlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Verlängerung der Angebotsfrist und der Zuschlags- und Bindefrist