ABS / NBS Fulda-Gerstungen Baugrundbeurteilung und getoechnische Beratung Tunnelbau Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44244
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rainer Haschke, Ina Greiling
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS / NBS Fulda-Gerstungen Baugrundbeurteilung und getoechnische Beratung Tunnelbau
Im Rahmen dieser Leistung sind die Ergebnisse der im Bereich des Salzabbaus (vorhanden und zukünftig) prognostizierten Setzungen/Senkungen durch den AN kritisch zu prüfen (die Ermittlung der Setzungen und Senkungen ist Bestandteil eines gesonderten Gutachtens). Die Auswirkungen auf die zu planende Infrastruktur und damit verbunden auf die technische Umsetzbarkeit der erforderlichen Bauwerke (Tunnel) sollen ermittelt werden. Hierzu sind u.a. die Auswirkungen auf die Vortriebsverfahren darzustellen und mögliche Zwänge zwischen den Tunnelblöcken zu beschreiben sowie deren Verträglichkeit mit der Infrastruktur nachzuweisen. Denkbare und technisch umsetzbare Lösungen für die Gestaltung der Fahrbahn sind darzustellen und die Kosten für das System zu ermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS / NBS Fulda-Gerstungen Baugrundbeurteilung und getoechnische Beratung Tunnelbau
Postanschrift: Im Technologiepark 3
Ort: Weinheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS / NBS Fulda-Gerstungen
Im Rahmen dieser Leistung sind die Ergebnisse der im Bereich des Salzabbaus (vorhanden und zukünftig) prognostizierten Setzungen/Senkungen durch den AN kritisch zu prüfen (die Ermittlung der Setzungen und Senkungen ist Bestandteil eines gesonderten Gutachtens). Die Auswirkungen auf die zu planende Infrastruktur und damit verbunden auf die technische Umsetzbarkeit der erforderlichen Bauwerke (Tunnel) sollen ermittelt werden. Hierzu sind u.a. die Auswirkungen auf die Vortriebsverfahren darzustellen und mögliche Zwänge zwischen den Tunnelblöcken zu beschreiben sowie deren Verträglichkeit mit der Infrastruktur nachzuweisen. Denkbare und technisch umsetzbare Lösungen für die Gestaltung der Fahrbahn sind darzustellen und die Kosten für das System zu ermitteln.
Postanschrift: Im Technologiepark 3
Ort: Weinheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69469
Land: Deutschland
Nachtrag 06: Mehraufwand aufgrund verzögerten Baubeginns infolge ausstehender Genehmigungen
Bei Einreichung der Genehmigungsanträge wurde davon ausgegangen, dass wie im Voraus abgestimmt die Untere Wasserbehörde für die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigungen zuständig sein wird. Aufgrund der im Bereich von Bad Hersfeld vorkommenden Salzwässer, die im Verantwortungsbereich der Oberen Wasserbehörde liegen, wurde durch das HMUKLV erneut über die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Genehmigungsanträge entschieden. Demnach ist nun die Obere Wasserbehörde zuständig, die gegenwärtig noch mit der Bearbeitung der Genehmigungen befasst ist. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war nicht damit zu rechnen, dass es in Folge der erneuten Klärung der Zuständigkeit zu deutlichen Verzögerungen kommen würde.