Vergabe eines Vertrages für Beschaffungsberatung und Logistikdienstleistung - WM-1 Referenznummer der Bekanntmachung: WM-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Elsa-Brändström-Str. 1
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5651-821020
Fax: +49 5651-821023
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-werra-meissner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Vertrages für Beschaffungsberatung und Logistikdienstleistung - WM-1
Ausschreibung eines Vertrages zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen und zur Vergabe von Logistikdienstleistungen - WM-1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Klinikum Werra-Meißner GmbH mit den Standorten Witzenhausen und Eschwege entstand 2010 nach der Verschmelzung der Kreiskrankenhaus Eschwege GmbH und der Kreis- und Stadtkrankenhaus Witzenhausen GmbH. Die Klinikum Werra-Meißner GmbH wird als kommunales Plankrankenhaus mit eigener Rechtspersönlichkeit (GmbH) geführt und mehrheitlich von der Muttergesellschaft Gesundheitsholding Werra-Meißner GmbH gehalten. Die Klinikum Werra-Meißner GmbH ist derzeit in vertragliche Vereinbarungen mit einer Einkaufsgemeinschaft und einem Logistikdienstleister eingebunden. Die Werra-Meißner GmbH (AG) beabsichtigt, die Unterstützung durch eine Einkaufsgemeinschaft (AN) zur Beschaffung von Dienstleistungen, Investitionsgütern, IT-Bedarfen, medizinischen und pflegerischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien (incl. Probenabnahmesysteme für die Labor-Analyse), von Desinfektions- und Hygieneartikeln, von medizinischen Gasen und medizintechnischen Bedarfen sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfen neu zu vergeben sowie die dazu gehörenden Logistikdienstleistung (ggf. an einen Unterauftragnehmer/ Logistik-dienstleister) neu zu vergeben. Die Logistikdienstleistung umfasst u.a. den Einkauf, die Auftragsabwicklung, die Beschaffung, die Lagerhaltung, die anlieferstellenbezogene Kommissionierung und die Lieferung der vorgenannten Artikel-Bedarfe des AG in vorkommissionierter Form an den AG auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (z.B. Medizinproduktegesetz), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen. Dazu gehört auch die Lieferung (incl. ganzheitlicher Betreuung) eines WEB-Shop-Systems zur ganzheitlichen Abwicklung z.B. der Bestell- und Logistikprozesse sowie der Rechnungs- und Gutschriftslegung durch den AN an den AG. Der AG unterhält kein eigenes Warenwirtschaftssystem.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
Die Logistikdienstleistung wurde an die medicalORDERservices GmbH Kruppstraße 37, 59227 Ahlen vergeben
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: ,,Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."