Sanitär-, Heizungs- und Kältetechnik für Neubau FCC (FAIR Control Centre) Referenznummer der Bekanntmachung: 63/2600001312
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 615971-3175
Fax: +49 615971-2742
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitär-, Heizungs- und Kältetechnik für Neubau FCC (FAIR Control Centre)
Sanitär-, Heizungs- und Kältetechnik für Neubau FCC (FAIR Control Centre)
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Die Ausschreibung beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen und Mengen:
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Das Baugrundstück liegt auf dem Campus des GSI Instituts für Schwerionenforschung GmbH an der Planckstraße 1 in 64291 Darmstadt. Die Fläche des zukünftigen FCC ist im Bebauungsplan Wx 12, Gemarkung Arheilgen, Flur 24 als Sondergebiet SO 1.2 mit maximaler Höhe der geplanten baulichen Anlage von 154 m über NN deklariert.
Mit vorliegenden Unterlagen sind durch den Auftragnehmer folgende Leistungen anzubieten und auszuführen:
· Errichtung Regenwasserleitungen einschl. Schwitzwasserdämmung
Errichtung der Schmutzwasserleitungen
Errichtung Trinkwassernetz einschl. Wärmedämmung
Errichtung der sanitären Einrichtungsgegenstände
Inbetriebnahme der Sanitäranlagen
· Errichtung Nahwärmeübergabestation
Errichtung des Heizungsnetztes einschl. Wärmedämmung
Errichtung der statischen Heizflächen
Errichtung Fußbodenheizungssystem
Anbindung der bauseitigen BKA-Leitungen innerhalb der Installationsschächte
· Inbetriebnahme der gesamten Heizungsanlage einschl. BKA-System
Errichten der zentralen Kompressor-Kältemaschinen
Errichten der Trockenrückkühleranlagen einschl. Auffangsysteme auf der Dachfläche
Errichten der Nahkälteübergabestation
Errichtung der Klimakaltwasserleitungen einschl. Kältedämmung
· Errichtung der Umluftkühlgeräte
Errichtung der Präzisionsklimageräte
..Vorzeitige Inbetriebnahme der Kälteanlage innerhalb MCR-Raum
· Inbetriebnahme der gesamten Kälteanlage
Zusammenstellung der wesentlichen Mengen,
Projekt-Nr.: 18IB_065 FCC, Gewerk: Sanitär-, Heizungs- und Kälteanlagen
1. Sanitäranlagen
Regenwasserleitungen einschl. Dämmung 155 m
Schmutzwasserleiltungen 475 m
Wasserleitungen einschl. Dämmung 665 m
Sanitärobjekte 56 St.
2. Heizungsanlagen
Nahwärmeübergabestation 1 St.
Umwälzpumpen Heizungswasser 14 St.
Heizungsleitungen einschl. Dämmung 3160 m
Heizkörper 126 St.
Fußbodenheizung 191 m2
Anschluss an bauseitige BKA-Leitungen innerhalb Schächte 20 St.
3. Kälteanlagen
Kompressorkältemaschinen 2 St.
Trockenrückkühler mit Auffangwannen 3 St.
Nahkälteübergabestation 1 St.
Umwälzpumpen Klimakaltwasser 16 St.
Klimakaltwasserleitungen einschl. Dämmung 2.838 m
Umluftkühlgeräte 10 St.
Präzisionsklimageräte 2 St.
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Detaillierte Angaben sind dem Leistungsverzeichnis der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
In dem veröffentlichten Leistungsverzeichnis sind Positionen bezüglich Wartungsleistungen enthalten. Diese Wartungsleistungen behält sich der Auftraggeber vor, zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen. Eine Beauftragung findet statt in Abhängigkeit etwaiger Erfordernis und Budget-Zur-Verfügung-Stellung. Da diese Leistungen optional ausgeschrieben werden, hat der Auftragnehmer, welcher den Zuschlag erhält, zunächst nur Anspruch auf Beauftragung der eigentlichen Bauleistung (exclusive der Wartungs-Positionen). Die Preise der Wartungspositionen werden im Hinblick auf die Angebotsbeurteilung vollständig mit bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§6 VOB/A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit seinem Angebot
zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen, § 6
Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur
Eignung) erbracht werden.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise beizufügen:
o Nachweis Fachunternehmen technische Wärmedämmung,
o Nachweis Fachunternehmen technischer Brandschutz,
o Für die Ausführung der Sanitär-, Heizungs- und Kältetechnik einschließlich der technischen Wärmedämmung und dem technischen Brandschutz ist speziell ausgebildetes Fachpersonal einzusetzen und nachzuweisen:
Hierzu sind Nachweise der ausführenden Personen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass Sie für die Montagearbeiten der vorbeschriebenen Gewerke ausgebildet sind.
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- Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit der Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, u.a. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren:
Angaben zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal;
Alle Qualifikationsnachweise des vorgesehenen Fachpersonals, sowie ggfs. Schulungsnachweise, Erfahrungsnachweise, sind dem auszufüllenden GSI-Formblatt-Eignung in Kopie beizufügen.
Wird das geforderte Fachpersonal über Nachunternehmer nachgewiesen, dann ist von den eingesetzten Nachunternehmern jeweils eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dem Angebot beizufügen (Eignungsleihe!).
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Einzureichende Unterlagen:
- Eignung durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. Formblatt VVB124 (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zusätzlich zu den ansonsten geforderten Nachweisen, ist Eignung durch Präqualifikation nachzuweisen, oder gem. den auf Formblatt VVB124 geforderten Unterlagen; gem. Formblatt VVB124 haben nicht präqualifizierte Bieter nach Aufforderung innerhalb von maximal 6 KT folgende Unterlagen bei der Vergabestelle einzureichen:
- Referenzliste zu vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre, mit Angabe der in Formblatt VVB124 geforderten Daten, einschl. Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung; HINWEIS: Mit Vorlage einer Referenzliste ist hier die Vorlage einer vollständigen Referenzliste bezüglich der in den letzten 3 Jahren durchgeführten Projekte zusätzlich zu den geforderten spezifisch vergleichbaren Referenzen gemeint.
- Vorlage Gewerbeanmeldung
- Vorlage Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
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- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit folgenden Deckungssummen:
- für Sachschäden in Höhe von 5,0 Mio EUR pro Schadensfall
- für Personenschäden in Höhe von 5,0 Mio EUR pro Schadensfall
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Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, der letzten 5 Jahre, mit Angabe der in dem GSI-Formblatt abgefragten Daten.
Die Referenzen müssen in Bezug auf Ausführungs-Technik und Volumen mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Allen Referenzen sind Bescheinigungen der Referenzgeber über die ordnungsgemäße Ausführung beizulegen.
Als vergleichbar gelten Projekt ähnlicher Größe und Schwierigkeitsgrad gem. hier ausgeschriebenem Projekt FCC (FAIR Control Centre).
Nachzuweisen ist, dass mind. 70% der ausgeführten Leistungen zu den Referenzprojekten durch den eigenen Betrieb erfolgten.
Werden Referenzen von Nachunternehmern abgegeben, so ist von dem jeweils referenzgebenden Nachunternehmer dem Angebot eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizufügen.
HINWEIS: Diese 3 vergleichbaren Referenzen sind auch von präqualifizierten Unternehmen einzureichen.
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Einzureichende Unterlagen:
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
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- Nachweise Nachunternehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Jeder beabsichtigte einzusetzende Nachunternehmer ist mit Angebotsabgabe namentlich einschl. Adressdaten zu benennen.
Nachunternehmer müssen präqualifiziert sein, oder Ihre Eignung zur Zuverlässigkeit gem. Formblatt VVB-124 nachweisen.
Bedient sich ein Bieter im Rahmen der Eignungsleihe eines Nachunternehmers, dann ist der die Eignungsleihe betreffende Nachweis jeweils nur von dem Nachunternehmer vorzulegen.
Der Bieter hat dann den Nachweis zu führen, dass das für die Eignungsleihe eingesetzte Unternehmen für die Ausführung zur Verfügung steht (Abgabe des Formblattes Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
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- Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
Siehe Formblatt "ANLAGE-Eigenerklärung-VO.2022-833.docx".
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- Vorlage Urkalkulation (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Auf Verlangen der Vergabestelle ist nach Submission vor Zuschlagserteilung eine vollständige Urkalkulation unverzüglich einzureichen.
Die Urkalkulation muss vom Bieter zur Öffnung durch den Auftraggeber (GSI) freigegeben werden und darf nicht mit einem Sperrvermerk oder Siegel versehen werden.
Sollten Unstimmigkeiten zwischen der Urkalkulation und den mit dem Angebot einzureichenden Preis-Formblättern festgestellt werden, sind diese aufzuklären.
Sofern Unstimmigkeiten nicht plausibel aufgeklärt werden können, wird das Angebot ausgeschlossen.
Angeforderte Urkalkulationen von nicht erfolgreichen Bietern, werden nach endgültiger Vergabe-Entscheidung in wieder verschlossenem Umschlag an die Bieter zurück gesendet.
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- Vorlage von Produktbeschreibungen und Herstellernachweisen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Auf Verlangen der Vergabestelle sind nach Submission die im Leistungsverzeichnis geforderten Produktbeschreibungen und Herstellernachweise einzureichen.
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Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle der GSI
2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
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Zusammen mit dem Angebot ist der Bauvertrag der GSI ausgefüllt und vom Bieter rechtsgültig unterzeichnet bzw. signiert einzureichen.
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Zusätzlich zu einem vollständig bepreisten Angebot in GAEB-Format ist zwingend auch eine unveränderliche PDF-Version des Angebotes mit hoch zu laden.
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Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
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HINWEIS zur elektronischen Rechnungsstellung:
Akzeptiert wird das X-Rechnungsformat mit zusätzlicher Übersendung der Rechnung als -pdf- .
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR1V
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.